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Hilfe mit der Umsetzung Vollverpflegung in der Kita

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    Hilfe mit der Umsetzung Vollverpflegung in der Kita

    Wir benötigen Hilfe bei der Umsetzung der Vollverpflegung in der Kita.
    Seit einiger Zeit beschäftigen wir uns nun schon mit dem Thema, aber leider bis jetzt erfolglos.

    Kurz zur Situation:
    Es gibt an unserer Kita keine Vollverpflegung.
    Frühstück und Vesper müssen von den Eltern mitgegeben werden, zusätzlich müssen die Eltern jeweils für eine ganze Woche für die ganze Gruppe (ca. alle 10 Wochen) Obst für die Obstpause mitschicken. Das Mittagessen wird durch die Kita ausgegeben und von einem Caterer geliefert. Hier zahlen die Eltern pro Mittagessen einen Zuschuss in Höhe von 1,90 €. Wasser und Tee steht den Kindern so zur Verfügung.


    Wir haben das Thema Vollverpflegung in der ersten Elternversammlung im Oktober 2018 angesprochen. Die Kitaleitung berichtete, dass sie die Situation zu Frühstück und Vesper schon vor mehreren Jahren beim Träger angesprochen hat, aber immer wieder abgeschmettert wurde.
    In der Elternversammlung wurde nun gleich nochmal erfragt, ob die Eltern überhaupt für die Vollverpflegung sind. Die Mehrzahl der anwesenden Eltern hat sich dafür ausgesprochen. (Vom Träger wurde aber gesagt, dass es keine einzige Gegenstimme geben darf, sonst kann die Vollverpflegung nicht eingeführt werden. /Aussage Kitaleitung).


    Die Kitaleitung hat den Wunsch zur Vollverpflegung nochmals an den Träger herangetragen, doch sie wurde auch wieder nicht richtig ernstgenommen. Die Kosten für eine Vollverpflegung wären nicht für den Haushaltsplan 2019 veranlagt und so kann da jetzt nichts passieren. Mehrere Gespräche blieben erfolglos und man wurde immer nur vertröstet.

    Also haben wir uns nochmals belesen und über den Kitaausschuss versucht die Sache ins Rollen zu bringen.

    Im Frühjahr 2019 wurde dann die Zusammensetzung der Kostenberechnung der Elternbeiträge erfragt. Leider wieder ohne richtiges Ergebnis, keine Antworten vom Träger. Es kam nur heraus, dass die letzte Aufstellung zur Berechnung sehr alt sein muss.

    Im Frühsommer 2019 wurde dann durch den Kitaausschuss angeregt, die Kostenberechnung zu überarbeiten und gleich die Vollverpflegung mit einzuplanen. Aber bis dato wieder kein Ergebnis.
    Die Hinweise vom Träger zum Thema Vollverpflegung lauteten nur:


    -bisher nur von einer Kita die Vollverpflegung angeregt (Träger hat weitere Kitas unter sich)
    - bei Umsetzung stellt sich die Frage– wer soll´s machen.
    -zusätzliche Arbeitszeit für die Hauswirtschaftskräfte HKW an, daraus resultieren Mehrkosten
    - Planung frühestens für HH 2020 möglich
    - Ende 19 soll die Satzung der Elternbeiträge mit seiner Gebührentabelle überarbeitet werden - Wunsch nach Vollverpflegung könnte berücksichtigt werden
    - ABER wann es eine entsprechende Beschlussfassung geben wird, ist abhängig von Bearbeitung und Fertigstellung der Kalkulation
    --> hier zeitl. Hürden – es dürfen wohl mit der neuen Kalkulation ab einem bestimmten Stichtag (vmtl. wegen der Doppik) keine Mischkalkulationen, sondern jede Kita für sich
    durch den Träger kalkuliert werden
    --> dies dauert wieder (mehrere Kalkulationen mit anfallenden Kosten jeder einzelnen Kita des Trägers
    - gerade in Prüfung, ob dem so ist
    - sollte Vollverpflegung kommen, wird diese zu den Elternbeiträgen zugerechnet – das geht rechtlich, oder man veranlagt die Vollverpflegung separat


    Auch im Protokoll der nächsten Kitaausschusssitzung (3,5 Monate später) sind wieder die gleichen Antworten-nämlich keine konkreten- zu finden….

