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"Politischer" Verzicht auf Beitragsdifferenzierung Krippe/Kita zulässig?

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    "Politischer" Verzicht auf Beitragsdifferenzierung Krippe/Kita zulässig?

    Hallo,

    in der Regel sind die Beiträge für die Krippenbetreuung deutlich höher als die Kita-Beiträge. Wir diskutieren in der Gemeindevertretung Schulzendorf, inwieweit es -wie früher in Berlin- zulässig ist, bei der Erhebung von Beiträgen nicht zwischen Krippe und Kita zu differenzieren.

    Im Kompendium der AG17 heißt es (S. 73), dass zwar eine Differenzierung nach Altersstufen zu empfehlen sei. Aber: "Alternativ können auch Krippe und Kindergarten zusammengefasst werden." Auf S. 93 heißt es, es gebe "keine rechtlich-verbindliche Grundlage zur Differenzierung nach Altersgruppen (z.B. nach Krippe, Kindergarten und Hort)." Lege man ein eher grobes Raster an "sind die Platzkosten und die beitragsfähigen Betriebskosten im Gesamtdurchschnitt zu ermitteln. Dennoch ist ein Verzicht auf die Differenzierung nach Krippe und Kindergarten ebenso denkbar. ... Der Höchstbetrag darf jedoch die Höhe der geringsten Platzkosten nicht übersteigen."

    In der Praxis würde das m.E. bedeuten, dass die i.d.R. niedigeren (höchstmöglichen) Kita-Beiträge auch als Höchstgrenze für die Krippe gelten. Die Differenz ginge dann - politisch gewollt - zu Lasten des Gemeindehaushalts. Ist das zulässig und rechtlich nicht zu beanstanden?

    Für den fachlichen Rat im Voraus besten Dank.

    Andreas Körner

    #2
    So würde ich das sehen! Verzichten höhere Elternbeiträge, die den höheren Platzkosten entsprechen, kann und darf eine Gemeinde sicherlich.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Vielen Dank, Herr Diskowski!

      Wissen Sie - oder andere Mitlesende - ob es Gemeinden in Brandenburg gibt, die das praktizieren?

      Schöne Grüße

      A. Körner

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        #4
        Weiß ich leider nicht, aber vielleicht ein anderes Forumsmitglied.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Hallo Herr Körner,

          in den letzten Monaten habe ich ca. ein Dutzend Satzungen gesichtet, nur in einer habe ich die Zusammenlegung der Stufen Krippe und Kindergarten beobachtet: http://www.letschin.de/neu/de/rathaus-politik/satzungen

          (Die Website ist momentan im Bereich Satzungen beschädigt, habe eben den Schaden gemeldet.)

          In dieser Angelegenheit sind einige Aspekte zu beachten.
          • Unter finanziellem Gesichtspunkt muss man zunächst feststellen, dass die Einrichtungen von den Kommunen finanziert werden. (Die institutionelle Förderung muss hier nicht beachtet werden.) Was nicht durch Elternbeiträge erhoben wird, muss der Steuerzahler finanzieren.

            Ist der Träger eine größere Stadt, (nur wenige Kinder aus anderen Kommunen nach Wunsch- und Wahlrecht beeinflussen die Bilanz,) muss die gesamte Finanzierung von den Bürgern der Kommune gestemmt werden.

            Ist der Träger eine kleine Kommune, (viele Kinder aus Nachbarkommunen werden betreut,) holt sich die Trägerkommune die entgangenen Mittel von den Wohnortkommunen zurück. Solidarisch ist das aber nicht. Wird die Trägerschaft dem Amt übergeben, sieht das schon wieder anders aus.

