Hallo,
in der Regel sind die Beiträge für die Krippenbetreuung deutlich höher als die Kita-Beiträge. Wir diskutieren in der Gemeindevertretung Schulzendorf, inwieweit es -wie früher in Berlin- zulässig ist, bei der Erhebung von Beiträgen nicht zwischen Krippe und Kita zu differenzieren.
Im Kompendium der AG17 heißt es (S. 73), dass zwar eine Differenzierung nach Altersstufen zu empfehlen sei. Aber: "Alternativ können auch Krippe und Kindergarten zusammengefasst werden." Auf S. 93 heißt es, es gebe "keine rechtlich-verbindliche Grundlage zur Differenzierung nach Altersgruppen (z.B. nach Krippe, Kindergarten und Hort)." Lege man ein eher grobes Raster an "sind die Platzkosten und die beitragsfähigen Betriebskosten im Gesamtdurchschnitt zu ermitteln. Dennoch ist ein Verzicht auf die Differenzierung nach Krippe und Kindergarten ebenso denkbar. ... Der Höchstbetrag darf jedoch die Höhe der geringsten Platzkosten nicht übersteigen."
In der Praxis würde das m.E. bedeuten, dass die i.d.R. niedigeren (höchstmöglichen) Kita-Beiträge auch als Höchstgrenze für die Krippe gelten. Die Differenz ginge dann - politisch gewollt - zu Lasten des Gemeindehaushalts. Ist das zulässig und rechtlich nicht zu beanstanden?
Für den fachlichen Rat im Voraus besten Dank.
Andreas Körner
in der Regel sind die Beiträge für die Krippenbetreuung deutlich höher als die Kita-Beiträge. Wir diskutieren in der Gemeindevertretung Schulzendorf, inwieweit es -wie früher in Berlin- zulässig ist, bei der Erhebung von Beiträgen nicht zwischen Krippe und Kita zu differenzieren.
Im Kompendium der AG17 heißt es (S. 73), dass zwar eine Differenzierung nach Altersstufen zu empfehlen sei. Aber: "Alternativ können auch Krippe und Kindergarten zusammengefasst werden." Auf S. 93 heißt es, es gebe "keine rechtlich-verbindliche Grundlage zur Differenzierung nach Altersgruppen (z.B. nach Krippe, Kindergarten und Hort)." Lege man ein eher grobes Raster an "sind die Platzkosten und die beitragsfähigen Betriebskosten im Gesamtdurchschnitt zu ermitteln. Dennoch ist ein Verzicht auf die Differenzierung nach Krippe und Kindergarten ebenso denkbar. ... Der Höchstbetrag darf jedoch die Höhe der geringsten Platzkosten nicht übersteigen."
In der Praxis würde das m.E. bedeuten, dass die i.d.R. niedigeren (höchstmöglichen) Kita-Beiträge auch als Höchstgrenze für die Krippe gelten. Die Differenz ginge dann - politisch gewollt - zu Lasten des Gemeindehaushalts. Ist das zulässig und rechtlich nicht zu beanstanden?
Für den fachlichen Rat im Voraus besten Dank.
Andreas Körner
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