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Beitragsordnung - Prüfung des Höchstbeitrags durch das Jugendamt

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    Beitragsordnung - Prüfung des Höchstbeitrags durch das Jugendamt

    Hallo,
    an anderer Stelle ist ja gerade von "Rechenhilfen" für die Träger von Kindertagesstätten die Rede. Wenn in den nächsten Monaten aus gutem Grund viele neue Beitragsordnungen entwickelt werden, sollten wir auch an die Jugendämter denken. Diese werden vermutlich innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Belastung haben.

    Bei der Prüfung der Beitragsordnungen gibt es zwei Schwerpunkte: Die Sozialverträglichkeit und die Zulässigkeit der Höchstbeiträge.
    Die Sozialverträglichkeit ist ein weites Feld, das sich auch im Wandel befindet, da kann man schlecht helfen.

    Mir geht es hier um die Höchstbeiträge. Es ist eindeutig festgelegt, dass der Elternbeitrag unter dem Kostensatz für einen Betreuungsplatz liegen muss. Also auch der Höchstbeitrag für ein Einzelkind, und genau das prüft das hier vorgestellte Excel-Tool: zulässige HöchstbeiträgeVersion3.1.zip (Der Upload ist nur als Zip-Datei möglich.)
    Wie ich schon schrieb, ist es in erster Linie für die Prüfung durch die Jugendämter gedacht, aber natürlich können es auch die Träger nutzen.

    Sie brauchen nur die Anzahl der Kinder und die Höchstbeiträge in den einzelnen Gruppen eintragen. Unten finden Sie dann die Gesamtkosten, also das Minimum. Ihre Gesamtkosten sollten geringfügig darüber liegen.
    Es ist die Gesamtzahl der Kinder aller Einrichtungen im Geltungsbereich der Beitragsordnung einzusetzen. Nicht benötigte Zeilen werden einfach frei gelassen.

    Edit: Dies ist eine an die Kita-Novelle zum 1.8.2020 angepasste Version. Weitere Hinweise in Kürze in einem neuen Thema: "Die Mustertabelle und meine Excel-Anwendungen für den Höchstbeitrag".
    Zuletzt geändert von Hascheff; 21.02.2020, 07:55. Grund: neue Version: Ergänzungen

    #2
    Ich halte das von Hascheff entwickelte und hier allgemein zur Verfügung gestellte Tool wirklich für eine wertvolle Hilfe der Berechnung der elternbeitragsfähigen Platzkosten (= Höchstbeitrag). Vielen Dank noch einmal dafür! Das stellt sich insbesondere in altersgemischten Einrichtungen regelmäßig als Problem dar, weil die nach Altersgruppen (und Betreuungszeit) höchst unterschiedlichen Personalkosten einen großen Teil der Platzkosten ausmachen. Diese Kosten der unterschiedlichen Plätze stellen aber (nach Abzug des Personalkostenzuschusses nach § 16 Abs. 2 KitaG) stellen aber denn Höchstbeitrag und damit den Betrag von dem aus nach Kinderzahl und Einkommen abgestaffelt wird.
    Weder die Gleichbehandlung aller Altersgruppen (gleicher Elternbeitrag für Krippen-, Kiga- und Hortkinder) noch die grobe Schätzung der Platzkosten stellen aber eine zulässige und rechtssichere Grundlage der Elternbeitragsstaffelung dar.
    Hier hilft das Tool von Hascheff! Man darf sich nicht von der anscheinenden Komplexität der Tabellen täuschen lassen; im Grunde ist nur wenig einzutragen und die Sache ist einfacher al sie erscheint.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Wenn ein Träger das von mir erstellte Tool zur Berechnung des Höchstbeitrags verwendet, ihn aber stört, dass es nur zwei Betreuungszeitstufen gibt, kann er selbst variieren und mit dem hier vorgestellten Tool prüfen, ob er richtig liegt.
      Die Empfehlungen des Ministeriums sehen bis zu vier Zeitstufen vor. Es ist aber nicht unbedingt erforderlich, dass jede Zeitstufe einen eigenen Höchstbeitrag erhält.

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        #4
        Mir ist aufgefallen, dass das Tool nur die monatlichen Kosten ermittelt. Ich habe ergänzt und einen Screenshot erstellt.
        Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: 2020-02-21_06h46_48.png
Ansichten: 538
Größe: 22,3 KB
ID: 2255
        Für den Screenshot habe ich Beispielzahlen eingesetzt.
        Nach dem Screenshot habe ich noch ein paar Äußerlichkeiten geändert.

        Es gibt zwei Gründe für die Verwendung des Tools:
        Die rechte Spalte fült sich von selbst und der Träger kann das als Beleg für das Jugendamt drucken. Ansonsten könnte man die ganze Rechnung auch mit dem Taschenrechner durchführen.

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