            Ein freier Träger lässt sich prinzipiell alle fehlenden Mittel von der Standortkommune ersetzen. Allerdings ist der Träger zur Sparsamkeit verpflichtet und kann IMHO von der Standortkommune zur Differenzierung aufgefordert werden.[/*]
          • Hat der Träger Schwierigkeiten, die Einrichtung(en) auszulasten, kann es vorteilhaft sein, mit einem vergleichsweise niedrigen Einstiegsbeitrag in der Krippe zu locken.[/*]
          • Verwaltungstechnisch kann ich durch die Zusammenlegung der Altersgruppen keine Erleichterung sehen, wenn die Höchstbeiträge nur den Kosten der Kindergartenstufe entsprechen dürfen. Mann muss dann doch getrennt rechnen.[/*]
          • Sozialpolitisch kann ich nicht glauben, dass dadurch die Geburtenquote beeinflusst wird. Familien, die den Standpunkt vertreten, dass ein Kind bis zum Alter von drei Jahren besser in der Familie aufgehoben ist, wird man damit nicht umstimmen. Familien, von denen die Jugendhilfe sagt, das Kind wäre in der Krippe besser aufgehoben, zahlen in der Regel nur den Mindestbeitrag, sind also von der Zusammenlegung kaum betroffen.[/*]
          • Last but not least ist der soziale Aspekt zu betrachten. Ich halte die Zuammenlegung für unsozial. Für Familien mit geringem Einkommen ist der Unterschied nur geringfügig. (Dem Träger steht es durchaus frei, die Beitragstabellen so zu gestalten, dass bei den niedrigen Einkommen der Beitrag gleich ist.) Am Ende zahlt sich die Zusammenlegung vor allem für Familien mit hohem Einkommen kräftig aus, weil der Höchstbeitrag in der Krippenzeit bedeutend nieriger ist.[/*]


          Die Argumentation des Kompendiums kann ich nicht nachvollziehen. Dass die Staffelung nach Alter nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, heißt nicht, dass sie nicht mehr sinnvoll ist. Wenn man für die Ausnahme Hort keine anderen Argumente hat, als dass dann die Beiträge zu niedrig sind, dann gilt die ganze Argumentation für die Zusammenlegung nicht.

          Freundliche Grüße

          Hascheff

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            #6
            Lieber Hascheff,

            die ursprüngliche Frage richtete sich auf die ZULÄSSIGKEIT des Verzichts auf eine Differenzierung; und diese Frage muss man eindeutig so beantworten, dass es zulässig ist, die Krippenbeiträge auf das Niveau der Kiga-Beiträge abzusenken!

            Ihre Argumentation liegt auf einer anderen Ebene. Es ist durchaus richtig und wichtig solche Gesichtspunkte in der Kommune zu diskutieren und schließlich zu entscheiden. Es sollte nur nicht mit der Frage verwechselt werden, was zulässig ist - weil erst dann der Entscheidungsspielraum klar wird.
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #7
              Lieber Herr Diskowski,

              das stimmt schon, es wäre auch schlimm, wenn im Kompendium ein solcher juristischer Schnitzer enthalten wäre. An anderer Stelle (S. 13) wird im Kompendium auch darauf hingewiesen, dass selbst bei klammer Kasse die Kommune - politisch gewollt - zu Lasten des Gemeindehaushalts - frei in ihrer Entscheidung ist.

              Nur, da der TO eine Frage im Stile von "Sehen wir das richtig?" stellt, ist er vielleicht dankbar für weiterführende Betrachtungen. Sonst endet die Sache sehr schnell wie in meinem letzten Thread: Jeder denkt sich wohl: "Ja, das sieht er richtig." und keiner schreibt.

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                #8
                Hallo Herr Körner,

                in den letzten Monaten habe ich ca. ein Dutzend Satzungen gesichtet, nur in einer habe ich die Zusammenlegung der Stufen Krippe und Kindergarten beobachtet
                Ich meine, in Werder wurde bei der neuen Kitasatzung auch kein Unterschied zwischen Krippe und Kita in der Kostenbeitragstabelle gemacht.

                Das führte bei Ein-Kind-Familien mit einem Einkommen von 4.100 Euro zu Gebührenerhöhungen von +86% für Krippenkinder und +132% für Kindergartenkinder. Die Auswirkungen sind ziemlich drastisch. Bei Interesse gern mehr per pm.

                Viele Grüße!

                Michel

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                  #9
                  Sehr geehrter Michel,

                  nach herrschender Meinung ist ein einheitlicher Elternbeitrag nur zulässig, wenn das auf dem Niveau des Kindergarzenbeitrags (des niedrigeren Beitrags) geschieht. Siehe hierzu die vorherigen Beiträge.
                  Es grüßt freundlich
                  Detlef Diskowski

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                    #10
                    Da hat jemand ohne nachzudenken einfach die Tabelle aus dem Kompendium übernommen. Schade, so wird unverdient das Kompendium in schlechtes Licht gerückt.

                    Gruß

                    Hascheff

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