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    #16
    Liebe Diskutanten,

    bei aller Freude im Überspitzen und Ironisieren:

    Gibt es nicht ein legitimes Interesse von Eltern JÜNGERER Hortkinder zu erfahren, wenn ihre Kinder nicht im Hort ankommen?

    Wenn ein solches Interesse als legitim angesehen wird, wie kann das realisiert werden, ohne dass sich die Anwälte der Eltern und des Trägers über dies Frage einigen müssen?

    Wenn Schul- und Hortwege grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern liegen, wie können Schule und Hort ihrem pädagogischen Auftrag im Interesse der Kinder gerecht werden, dass die Kinder die Wege sicher bewältigen und dass sie dies zunehmen selbständig tun können?

    Das sind aus meiner Sicht ernstzunehmende Fragen, die auf situations- und kindangemessene Antworten warten - oder nicht?
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #17
      Liebe Diskutanten,bei aller Freude im Überspitzen und Ironisieren: Gibt es nicht ein legitimes Interesse von Eltern JÜNGERER Hortkinder zu erfahren, wenn ihre Kinder nicht im Hort ankommen?Wenn ein solches Interesse als legitim angesehen wird, wie kann das realisiert werden, ohne dass sich die Anwälte der Eltern und des Trägers über dies Frage einigen müssen?Wenn Schul- und Hortwege grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern liegen, wie können Schule und Hort ihrem pädagogischen Auftrag im Interesse der Kinder gerecht werden, dass die Kinder die Wege sicher bewältigen und dass sie dies zunehmen selbständig tun können?Das sind aus meiner Sicht ernstzunehmende Fragen, die auf situations- und kindangemessene Antworten warten - oder nicht?
      Ja. Ja, dreimal ja!

      Diese Überlegungen werden aber sehr individuell sein (müssen). Jeweils auf die Gegebenheiten zugeschnitten...

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        #18
        Hallo, ich habe das Thema im Kitaausschuss und nochmals in der Stadt vorgetragen.

        Ergebnis: man beruft sich letztendlich darauf, dass die rechtliche Situation klar geregelt (Aufsichtspflicht beginnt mit der Anmeldung des Kindes beim Erzieher) sei. Eine Verpflichtung bei den Eltern anzurufen, wenn ein Kind nicht im Hort ankommt, wird nicht gesehen und abgetan. Man will es jeweils von den Kindern (je nach Zuverlässigkeit) abhängig machen aber nicht grundsätzlich bei allen Kindern durchführen. Haben die Kinder unterschiedliche Rechte?

        Na toll....... Jeder versteckt sich hinter der rechtlichen Lage. Ich bin sehr enttäuscht.

        Jeder Mitarbeiterin Kita /Hort und Stadt kann mein Problem als Mutter verstehen, aber keiner will es abändern. Warum funktioniert es nicht? Es wäre doch ganz einfach.

        Ein weiteres Problem sehe ich im Ferienhort. Vor Beginn der Ferien werden Zettel an die Eltern ausgegeben, auf denen notiert wird, wann das Kind den Hort während der Ferienzeit besucht. Kommt das Kind nicht an dem Tag nicht in den Hort und wurde auch nicht von den Eltern angemeldet, wird ebenfalls nicht nachgefragt. Es wird einfach so hingenommen. Gerade während der Ferien gehen ja einige Kinder morgens allein zum Hort. Ich finde das sehr problematisch und leichtsinnig.

        Momentan bin ich echt drauf und dran eine Strafanzeige zu stellen.

        Vielleicht hat jemand noch eine Idee, wie ich mit dem dem Thema umgehen kann.

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          #19
          Man will es jeweils von den Kindern (je nach Zuverlässigkeit) abhängig machen aber nicht grundsätzlich bei allen Kindern durchführen. Haben die Kinder unterschiedliche Rechte?
          Bei aller Betroffenheit, auch über eine mangelnde Kooperationsbereitschaft von Einrichtung und Träger, sollten Sie "den Ball flach halten". Es geht nicht um das Recht des Kindes, sondern darum, dass Sie sicher sein wollen, dass das gut gut aufgehoben ist. Dabei ist tatsächlich die Notwendigkeit differenziert zu betrachten (worauf auch andere Mitdiskutanten hingewiesen haben): Wie alt ist das Kind? Welche Erfahrungen wurden mit seiner Zuverlässigkeit gemacht? Welche Gefahren oder Schwierigkeiten liegen auf dem Weg.....?