    Für uns liest es sich so, dass es ein Problem darstellt, dass nur unsere Kita die Vollverpflegung fordert (die Stadt hat weitere Kitas als Träger unter sich-diese haben das Thema Vollverpflegung wohl noch nie aufgegriffen).
    Aber was haben wir mit den anderen Kitas zu tun.
    Hier wieder die ähnlichen Antworten wir im Jahr davor, wir treten auf der Stelle und drehen uns im Kreis und der Träger macht nichts.


    Alle Gesetzestexte (Ausarbeitungen vom Kitaausschuss etc) wurden dem Träger übergeben, doch es hat den Anschein, dass der Träger so tut, als ob er von der „Pflicht“ zur Vollverpflegung noch nie etwas gehört hat und die Vollverpflegung nur als Wunsch der Eltern geäußert wird und nicht umgesetzt werde muss.

    Deshalb möchten wir als Eltern jetzt etwas anstoßen. Doch wie können wir nun handeln? Was können wir tun, um die Stadt als Träger endlich dahin zubewegen, die Sachen umzusetzen, die durch das Kitagesetz vorgegeben sind?
    Haben sie Hilfestellungen für uns? Vielleicht erreicht man auch nur noch mit einem Anwalt etwas (was eigentlich nie unser Ziel war)?

    Über eine Rückmeldung wären wir dankbar.

    Kita Mama mit Fragen

    #2
    Sehr geehrte Kita Mama,
    ich habe den Eindruck, dass Ihnen die rechtliche Verpflichtung des Trägers klar ist. Ich möchte trotzdem noch einmal für andere Forenteilnehmer kurz die Grundlagen aufzählen:
    Die Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung - wozu zweifellos auch die Ernährung zählt. (§ 1 KitaG)
    § 3 KitaG verpflichtet daher die Kindertagesstätte (und verantwortlich dafür ist der Träger) diesen Auftrag zu erfüllen und verpflichtet in Abs. 2 Nr. 7 noch einmal ausdrücklich "eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten".
    Es versteht sich von selbst, dass dies über die gesamte Betreuungszeit zu gewähleisten ist und (wenn die Betreuungszeit entsprechend lang ist) auch Frühstück und Vesper sowie Getränke anzubieten.
    "Vollverpflegung" ist also keine freiwillige Leistung, sondern gehört zum ganzheitlichen Angebot! Eltern müssen sich nicht extra dafür entscheiden, sondern es ist der Regelfall, dass der Träger dies gewährleistet. (Träger, MitarbeiterInnen, Eltern können das gemeinsam aus pädagogischen oder sonstigen Gründen anders entscheiden ... z.B. weil Kinder das Essen in unterschiedlichen Familien kennenlernen, wenn reihum etwas mitgebracht wird...- aber der Regelfall ist die Versorgung durch den Träger/die Kita.)
    Die Kosten hierfür gehen in die allgemeinen Betriebskosten ein, an denen sich die Eltern gestaffelt (§ 17 KitaG) beteiligen. (anders als bei den Kosten für das Mittagessen, zu dem die Eltern einen Zuschuss (Essengeld) in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu zahlen haben (§ 17 Abs. 1 Satz q KitaG).

