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Warum ist die KitaBBV noch nicht verkündet?

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    Warum ist die KitaBBV noch nicht verkündet?

    Sehr geehrter Herr Diskowski, sehr geehrte Mitarbeiter des MBJS,

    am 06.06.19 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtages den Rechtsverordnungen zur Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Brandenburg zugestimmt. https://mbjs.brandenburg.de/aktuelle...b1.c.634529.de

    Während die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von verlängerten Betreuungsumfängen vom 05.06.19 bereits am 12.06.19 verkündet wurde, ist von den Verordnungen noch nichts zu sehen. Inzwischen ist im GVBl II bereits eine Verordnung eines anderen Ministeriums vom 14.06.19 zu sehen.

    Während mich an der Kita-Elternbeiratsverordnung eigentlich nur interessiert, ob die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt wurden (http://www.parldok.brandenburg.de/pa...0800/10823.pdf), frage ich mich bei der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung, wie sich das Ministerium die Umsetzung der Verordnung innerhalb eines Monats durch die Träger- und Kommunalverwaltungen vorstellt!

    Bevor ich dem Ministerium unterstelle, es wolle durch die kurze Frist verhindern, dass die Kommunen mehr als 12,50 € Konnexitätsausgleich berechnen, hätte ich gern eine andere Erklärung. Klar, indem man die Verordnungen am 31.07.19 verkündet, verhindert man, dass die Kommunen eine Verschiebung des Inkrafttretens fordern können. Aber hat das Ministerium bedacht, dass nach dem 01.08. der 01.09. folgt? Eigentlich war doch das ganze Gute-Kita-Gesetz als Wahlgeschenk gedacht und nicht als "Abwahlbitte".

    BTW: Die für die Jugendämter erhoffte Erleichterung kann ich auch noch nicht erkennen.

    Freundliche Grüße

    Hascheff

    #2
    Urlaubszeit, seit dem 19.06.2019 kein Lebenszeichen vom MBJS.

    Frau Ernst, es gab schon Ministerkollegen, die für zwei, drei Wochen im Sommer an der Basis gearbeitet haben. Wollen Sie vielleicht in der Verwaltung eines Kitaträgers helfen, innerhalb weniger Tage die KitaBBV umzusetzen?

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      #3
      kein Lebenszeichen vom MBJS
      Upps, ein Lebenszeichen! Liest etwa jemand hier mit?

      Heute wird vom MBJS eine Verordnung vom 25.06. veröffentlicht. Damit steht fest: Es ist etwas faul im Lande Brandenburg. Eine andere Erklärung kann ich mir nicht mehr vorstellen.

      Jetzt wird es lustig.

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        #4
        Sehr geehrte Forumsnutzer, aus dem MBJS habe ich erfahren:

        Seit letzter Woche sind alle Neuerungen , die ab dem 01.08.2019 in Kraft treten, online.

        Sie finden die Informationen zum "Gute-Kita-Gesetz" unter diesem Link https://mbjs.brandenburg.de/kinder-u...andenburg.html

        Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Informationsschreiben zu den Verordnungen und zur Richtlinie ebenfalls letzte Woche erhalten. Ich gehe davon aus, dass in dieser Woche die Gemeinden, Träger und Kitas über die finalen Fassungen der Richtlinie „Kita-Betreuung“, der KitaBBV und der Kita-Elternbeiratsverordnung mit den Anlagen informiert werden.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Hallo Hascheff,

          Heute wird vom MBJS eine Verordnung vom 25.06. veröffentlicht. Damit steht fest: Es ist etwas faul im Lande Brandenburg. Eine andere Erklärung kann ich mir nicht mehr vorstellen.

          Jetzt wird es lustig.
          ich denke Sie interpretieren hier zu viel hinein. Es ist doch naheliegend, dass die Vielzahl der Veränderungen einer relativ kleinen Organisationseinheit, wie dem Referat 22, sehr viel Arbeit machen. Zudem sind vorgegebene Verfahrensschritte einzuhalten, damit es zu keinen Formfehlern kommt...

          Bei allem Verständnis für die erhebliche Zeitknappheit zur Umsetzung .... die Regelungen zu treffen und abzustimmen ist auch nicht mal so nebenbei gemacht.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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            #6
            Seit letzter Woche sind alle Neuerungen , die ab dem 01.08.2019 in Kraft treten, online.

            Sie finden die Informationen zum "Gute-Kita-Gesetz" unter ...
            Na schön, sieht aber trotzdem nach Heimlichkeit und Verkünden im letzten Moment aus, damit die Kommunen nicht vor dem 01.09.19 die Konsequenzen entdecken. Dabei ist die ganze Aktion durchaus sinnvoll und verständlich, man muss nur darüber miteinander reden. Ärgerlich ist vor allem die kurze Frist. Die ist der Tatsache geschuldet, dass die Aktion in die Wahltermine eingepasst werden musste.

