Guten Tag Herr Diskowski,
ich habe eine Frage in der Anwendung der Kita BKNV zur Finanzierung freier Träger, insbesondere in Bezug auf
den § 2 Abs. 1b BKNV (kalkulatorische Miete bei eigenem Grundstück) i.V.m. § 4 Abs. 1 BKNV.
Hinsichtlich der Höhe der kalkulatorischen Miete gibt es unterschiedliche Ansichten zwischen dem freien Träger und der Kommune. Genauer gesagt, ist eine kalkulatorische Miete bis zur Höhe der ortsüblichen Kaltmiete zusätzlich zu den Kosten für die Positionen d-g nach BKNV zu zahlen. Der § 2 Abs. 2 der Kita BKNV beschreibt zugleich die Möglichkeit, dass diese Kosten in der kalkulatorischen Kaltmiete enthalten sein können.
Nach meinem Verständnis sind 2 Wege möglich - Zahlung einer kalkulatorischen Miete als Ausgleich für die Verpflichtung der Gemeinde zur Bereitstellung eines Grundstückes/Gebäudes sowie (zusätzlich) die Zahlung der angemessenen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstück.
oder
Die Zahlung einer kalkulatorischen Miete gemäß § 2 Abs. 1b i.V.m. Abs. 2 Satz 2 BKNV - die Kosten nach Absatz 1 d-g sind darin enthalten. Dies dürfte sich dann in der Höhe der kalkulatorischen Miete widerspiegeln.
ich habe eine Frage in der Anwendung der Kita BKNV zur Finanzierung freier Träger, insbesondere in Bezug auf
den § 2 Abs. 1b BKNV (kalkulatorische Miete bei eigenem Grundstück) i.V.m. § 4 Abs. 1 BKNV.
Hinsichtlich der Höhe der kalkulatorischen Miete gibt es unterschiedliche Ansichten zwischen dem freien Träger und der Kommune. Genauer gesagt, ist eine kalkulatorische Miete bis zur Höhe der ortsüblichen Kaltmiete zusätzlich zu den Kosten für die Positionen d-g nach BKNV zu zahlen. Der § 2 Abs. 2 der Kita BKNV beschreibt zugleich die Möglichkeit, dass diese Kosten in der kalkulatorischen Kaltmiete enthalten sein können.
Nach meinem Verständnis sind 2 Wege möglich - Zahlung einer kalkulatorischen Miete als Ausgleich für die Verpflichtung der Gemeinde zur Bereitstellung eines Grundstückes/Gebäudes sowie (zusätzlich) die Zahlung der angemessenen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstück.
oder
Die Zahlung einer kalkulatorischen Miete gemäß § 2 Abs. 1b i.V.m. Abs. 2 Satz 2 BKNV - die Kosten nach Absatz 1 d-g sind darin enthalten. Dies dürfte sich dann in der Höhe der kalkulatorischen Miete widerspiegeln.
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