Hallo Admins,
in meiner Gemeinde ist eine Frage zur Vertretung des Trägers im Kita-Ausschuss aufgetaucht. Leider besteht ein sehr unterschiedliches Verständnis, so dass ich meine Frage gerne hier stelle.
Der § 7 KitaG bildet selbstverständlich den Rahmen und auch die Empfehlung des LKJA zur Bildung von Kita-Ausschüssen von 2018 ist bekannt.
Konkret geht es um die Besetzung bzw. Benennung des Vertreters durch den Träger. In unserem Fall ein kommunaler Träger, denn die Kita ist in gemeindlicher Trägerschaft. Gemäß §97 Kommunalverfassung, auf die in der Empfehlung verwiesen wird, wäre zunächst doch wohl der Hauptverwaltungsbeamte - also der Bürgermeister - der Trägervertreter, oder?
Unsere Verwaltung möchte allerdings die Vertretung auf Gemeindevertreter übertragen. Nach meiner Lesart ist das aber gar nicht möglich, denn schließlich sind diese keine Mitarbeiter der Verwaltung, die ja als Vertreter durchaus in Frage kommen.
Die Gemeindevertretung ist doch das politische Gremium, welches nicht die Dienst- und Fachaufsicht über die Kita ausübt, oder?
Ist somit nicht die Vertretung durch einzelne, benannte Gemeindevertreter rechtswidrig?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Danke
Patricia
in meiner Gemeinde ist eine Frage zur Vertretung des Trägers im Kita-Ausschuss aufgetaucht. Leider besteht ein sehr unterschiedliches Verständnis, so dass ich meine Frage gerne hier stelle.
Der § 7 KitaG bildet selbstverständlich den Rahmen und auch die Empfehlung des LKJA zur Bildung von Kita-Ausschüssen von 2018 ist bekannt.
Konkret geht es um die Besetzung bzw. Benennung des Vertreters durch den Träger. In unserem Fall ein kommunaler Träger, denn die Kita ist in gemeindlicher Trägerschaft. Gemäß §97 Kommunalverfassung, auf die in der Empfehlung verwiesen wird, wäre zunächst doch wohl der Hauptverwaltungsbeamte - also der Bürgermeister - der Trägervertreter, oder?
Unsere Verwaltung möchte allerdings die Vertretung auf Gemeindevertreter übertragen. Nach meiner Lesart ist das aber gar nicht möglich, denn schließlich sind diese keine Mitarbeiter der Verwaltung, die ja als Vertreter durchaus in Frage kommen.
Die Gemeindevertretung ist doch das politische Gremium, welches nicht die Dienst- und Fachaufsicht über die Kita ausübt, oder?
Ist somit nicht die Vertretung durch einzelne, benannte Gemeindevertreter rechtswidrig?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Danke
Patricia
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