Sehr geehrter Herr Diskowski, sehr geehrte Mitarbeiter des MBJS,
am 06.06.19 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtages den Rechtsverordnungen zur Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Brandenburg zugestimmt. https://mbjs.brandenburg.de/aktuelle...b1.c.634529.de
Während die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von verlängerten Betreuungsumfängen vom 05.06.19 bereits am 12.06.19 verkündet wurde, ist von den Verordnungen noch nichts zu sehen. Inzwischen ist im GVBl II bereits eine Verordnung eines anderen Ministeriums vom 14.06.19 zu sehen.
Während mich an der Kita-Elternbeiratsverordnung eigentlich nur interessiert, ob die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt wurden (http://www.parldok.brandenburg.de/pa...0800/10823.pdf), frage ich mich bei der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung, wie sich das Ministerium die Umsetzung der Verordnung innerhalb eines Monats durch die Träger- und Kommunalverwaltungen vorstellt!
Bevor ich dem Ministerium unterstelle, es wolle durch die kurze Frist verhindern, dass die Kommunen mehr als 12,50 € Konnexitätsausgleich berechnen, hätte ich gern eine andere Erklärung. Klar, indem man die Verordnungen am 31.07.19 verkündet, verhindert man, dass die Kommunen eine Verschiebung des Inkrafttretens fordern können. Aber hat das Ministerium bedacht, dass nach dem 01.08. der 01.09. folgt? Eigentlich war doch das ganze Gute-Kita-Gesetz als Wahlgeschenk gedacht und nicht als "Abwahlbitte".
BTW: Die für die Jugendämter erhoffte Erleichterung kann ich auch noch nicht erkennen.
Freundliche Grüße
Hascheff
am 06.06.19 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtages den Rechtsverordnungen zur Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Brandenburg zugestimmt. https://mbjs.brandenburg.de/aktuelle...b1.c.634529.de
Während die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von verlängerten Betreuungsumfängen vom 05.06.19 bereits am 12.06.19 verkündet wurde, ist von den Verordnungen noch nichts zu sehen. Inzwischen ist im GVBl II bereits eine Verordnung eines anderen Ministeriums vom 14.06.19 zu sehen.
Während mich an der Kita-Elternbeiratsverordnung eigentlich nur interessiert, ob die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt wurden (http://www.parldok.brandenburg.de/pa...0800/10823.pdf), frage ich mich bei der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung, wie sich das Ministerium die Umsetzung der Verordnung innerhalb eines Monats durch die Träger- und Kommunalverwaltungen vorstellt!
Bevor ich dem Ministerium unterstelle, es wolle durch die kurze Frist verhindern, dass die Kommunen mehr als 12,50 € Konnexitätsausgleich berechnen, hätte ich gern eine andere Erklärung. Klar, indem man die Verordnungen am 31.07.19 verkündet, verhindert man, dass die Kommunen eine Verschiebung des Inkrafttretens fordern können. Aber hat das Ministerium bedacht, dass nach dem 01.08. der 01.09. folgt? Eigentlich war doch das ganze Gute-Kita-Gesetz als Wahlgeschenk gedacht und nicht als "Abwahlbitte".
BTW: Die für die Jugendämter erhoffte Erleichterung kann ich auch noch nicht erkennen.
Freundliche Grüße
Hascheff
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