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Leitungsanteil bei Kooperation Hort-VHG

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    Leitungsanteil bei Kooperation Hort-VHG

    Seit einigen Jahren arbeiten wir mit der verlässlichen Halbtagsgrundschule zusammen. Die Kooperation ist so gestaltet, dass im letzten Schuljahr 26 Stunden der VHG-Zeit durch Horterzieher abgedeckt wurden. Diese Stunden „kauft“ die Grundschule“ von der Kita, so dass wir die 26 Personalstunden zugewiesen bekommen. Im neuen Schuljahr wird sich der Bedarf an VHG-Zeit nochmal um mindestens 4 Stunden erhöhen. Wir würden das gern übernehmen, können aber mit unserem vorhandenen Personal die Mehrstunden nicht mehr abdecken.

    Leider werden mir als Leiterin der Kindertagesstätte die 26 Stunden der VHG-Zeit nicht zum pädagogischen Leitungsanteil (§ 5 Abs. 2 KitaPersV) hinzugerechnet, obwohl ich für die Bereitstellung des Personals auch bei Ausfall und für die Qualifizierung verantwortlich bin. Begründet wird dies, dass inhaltlich die ILZ-Zeit der Grundschule unterstellt ist. Da ich ab September 2016 ohne die 26 h drei Stunden unter mehr als 400 Arbeitsstunden liege und somit nur 0,25 Leitungsanteil berechnet werden anstatt 0,375 .

    Leider habe ich dazu keine näheren Ausführungen gefunden und hoffe, dass Sie, da Sie sich intensiv mit dem Thema beschäftigen, mir weiterhelfen können. Wir arbeiten sehr eng und gern mit der Grundschule zusammen und unterstützen das VHG-Konzept, müssen aber auch die Grundlagen dafür schaffen. Aufgrund der VHG-Zeit bis 13.30 Uhr beginnt der Hort erst ab 13.30 Uhr, d. h., alle Hortkinder sind nur bis 4 Stunden angemeldet und werden somit laut Personalrechner vom Betreuungsschlüssel 15*0,6 berechnet, was sich nachteilig für unsere Personalberechnung auswirkt. Gibt es dazu auch Aussagen?

    Für eine Rückinformation wäre ich Ihnen sehr verbunden.

    #2
    Hallo Forumsteilnehmerin Susi,

    ich brauche ein paar ergänzende Informationen, um Ihr Anliegen zu verstehen.

    Die Kooperation ist so gestaltet, dass im letzten Schuljahr 26 Stunden der VHG-Zeit durch Horterzieher abgedeckt wurden. Diese Stunden „kauft“ die Grundschule“ von der Kita, so dass wir die 26 Personalstunden zugewiesen bekommen.
    Grundsätzlich ist ja die Kooperation so gestaltet, dass sich die Unterstützung der Schule durch den Hort und die Unterstützung des Hortes durch die Schule ausgleichen. (Ziffer 8 Abs. 3 der VV-Ganztag http://bravors.brandenburg.de/verwal.../vvganztag2011)

    Wer bezahlt (oder von wem kaufen Sie) die 26 Stunden? Können Sie bitte diese Vereinbarung etwas ausführen, denn erst dadurch wird die Beantwortung Ihrer Fragen möglich.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Die Grundschule meldet beim Träger, vertreten durch das Amt, einen Bedarf von 26 h an. Diese 26 h werden durch die Kita (Hortpersonal) abgedeckt und im Amt über die Kostenstelle der Grundschule abgerechnet. Ich als Leiterin muss das Personal für diese Zeit zur Verfügung stellen. Die Personalkosten fallen aber in der Grundschule an. Beide Einrichtung haben den gleichen Träger.

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        #4
        Das ist eine interessante Konstellation, die ich in der Form noch nicht kannte.

        Nochmal, damit ich sicher bin zu verstehen: Sie bekommen über das notwendige pädagogische Personal (n.p.P.) für den Hortbetrieb hinaus 26 Arbeitsstunden finanziert. Dafür decken sie in diesem Umfang Aufgaben der Schule ab!?

        Das scheint mir eine interessante und durchaus eine sinnvolle Perspektive zu sein. Zwar kommt der Hort damit für einen bestimmten Zeitraum in die Rolle eines Dienstleisters; das ist dann aber auch klar und wird bezahlt!

        Um zu Ihrer konkreten Frage zurück zu kommen, deren Hintergrund jetzt für mich klarer ist, die aber tatsächlich nicht einfach zu beantworten ist. Ich hole daher etwas aus, um die Argumentation nachvollziehbar und ggf. auf andere Fälle übertragbar zu machen:

        Sie bemängeln, dass Ihr Leitungsanteil gem. § 5 KitaPersV http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...bm1.c.49087.de nicht erhöht wird, obwohl Sie doch eine gute halbe Stelle (26 Wochenarbeitsstd. zukünftig 30 Std.) mehr in der Kita haben, als ihr n.p.P.!?

        Die Argumentation der Gemeinde/des Jugendamtes (?) ist, dass die Personen, die die 26 -30 Std. abdecken - oder die Aufgabe (das wird nicht ganz klar ist aber ggf. wichtig), inhaltlich der Schule zugeordnet sind!?

        Ich Ihr Interesse und Ihre Sichtweise gut nachvollziehen und sicherlich ist die Einschätzung begründet, dass dieses Mehrpersonal auch mehr Leitungsaufgaben mit sich bringt. Das ist aber eine fachliche Argumentation, mit der sicherlich die Frage mit der Gemeinde/dem Jugendamt verhandelt werden sollte. Nun haben Gesetze und Verordnungen nicht jeden konkreten und auch fachlich begründbaren Fall im Blick, sondern müssen allgemeine und abstrakte Regelungen treffen.

        Daher also zur rechtlichen Seite:

        Unstrittig scheint mir zu sein, dass diese Aufgabe auch "die Koordinierung der Aufgabenwahrnehmung in der Einrichtung und die Sicherstellung der übertragenen Verwaltungsaufgaben" betrifft (§ 5 Abs.1 KitaPersV) - also grundsätzlich zu Ihrer Aufgabe gehört. Der Knackpunkt scheint mir zu sein, ob es sich bei den zusätzlichen Personen um "pädagogische MitarbeiterInnen" handelt, denn auf diese bezieht sich die Bemessung in § 5 Abs. 2 KitaPersV.

        > Das dürfte sowieso immer dann der Fall sein, wenn diese Beschäftigte der Kita (und nicht Beschäftigte der Schule) sind. Dass die Aufgabe im Zusammenhang mit der Schule oder für die Schule oder auch im Auftrag der Schule wahrgenommen wird, scheint mir dagegen in diesem Fall nicht mehr erheblich zu sein.

        > Differenzierter zu bewerten sind dagegen verschiedene Zuordnungen von Unterstützungs- und Ergänzungskräften etc. Hierbei kommt es vermutlich auf die organisatorische und fachliche Einbindung in den Betrieb der Kita an, ob man von "MitarbeiterIn" sprechen kann.

        Von der Erhöhung des pädagogischen Leitungsanteils gem. § 5 Abs. 2 KitaPersV wäre auch die Auswirkung auf die organisatorischen Leitungstätigkeiten (Abs. 3) und der ggf. zu erhöhende organisatorische Leitungsanteil zu betrachten
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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