    Das alles wissen Sie vermutlich und der Träger a) weiß es nicht, b) glaubt nicht, dass Gesetze auch für ihn gelten oder c) versucht´s einfach mal.
    - Sinnvoll ist es sicher, immer erst einmal noch von Nichtwissen auszugehen und den Sachverhalt und die Rechtslage zu erklären.
    - Leider war auch beim Essengeld erst notwendig, dass Verwaltungsgerichte manchen Trägern die gesetzlichen Regeln nochmal vorlesen mussten. Dieser Weg steht natürlich immer offen. Vorher wären aber sicherlich die Beteiligungsmöglichkeiten (§ 4 ff KitaG) zu nutzen; ggf. auch über die Kita hinaus indem Sie den örltichen Elternbeirat um Unterstützung bitten. Ist der Träger eine Gemeinde, sind auch die örtlichen politischen Gremien geeignete Ansprechpartner.
    Grundsätzlich ist auch die Kommunalaufsicht (der Landrat für die Gemeinden und Städte) ein geeigneter Ansprechpartner, wenn es um nicht rechtmäßiges Verwaltungshandeln geht, denn wenn hier nicht nur im Einzelfall, sondern allgemein die Versorgung eingeschränkt ist, besteht doch ein öffentliches Interesse.

    Sie deuten aber an, dass Änderungen schon geplant aber nicht vollzogen sind. Es ist nachvollziehbar, dass Ihnen das alles viel zu lange dauert. Fragen Sie doch mal nach, welche Schritte vom Träger noch zu vollziehen sind, wie seine Zeitplanung zur Änderung ist. Vielleicht können Sie eine Beschleunigung erreichen oder vielleicht sind Sie auch bereit, dann die Situation hinzunehmen, wenn es eine klare Perspektive gibt.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Hallo Kita Mama,
      Zitat von Kita Mama mit Fragen Beitrag anzeigen
      --> hier zeitl. Hürden – es dürfen wohl mit der neuen Kalkulation ab einem bestimmten Stichtag (vmtl. wegen der Doppik) keine Mischkalkulationen, sondern jede Kita für sich durch den Träger kalkuliert werden
      --> dies dauert wieder (mehrere Kalkulationen mit anfallenden Kosten jeder einzelnen Kita des Trägers
      Nun, die Umstellung auf Doppik war vor acht oder 10 Jahren, inzwischen sollten sich die Verwaltungen eingearbeitet haben. Aber als Ausrede taugt sie immer noch. Ja, nach Doppik muss jede Buchung einem Kostenträger zugeordnet werden, aber das kann keine Hürde sein. Stellen Sie sich vor, Sie tragen Ihre Ausgaben in ein Haushaltsbuch ein und neben einer Spalte "Verwendung" haben Sie noch eine Spalte "Nutzer". Am Computer sind das zwei Mausklicks.

      Aber hauptsächlich geht es ja um die Kostenkalkulation und da muss ich energisch widersprechen. Sie dürfen das aber Ihrem Träger nicht übelnehmen, der Irrtum ist weit verbreitet, nicht nur unter Trägern, sondern auch in Jugendämtern und darüber hinaus.
      Es gilt der Grundsatz: Jede Satzung/Gebührenordnung braucht eine! Kalkulation.
      Die Kitas getrennt zu kalkulieren ist nicht nur unnötig, sondern unzulässig, es führt nämlich regelmäßig zu einem überhöhten Kostensatz und damit zu Gewinn beim Träger. Regelmäßig, weil in der Regel kleine Einrichtungen in der Regel einen höheren Kostensatz haben, der dann genau so stark ins Gewicht fallen würde wie ein geringerer einer großen Einrichtung. Der überhöhte Kostensatz wird dann von allen Eltern bzw. deren Wohnortgemeinden erhoben. In einer größeren Stadt fällt das nicht so schnell auf, weil die Wohnortgemeinde mit dem Träger identisch ist. Falsch ist es trotzdem, es führt zu überhöhten Elternbeiträgen.

      Gruß
      Hascheff
      Zuletzt geändert von Hascheff; 19.11.2019, 19:54.

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        #4
        Lieber Herr Diskowski,

        vielen Dank für Ihre Antwort und die genauen Ausführungen. Ich befürchte, dass unser Träger ihren genannten Punkt c ausübt.

