Hallo Leser,
mit Entsetzen las ich in der Märkischen Oderzeitung vom 26.09.2019 auf Seite 10 den Artikel "Urteil zu Kitakosten".
Die naheliegendste Erklärung ist für mich, die Zeitung hat wieder mal nicht alles verstanden und ist für den Unsinn verantwortlich. Bekanntlich regeln die §§ 16 und 17 KitaG die Finanzierung so, dass Einrichtungen keinen Gewinn erwirtschaften können.
Deshalb werde ich die Prozessbeteiligten sowie die MOZ-Redaktion anschreiben und hier um eine Stellungnahme bitten.
Grüße
Hascheff
Nachtrag: In der Gerichtsentscheidungs-Datenbank des Landes Brandenburg habe ich keinen Eintrag zu diesem Urteil gefunden, wenn jemand einen Link hat ...
mit Entsetzen las ich in der Märkischen Oderzeitung vom 26.09.2019 auf Seite 10 den Artikel "Urteil zu Kitakosten".
Prozess Kommunen dürfen Gewinn freierTräger nicht abziehen.
Berlin/Neuruppin. Kommunen dürfen bei der Erstattung von Bewirtschaftungskosten in Kitas in freier Trägerschaft Elternbeiträge oder andere Zuschüsse nicht gegenrechnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Geklagt hatte der Arbeiter-Samariter-Bund gegen die Stadt Neuruppin. Die hatte sich seit 2013 geweigert, die vollen Kosten laut Kitagesetz zu übernehmen, da die ASB-Kita im Unterschied zu den städtischen Einrichtungen seinerzeit Gewinn machte und der freie Träger auch höhere Elternbeiträge kassierte. Für die Richter spielten diese Aspekte aber keine Rolle.
Berlin/Neuruppin. Kommunen dürfen bei der Erstattung von Bewirtschaftungskosten in Kitas in freier Trägerschaft Elternbeiträge oder andere Zuschüsse nicht gegenrechnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Geklagt hatte der Arbeiter-Samariter-Bund gegen die Stadt Neuruppin. Die hatte sich seit 2013 geweigert, die vollen Kosten laut Kitagesetz zu übernehmen, da die ASB-Kita im Unterschied zu den städtischen Einrichtungen seinerzeit Gewinn machte und der freie Träger auch höhere Elternbeiträge kassierte. Für die Richter spielten diese Aspekte aber keine Rolle.
Deshalb werde ich die Prozessbeteiligten sowie die MOZ-Redaktion anschreiben und hier um eine Stellungnahme bitten.
Grüße
Hascheff
Nachtrag: In der Gerichtsentscheidungs-Datenbank des Landes Brandenburg habe ich keinen Eintrag zu diesem Urteil gefunden, wenn jemand einen Link hat ...
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