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öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Kindertagesbetreuung

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    #16
    Hallo Apap von Dorin,
    in dieser Frage gibt es m.E. keine unterschiedlichen Auffassungen, denn hier ist der Gesetzestext wirklich eindeutig: "Kreisangehörige Gemeinden und Ämter können sich durch öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, in ihrem Gebiet die Aufgabe für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen; die örtliche Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe bleibt davon unberührt." (§12 Abs.1 Satz 2) Also auf Ihre Frage die Antwort heißt eindeutig JA.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #17
      Zitat von Apap von Dorin Beitrag anzeigen
      Alle Urteile bis auf das vom 27.04.2018 sind bereits in der Rechtssprechung überholt. Es sind also keine neuen Urteile. Sofern Sie Urteile lesen, müssten Ihnen die aktuellen aus 2019 bekannt sein.

      Das OVG Berlin-Brandenburg geht also jetzt konform mit der Entscheidung des Landesverfassunggerichtsurteil vom 20.03.2003; BVerwG von 2015 und 2017, BGH von 2016, VGH München von 2016, BVerfG 2017. Das aber auch bereits seit Dezember 2017!
      Ich lese nicht nur privat sehr gern Urteile, aber ich konnte weder in öffentlich zugänglichen Datenbanken noch in Juris ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg finden, in dem sich das Gericht von seiner Rechtsprechung aus 2017 / 2018 distanziert. Hätten Sie für eine zielgerichtete Suche nicht vielleicht doch ein Aktenzeichen für mich?

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        #18
        Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
        Hallo Apap von Dorin,
        in dieser Frage gibt es m.E. keine unterschiedlichen Auffassungen, denn hier ist der Gesetzestext wirklich eindeutig: "Kreisangehörige Gemeinden und Ämter können sich durch öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten, in ihrem Gebiet die Aufgabe für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen; die örtliche Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe bleibt davon unberührt." (§12 Abs.1 Satz 2) Also auf Ihre Frage die Antwort heißt eindeutig JA.
        vielen Dank. Das hilft sehr.

        fg Apap von Dorin

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          #19
          Zitat von spartakus Beitrag anzeigen

          Ich lese nicht nur privat sehr gern Urteile, aber ich konnte weder in öffentlich zugänglichen Datenbanken noch in Juris ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg finden, in dem sich das Gericht von seiner Rechtsprechung aus 2017 / 2018 distanziert. Hätten Sie für eine zielgerichtete Suche nicht vielleicht doch ein Aktenzeichen für mich?
          Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich nicht distanziert, sondern die Rechtssprechung geändert. Ich schrieb ja bereits, dass es in dem Urteil von 14.11.2017 um nicht tragfähige Argumentation ging.
          Auch bei Rechtsirrtum des OVG's wird ein Urteil rechtskräftig, sofern es nicht angefochten (Berufung) wird. Das war hier der Fall.


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