        In der letzten Elternversammlung äußerte der Träger, dass noch viele Jahre ins Land gehen werden, bevor es zu einer Vollverpflegung an unserer Kita kommen wird.
        Die Eltern sollen sich aber mal Gedanken über Caterer/Selbstversorgung etc. machen und ihre Ergebnisse dann dem Träger präsentieren (das ist doch nicht die Aufgabe der Eltern /wir haben überhaupt keinen Kostenüberblick/Rahmen für Kostenausgaben etc./ wir würden Angebote/Ideen einholen, aber wenn es dann sowieso im Sande verläuft ist der Aufwand sinnlos).
        Dennoch ist diese Aussage aus meiner Sicht nicht tragbar, hier ist rauszuhören, dass der Träger versuchen wird es zeitlich wirklich immer weiter nach hinten zu schieben.

        Diese "lapidaren" Aussagen ärgern uns einfach. Wir machen uns wirklich Gedanken und versuchen schon seit Langem (auch die Eltern der Jahrgänge vor uns) etwas in Bezug auf die Vollverpflegung zu ändern, aber wirklich ernstgenommen werden wir anscheinedn nicht.

        Wir werden Ihrem Hinweis folgen und nun versuchen, unsere politischen Gremien in der Stadtverwaltung einzubeziehen. Vielleicht bekommen wir das Thema Vollverpflegung mal in die Stadtverordnetenversammlung auf einen Tagesordnungspunkt.
        Ich werde auch versuchen den Kreiskitaelternbeirat zu kontaktieren und hier evt. Unterstützung zu finden.

        Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich habe wirklich das Gefühl, dass dahingehend bei unserem Träger nichts passiert. Es werden oft Aussagen gemacht und später erinnert man sich nicht mehr dran und schwups rutscht das Anliegen ins nächste Jahr und immer so weiter.

        Vielen Dank und viele Grüße
        Kita Mama mit Fragen

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          #5
          Hallo Hascheff,

          auch Ihnen danke ich für die Aufklärung zum Thema Berechnung.
          Leider werden immer und überall Ausreden gesucht und da passt die Doppik anscheiend nach Jahren immer noch, für mich ist das nicht nachvollziehbar.
          Ich werde Ihre Erklärungen aber nutzen und dies so dem Träger schildern. Vielleicht ist dies dann ein Ansporn für den Träger, die Berechnungen doch schneller durchzuführen, da die "Mehrarbeit" dann ja entfällt :-)
          Die Bedingungen der Kitas in Trägerschaft der Stadt sind nicht alle gleich, die Mittagsversorgung z.B. erfolgt auch von unterschiedlichen Caterern zu unterschiedlichen Preisen, vielleicht kam auch daher die rechtliche Frage zur Mischkalkulation beim Träger auf.



          Ich möchte nochmal kurz darauf eingehen, dass der Träger sagt, dass die Vollverpflegung ja nur von einer Kita gefordert wird (die 5 anderen Kitas in Trägerschaft haben dieses Thema noch nie angesprochen). Aus Sicht des Trägers ist der Handlungsbedarf vielleicht auch deshalb nicht als wichtig anzusehen?
          Dies spielt doch dabei aber keine Rolle, oder? Kitagesetz ist Kitagesetz, unabhängig von den verschiednen Einrichtungen.

          Viele Grüße
          Kita Mama mit Fragen

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            #6
            Zitat von Kita Mama mit Fragen Beitrag anzeigen
            Ich möchte nochmal kurz darauf eingehen, dass der Träger sagt, dass die Vollverpflegung ja nur von einer Kita gefordert wird (die 5 anderen Kitas in Trägerschaft haben dieses Thema noch nie angesprochen). Aus Sicht des Trägers ist der Handlungsbedarf vielleicht auch deshalb nicht als wichtig anzusehen?
            Dies spielt doch dabei aber keine Rolle, oder? Kitagesetz ist Kitagesetz, unabhängig von den verschiednen Einrichtungen.
            Das kann ja nur ein Missverständnis sein: "Vollverpflegung" ist kein Sondertatbestand, der extra eingefordert werden muss, sondern eine regelmäßige Leistung der Kita. Wie ich oben schrieb, man kann z.B. aus pädagogischen Gründen darauf verzichten, dass der Träger für Frühstück und Vesper sorgt; das wäre dann der Sonderfall, der extra geklärt werden muss.

