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Vertretung des Trägers im Kita-Ausschuss

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    Vertretung des Trägers im Kita-Ausschuss

    Hallo Admins,
    in meiner Gemeinde ist eine Frage zur Vertretung des Trägers im Kita-Ausschuss aufgetaucht. Leider besteht ein sehr unterschiedliches Verständnis, so dass ich meine Frage gerne hier stelle.
    Der § 7 KitaG bildet selbstverständlich den Rahmen und auch die Empfehlung des LKJA zur Bildung von Kita-Ausschüssen von 2018 ist bekannt.
    Konkret geht es um die Besetzung bzw. Benennung des Vertreters durch den Träger. In unserem Fall ein kommunaler Träger, denn die Kita ist in gemeindlicher Trägerschaft. Gemäß §97 Kommunalverfassung, auf die in der Empfehlung verwiesen wird, wäre zunächst doch wohl der Hauptverwaltungsbeamte - also der Bürgermeister - der Trägervertreter, oder?
    Unsere Verwaltung möchte allerdings die Vertretung auf Gemeindevertreter übertragen. Nach meiner Lesart ist das aber gar nicht möglich, denn schließlich sind diese keine Mitarbeiter der Verwaltung, die ja als Vertreter durchaus in Frage kommen.
    Die Gemeindevertretung ist doch das politische Gremium, welches nicht die Dienst- und Fachaufsicht über die Kita ausübt, oder?
    Ist somit nicht die Vertretung durch einzelne, benannte Gemeindevertreter rechtswidrig?
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
    Danke
    Patricia

    #2
    Sehr geehrte Patricia,
    ich hoffe noch auf Antworten von Menschen, die kommunalrechtlich versierter sind als ich das bin. Insofern möchte ich hier nur mit aller Zurückhaltung ein paar Anmerkungen machen:
    1. Ich bin unsicher, ob der von Ihnen angesprochene § 97 der Kommunalverfassung hier einschlägig ist. Er gehört zum 3. Abschnitt der Kommunalverfassung und damit zu den Regelung der „wirtschaftlichen Betätigung“ der Kommunen. Ist die Trägerschaft einer Kita tatsächlich eine wirtschaftliche Betätigung i.S.d. Kommunalverfasssung? (In welcher Rechtsform z.B wird die Kita betrieben? - Eigenbetrieb oder als Teil der Gemeindeverwaltung....?)
    2. Auch wenn man bejaht dass es sich um ein Unternehmen, Betrieb.. der Gemeinde handelt, geht es dann bei der Mitwirkung des Trägers im Kita-Ausschuss m.E. nicht um eine Lenkung des Betriebs. Der Kita-Ausschuss leitet nicht den Betrieb, sondern hier sollen die Ansichten, Meinungen und Interessen der drei Akteursgruppen (Träger, Mitarbeiter, Eltern) zum Ausdruck gebracht, verhandelt und abgestimmt werden. Der Kita-Ausschuss ist eher ein Mitwirkungsgremium und kein Betriebslenkungsgremium (§7 KitaG ist Teil des Abschnitts 2 der die Überschrift "Beteiligungen" trägt.). Es übt daher keine Fach- oder Dienstaufsicht aus, sondern diese obliegen dem Träger.
    3. In der Sache kann man allerdings Bedenken haben, ob ein Mitglied der Vertretungskörperschaft im Grundsatz geeignet ist, in diesem Mitwirkungsgremium die Trägerseite zu vertreten. Es iist daher sicherlich angebracht, über diese Frage in Bezug auf die Aufgaben des Kita-Ausschuss und der Rolle von Gemeindevertretern zu diskutieren.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      In diesen Beiträgen wurde die Frage der Vertretungsberechtigung schon einmal diskutiert: https://kita-brandenburg-forum.de/fo...=1570#post1570
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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