            Ich gehe davon aus, dass in dieser Woche die Gemeinden, Träger und Kitas über die finalen Fassungen ... informiert werden.
            Ja, die haben aber jetzt auch Urlaubszeit. Wann soll die Verordnung denn umgesetzt werden? Vermutlich haben die Träger wegen des Datenschutzes bisher keine Info in ihren Datenbanken, wer eine Form der sozialen Unterstützung erhält. Wie sollen die am 01.09. dem Jugendamt diese Zahlen melden können oder gar am 01.08. den Eltern ordentliche Kostenbescheide schicken können?

            Und das ist nur das offensichtlichste Problem!

            Kita-Elternbeiratsverordnung mit den Anlagen
            Die ist ja nicht mein Thema, aber eine Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen:

            Im oben genannten Link findet man rechts den Link "Broschüre: Ausweitung der Kita-Elternbeitragsbefreiung" und gelangt zu "Stärkung der Elternbeteiligung in der Kindertagesbetreuung" und dort weit unten die Frage "Dürfen Eltern, deren Kinder in Tagespflege betreut werden, auch mitwählen?""

            Ich hätte da noch eine Frage: Dürfen Eltern, die dringend eine Betreuung suchen, aber nicht finden, auch wählen und gewählt werden?

            Hintergrund: Naturgemäß plädieren Elternbeiräte für Beitragsfreiheit. Naturgemäß sehen das nicht alle Eltern so.

            Noch ein paar kurze Bemerkungen zum Infoschreiben. Interessant wird es am Ende:

            Als weitere Unterstützungshilfe ist diesem lnformationsschreiben eine tabellarische Darstellung der Einkommensgrenzen in Abhängigkeit vom Kindergeldbezug beigefügt (Anlage 3).
            Diese Tabelle ist für die Katz.

            Ich möchte darauf hinweisen, dass mit dem Beginn der KitaBBV ab dem 01.08.2019 kein Zwang besteht. bis zu dem Zeitpunkt eine neue Elternbeitragsordnung in Kraft treten zu lassen. Die bisherigen Beitragsregelungen gelten fort und sind nur insoweit unwirksam, als dass die Beitragsbefreiung nach der KitaBBV eintritt.
            Nein, kein Zwang, aber wenn man volle Konnexität haben möchte, wäre es besser gewesen, man hätte schon vorher eine angepasste Satzung gehabt.

            Als Folge der Rechtsänderung ist jedoch absehbar, dass die bisherigen Mindestbeiträge nicht mehr gelten, da die Personen der oben genannten Einkommensgruppen ab dem 01.08.2019 beitragsfrei sein werden. Oberhalb der Beitragsfreiheit gelten jedoch die bisherigen Beitragsregelungen fort, sodass hier ein Gebührensprung möglich ist. Mittelfristig ergibt sich daher ein Überarbeitungsbedarf der bisherigen Beitragsregelungen insbesondere, wenn sich aufgrund des Gebührensprungs die Beitragsstaffelung insgesamt als nicht mehr sozialverträglich darstellt.
            Na, das wird spannend!

            Herr Diskowski, können Sie mir folgenden Teilsatz erklären: (§5 (2) Satz 2 KitaBBV)

            ... dass sein Elternbeitrag, der über dem Pauschalbetrag gemäß Absatz 1 Satz 1 liegt, den von § 2 Absatz 1 betroffenen Personensorgeberechtigten im Einzelfall zugemutet werden kann.
            Angesichts der wechselnden Bedeutung des Begriffs "zugemutet" wird das schwierig sein.

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              #7
              Es ist doch naheliegend, dass die Vielzahl der Veränderungen einer relativ kleinen Organisationseinheit, wie dem Referat 22, sehr viel Arbeit machen. Zudem sind vorgegebene Verfahrensschritte einzuhalten, damit es zu keinen Formfehlern kommt...

              Bei allem Verständnis für die erhebliche Zeitknappheit zur Umsetzung .... die Regelungen zu treffen und abzustimmen ist auch nicht mal so nebenbei gemacht.
              Laut Pressemitteilung https://mbjs.brandenburg.de/aktuelle...b1.c.634529.de hat am 06.06.19 der Ausschuss zugestimmt, die Verordnungen hat er sicher nicht erst an diesem Tag erhalten. Der Pressereferent hätte einfach die Verordnungen verlinken müssen.

              Weil gerade von Pressemitteilung die Rede ist: https://mbjs.brandenburg.de/aktuelle...b1.c.634497.de

              Ich bezweifle, dass die Journalisten die echten Hintergründe erfahren haben. Test: War von Kyritz die Rede?