            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #7
              Hallo Kita Mama mit Fragen,

              Zitat von Kita Mama mit Fragen Beitrag anzeigen
              Die Bedingungen der Kitas in Trägerschaft der Stadt sind nicht alle gleich, die Mittagsversorgung z.B. erfolgt auch von unterschiedlichen Caterern zu unterschiedlichen Preisen, vielleicht kam auch daher die rechtliche Frage zur Mischkalkulation beim Träger auf.
              Und eine Kita hat schöneres Spielzeug, die nächste eine bessere Wärmeisolation und damit geringere Heizkosten und die nächste hat besser qualifiziertes und damit besser bezahltes Personal ...

              Das sind alles schlecht beeinflussbare Faktoren, die auch noch schnell wechseln können. Bei Caterern ist das gar nicht so selten. Natürlich könnte der Träger die Einrichtungen nach Kostensatz in Gruppen oder einzeln getrennt kalkulieren, dann muss er aber auch getrennte Beitragsordnungen erstellen. Aber dann sollte er folgendes bedenken: Wenn die Plätze knapp sind, gar eine Warteliste existiert, kann man eine Famlie doch nicht dafür bestrafen, dass ausgerechnet in der teuersten Kita ein Platz frei wird.

              Entscheidend ist aber: DerTräger ist nicht zur getrennten Kalkulation verpflichtet. Alle Kitas bieten vergleichbare Leistungen an und können eine einheitliche Betragsordnung erhalten.
              Sollte eine Kita wirkliche Extras anbieten, z. B. Kneipp-Behandlungen, Fremdsprachenunterricht oder einen Caterer mit Fünf-Sterne-Koch, sind das Leistungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und für die dann ein Zusatzbeitrag erhoben werden kann.

              Freundliche Grüße
              Hascheff

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                #8
                Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
                Das kann ja nur ein Missverständnis sein: "Vollverpflegung" ist kein Sondertatbestand, der extra eingefordert werden muss, sondern eine regelmäßige Leistung der Kita. Wie ich oben schrieb, man kann z.B. aus pädagogischen Gründen darauf verzichten, dass der Träger für Frühstück und Vesper sorgt; das wäre dann der Sonderfall, der extra geklärt werden muss.
                Da wundert es mich doch sehr, dass in sooo vielen Einrichtungen im Land Brandenburg diese regelmäßige Leistung NICHT angeboten wird.... und scheinbar interessiert das auch keinen....

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                  #9
                  Ich bedanke mich nochmals für die Antworten. Sie haben mich in meinem Verständnis auch hier bestärkt und ich werde diese Ansicht auch so vor dem Träger vertreten.

                  Viele Grüße
                  Kita Mama mit Fragen

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                    #10
                    Zitat von lysan Beitrag anzeigen
                    Da wundert es mich doch sehr, dass in sooo vielen Einrichtungen im Land Brandenburg diese regelmäßige Leistung NICHT angeboten wird.... und scheinbar interessiert das auch keinen....
                    Wie sich in den Antworten auf Kita Mama zeigt, interessiert es doch jemanden und es ist nun mal so, dass man sich zuweilen sein Recht einfordern muss. Zum Glück gibt es dafür in unserem Staat Verfahren, Institutionen und rechtliche Regelungen. Wer sagte richtigerweise: "Es gibt nichts Gutes außer man tut es" ??

                    Es grüßt freundlich
                    Detlef Diskowski

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