Seit einigen Jahren arbeiten wir mit der verlässlichen Halbtagsgrundschule zusammen. Die Kooperation ist so gestaltet, dass im letzten Schuljahr 26 Stunden der VHG-Zeit durch Horterzieher abgedeckt wurden. Diese Stunden „kauft“ die Grundschule“ von der Kita, so dass wir die 26 Personalstunden zugewiesen bekommen. Im neuen Schuljahr wird sich der Bedarf an VHG-Zeit nochmal um mindestens 4 Stunden erhöhen. Wir würden das gern übernehmen, können aber mit unserem vorhandenen Personal die Mehrstunden nicht mehr abdecken.
Leider werden mir als Leiterin der Kindertagesstätte die 26 Stunden der VHG-Zeit nicht zum pädagogischen Leitungsanteil (§ 5 Abs. 2 KitaPersV) hinzugerechnet, obwohl ich für die Bereitstellung des Personals auch bei Ausfall und für die Qualifizierung verantwortlich bin. Begründet wird dies, dass inhaltlich die ILZ-Zeit der Grundschule unterstellt ist. Da ich ab September 2016 ohne die 26 h drei Stunden unter mehr als 400 Arbeitsstunden liege und somit nur 0,25 Leitungsanteil berechnet werden anstatt 0,375 .
Leider habe ich dazu keine näheren Ausführungen gefunden und hoffe, dass Sie, da Sie sich intensiv mit dem Thema beschäftigen, mir weiterhelfen können. Wir arbeiten sehr eng und gern mit der Grundschule zusammen und unterstützen das VHG-Konzept, müssen aber auch die Grundlagen dafür schaffen. Aufgrund der VHG-Zeit bis 13.30 Uhr beginnt der Hort erst ab 13.30 Uhr, d. h., alle Hortkinder sind nur bis 4 Stunden angemeldet und werden somit laut Personalrechner vom Betreuungsschlüssel 15*0,6 berechnet, was sich nachteilig für unsere Personalberechnung auswirkt. Gibt es dazu auch Aussagen?
Für eine Rückinformation wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Leider werden mir als Leiterin der Kindertagesstätte die 26 Stunden der VHG-Zeit nicht zum pädagogischen Leitungsanteil (§ 5 Abs. 2 KitaPersV) hinzugerechnet, obwohl ich für die Bereitstellung des Personals auch bei Ausfall und für die Qualifizierung verantwortlich bin. Begründet wird dies, dass inhaltlich die ILZ-Zeit der Grundschule unterstellt ist. Da ich ab September 2016 ohne die 26 h drei Stunden unter mehr als 400 Arbeitsstunden liege und somit nur 0,25 Leitungsanteil berechnet werden anstatt 0,375 .
Leider habe ich dazu keine näheren Ausführungen gefunden und hoffe, dass Sie, da Sie sich intensiv mit dem Thema beschäftigen, mir weiterhelfen können. Wir arbeiten sehr eng und gern mit der Grundschule zusammen und unterstützen das VHG-Konzept, müssen aber auch die Grundlagen dafür schaffen. Aufgrund der VHG-Zeit bis 13.30 Uhr beginnt der Hort erst ab 13.30 Uhr, d. h., alle Hortkinder sind nur bis 4 Stunden angemeldet und werden somit laut Personalrechner vom Betreuungsschlüssel 15*0,6 berechnet, was sich nachteilig für unsere Personalberechnung auswirkt. Gibt es dazu auch Aussagen?
Für eine Rückinformation wäre ich Ihnen sehr verbunden.
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