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                #8
                Seit letzter Woche sind alle Neuerungen , die ab dem 01.08.2019 in Kraft treten, online.
                Ich sehe gerade, das ist der Entwurf mit Stand vom 23.05.19, wollen wir hoffen, dass nichts mehr geändert wird. Es gibt also immer noch keine amtliche, belastbare Fassung. Wer klagen will, hat nichts in der Hand. Aber Klagen ist ohnehin nicht die beste Idee.

                Ich gehe davon aus, dass in dieser Woche die Gemeinden, Träger und Kitas über die finalen Fassungen der Richtlinie „Kita-Betreuung“, der KitaBBV und der Kita-Elternbeiratsverordnung mit den Anlagen informiert werden.
                Er wurde am 20.06.19 vom Jugendamt an die Träger weitergeleitet.

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                  #9
                  Heute haben wir den 6.8.19, seit einer Woche sollte die KitaBBV in Kraft sein.

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                    #10
                    Heute, am 07.08. hat mir Frau Erler vom MBJS, Ref. 22 erklärt:

                    Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport konnte übrigens die KitaBBV nicht vor dem 01.08.2019 ausfertigen, da das Gute-KiTa-Gesetz, welches die Rechtsgrundlage darstellt, erst am 01.08.2019 in Kraft getreten ist.
                    Naja, ich bin ja kein Jurist, aber meine Logik ist das nicht.

                    Ich hatte eine Mail geschrieben, weil ich - sagen wir mal - Ungereimtheiten in den Stichtagsregelungen im Entwurf der KitaBBV gefunden habe.

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                      #11
                      Wieder ein Lebenszeichen vom MBJS in Sachen KitaBBV:

                      Auf der Seite "Gute Kita Brandenburg" gibt es einen Link zu einer PDF namens "Kita-Beitragsbefreiungsverordnung". Die Datei hinter dem Link hat sich verändert. Ursprünglich konnte man im Kopf lesen: "Stand 23.05.2019", das ist spurlos verschwunden. Unter dem Titel liest man "vom ...", es gibt also noch kein Datum. Dafür sieht man im Fuß der Verordnung die Unterschrift von Frau Ernst. Und Finanz- sowie Innenminister sind nicht mehr mit aufgeführt.

                      Inhaltlich gibt es eine Abweichung: In § 5 Abs. 4 S. 3 wurde "In den Jahren 2019 und 2020" durch "Im Jahr 2019" ersetzt.

                      Ohne diese inhaltliche Änderung wäre die Aktion nur als Vertuschungsversuch erklärbar. Aber so kann auch die im vorigen Beitrag erwähnte Mail von mir die Ursache sein. Ich hatte darauf hingewiesen, dass "und 2020" in § 6 Abs. 1 S. 5 deplatziert ist.

                      Für die im Forum Aktiven ist es schon deprimierend: Man schreibt sich hier die Finger wund und das Ministerium liest nichts davon, jedenfalls ist nichts zu bemerken. (Ich hatte eigentlich erwartet, dass Dr. Drescher einen Thread löschen lässt.)

                      Und dann schreibt man eine Mail ...

                      Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Informationsschreiben zu den Verordnungen und zur Richtlinie ebenfalls letzte Woche erhalten. Ich gehe davon aus, dass in dieser Woche die Gemeinden, Träger und Kitas über die finalen Fassungen der Richtlinie „Kita-Betreuung“, der KitaBBV und der Kita-Elternbeiratsverordnung mit den Anlagen informiert werden.
                      Ich glaube nicht, dass das ausreicht, damit die Verordnung in Kraft ist.

                      Möglicherweise habe ich die Veröffentlichung übersehen, obwohl ich jeden Tag nachschaue. Aber sonst wird jede Errungenschaft auch durch Pressemitteilungen gefeiert, und die verfolge ich auch.

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                        #12
                        Die Kita Beitragsbefreiungsverordnung und ihre Anlage sind im Gesetz- und Verordnungsblatt II veröffentlicht und hier zu finden:


                        Es grüßt freundlich
                        Detlef Diskowski

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                          #13
                          Danke für den Hinweis! ich habe immer mit Bravors gesucht, da erscheint die Verordnung noch nicht. Ich hätte nicht gedacht, dass das System nicht aktuell ist.

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                            #14
                            Ich verstehe auch nicht, wieso es landesseitig mehrere Seiten für dasselbe Vorhaben gibt. Bravors ist aber tatsächlich nicht sehr aktuell und ich nutze daher jetzt http://www.recht.brandenburg.de
                            Es grüßt freundlich
                            Detlef Diskowski

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