Guten Morgen,
wir haben vor, in den Horten unserer Kommunen (wir sind ein Amt) die Abrechnung der Ferienbetreuung zu vereinfachen. Früher wurden für die Teilnahme an Fahrten und Veranstaltungen ein Teilnehmerbeitrag - in bar - von den Eltern kassiert. Für die Mittagsversorgung wurde taggenaue Abrechnungen erstellt und über Bescheide ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen erhoben. Das Verfahren war sehr aufwändig für die Hortleitung und die Verwaltung. Außerdem wollen wir auf Bargeld in unseren Einrichtungen weitgehend verzichten. Hinzu kommt, dass die Anmeldung der Kinder während der Ferien für die Eltern nicht als verbindlich angesehen wurde und wir oft nur einen Teil der angemeldeten Kinder betreut haben. Es wurde also mehr Personal und auch mehr Essen bereitgestellt, als dann tatsächlich benötigt wurde. Für die Personal- und Versorgungsplanung benötigen wir einfach mehr Planungssicherheit.
Um das Verfahren zu vereinfachen haben wir vor, für die Ferienbetreuung einen Pauschalbetrag (je nach geplanter Feriengestaltung) als Teilnehmerbeitrag zu erheben, in dem das Essengeld und die zusätzlichen Aktivitäten enthalten sind. Die Eltern überweisen den Betrag vorab und der Zahlungseingang und die Rückgabe des Anmeldezettels gelten als verbindliche Anmeldung für die entsprechenden Ferientage.
In zweien unserer drei Horte wurde das Verfahren bereits erfolgreich getestet, in der dritten Einrichtung stoßen wir auf Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Seiten der Gemeinde. Dabei kamen folgende Fragen auf:
Müssen diese Beiträge durch eine Satzung geregelt werden?
Können wir die Vorlage eines "Krankenscheines" verlangen, wenn die Eltern ihr Geld wegen Nichtteilnahme zurück möchten?
Können wir die Ferienhortbetreuung versagen, wenn die Eltern den Beitrag nicht zahlen?
Zur letzten Frage kann ich schon sagen, dass wir natürlich keinem Kind die Betreuung versagen. Die Kinder haben ganzjährig einen Rechtsanspruch, den wir auch erfüllen. Der Zuschuss zum Mittagessen ist im KitaG festgelegt und muss von den Eltern so oder so gezahlt werden. Nur die Teilnahme an speziellen Ausflügen oder Veranstaltungen, die über die normale Betreuung hinausgehen, ist für die Eltern kostenpflichtig. Wenn also die Eltern dafür nicht zahlen, können die Kinder daran nicht teilnehmen und müssten im Hort bleiben oder in einer anderen Einrichtung betreut werden.
Welche rechtlichen Bedenken sehen die Kollegen und Eltern hier im Forum?
Viele Grüße
jazero
wir haben vor, in den Horten unserer Kommunen (wir sind ein Amt) die Abrechnung der Ferienbetreuung zu vereinfachen. Früher wurden für die Teilnahme an Fahrten und Veranstaltungen ein Teilnehmerbeitrag - in bar - von den Eltern kassiert. Für die Mittagsversorgung wurde taggenaue Abrechnungen erstellt und über Bescheide ein Essengeld in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen erhoben. Das Verfahren war sehr aufwändig für die Hortleitung und die Verwaltung. Außerdem wollen wir auf Bargeld in unseren Einrichtungen weitgehend verzichten. Hinzu kommt, dass die Anmeldung der Kinder während der Ferien für die Eltern nicht als verbindlich angesehen wurde und wir oft nur einen Teil der angemeldeten Kinder betreut haben. Es wurde also mehr Personal und auch mehr Essen bereitgestellt, als dann tatsächlich benötigt wurde. Für die Personal- und Versorgungsplanung benötigen wir einfach mehr Planungssicherheit.
Um das Verfahren zu vereinfachen haben wir vor, für die Ferienbetreuung einen Pauschalbetrag (je nach geplanter Feriengestaltung) als Teilnehmerbeitrag zu erheben, in dem das Essengeld und die zusätzlichen Aktivitäten enthalten sind. Die Eltern überweisen den Betrag vorab und der Zahlungseingang und die Rückgabe des Anmeldezettels gelten als verbindliche Anmeldung für die entsprechenden Ferientage.
In zweien unserer drei Horte wurde das Verfahren bereits erfolgreich getestet, in der dritten Einrichtung stoßen wir auf Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Seiten der Gemeinde. Dabei kamen folgende Fragen auf:
Müssen diese Beiträge durch eine Satzung geregelt werden?
Können wir die Vorlage eines "Krankenscheines" verlangen, wenn die Eltern ihr Geld wegen Nichtteilnahme zurück möchten?
Können wir die Ferienhortbetreuung versagen, wenn die Eltern den Beitrag nicht zahlen?
Zur letzten Frage kann ich schon sagen, dass wir natürlich keinem Kind die Betreuung versagen. Die Kinder haben ganzjährig einen Rechtsanspruch, den wir auch erfüllen. Der Zuschuss zum Mittagessen ist im KitaG festgelegt und muss von den Eltern so oder so gezahlt werden. Nur die Teilnahme an speziellen Ausflügen oder Veranstaltungen, die über die normale Betreuung hinausgehen, ist für die Eltern kostenpflichtig. Wenn also die Eltern dafür nicht zahlen, können die Kinder daran nicht teilnehmen und müssten im Hort bleiben oder in einer anderen Einrichtung betreut werden.
Welche rechtlichen Bedenken sehen die Kollegen und Eltern hier im Forum?
Viele Grüße
jazero
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