          Um mal einen Extremfall zu zeichnen: Ein elfjähriges Kind, dessen Selbständigkeitsentwicklung gefördert werden soll (insbes. weil es bald den Hort verlassen soll), kommt nicht mehr jeden Tag, sondern nur bei Interesse in den Hort und verbringt die anderen Tage zu Hause oder bei Freunden. Soll hier der Hort an jedem Tag anrufen, an dem das Kind nicht kommt? Doch wohl nicht.

          Ein anderer Extremfall: Ein Zweitklässler kommt jeden Tag in den Hort und die Eltern sind sehr zuverlässig mit einer telefonischen Absage, falls er mal nicht kommen wird. Hier würde ich als Vater erwarten, dass der Hort mich anruft, falls mein Sohn mal nicht erscheint.

          Zwischen solchen Extremen liegt die gesamte Realität! Insofern ist es gerade pädagogisch richtig und zeugt von pädagogischer Kompetenz, den Einzelfall zu betrachten, mit den Eltern zu besprechen und Vereinbarungen zu treffen.

          Grundsätzliche, für Alle gleiche Regelungen und Verfahrensweisen sind in der Pädagogik (und häufig auch sonst) kaum angemessen.

          Sie fragen nach einem Verfahrensvorschlag: Ich schlage vor, dass jede Seite sich von ihren Grundsatzpositionen verabschiedet und im Interesse des Kindes, der Sicherheitserfordernisse und der Selbständigkeitsförderung eine Verabredung getroffen wird.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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            #20
            Ich kann Herrn Diskowski nur zustimmen. Meine Erfahrungen als Erzieher im Hort zeigen auch, dass viele ErzieherInnen und auch Eltern nach einem Rezept fragen, um bestens abgesichert zu sein. Nur gibt es keine 100%ige Sicherheit !! Das jeweilige Kind mit seiner ganz eigenen Biografie mit seinen Bedürfnissen und Erfahrungen sind zu berücksichtigen. Und dann müssen individuelle Absprachen/Vereinbarungen mit den Kindern und den Eltern getroffen werden. UND JA, das ist zeitaufwändiger als eine einheitliche Regel. Aber genau das ist es, was den Erzieherberuf ausmacht !! Mit den Kindern und Eltern zu kommunizieren, im ständigen Dialog zu stehen, Regeln zu vereinbaren, Verabredungen zu treffen, eine sichere und verlässliche Beziehung aufzubauen, eine Vertrauensperson zu sein und nicht nach "Schema F" zu Verfahren, um es vermeintlich einfacher und sicherer zu haben.

            Denn hierbei geht jede Individualität flöten.

            Bei uns wird es so gehandhabt, dass die Eltern ihr Kind im Hort entschuldigen müssen sollte es nicht in den Hort kommen. Haben Kinder eine Vollmacht, dass sie nach der Schule gleich nach Hause gehen dürfen, so kommen diese noch schnell in den Hort und sagen Bescheid (das ist bei uns auf Grund kurzer Wege möglich). Kommt ein Kind nicht in den Hort, so fragen wir bei der Annahme der anderen Kinder IMMER, wo Kind X geblieben ist. Weiß keiner was mit Kind X ist und das ist SEHR, SEHR, SEHR selten der Fall, begibt sich der Kontakterzieher auf die Suche und die Eltern werden informiert.

            Diese Handhabe hat sich bei uns sehr bewährt. Dazu braucht es keine neuen Gesetze und Verpflichtungen !

            Ich hoffe ich bin jetzt nicht zu weit vom Thema abgerückt und wünsche ein schönes Wochenende !!
            es grüßt freundlich
            Sascha Rost-Blank
            Kinderhaus Fantasia

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              #21
              Ich denke Sie sind mittendrin im Thema ... und mehr noch; auf der Zielgrade zu Lösungen
              Es grüßt freundlich
              Detlef Diskowski

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                #22
                Danke !
                es grüßt freundlich
                Sascha Rost-Blank
                Kinderhaus Fantasia

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