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    Kita Schließzeiten

    Hallo, bei uns gibt es totale Unstimmigkeiten zu den Schließzeiten der Kitas.

    Wir haben drei Kitas in verschiedenen Ortsteilen und wollen je eine, in den Sommerferien für 2 Wochen schließen. Nun haben wir Eltern, die verstehen nicht den Satz "Bei begründetem Bedarf wird die Betreuung von Kindern sichergestellt."

    Da kommen dann Vorwürfe, wie dass in ihr "Selbstbestimmungsrecht" eingegriffen würde, oder ihre Kinder ja "bei unbekannten Erziehern" betreut werden würden und ja außerdem das Kitagesetz keine Schließzeiten kenne.

    Ein Entwurf einer Fraktion will es so in der Kitasatzung ausdrücken: "Die Betreuung der Kinder durch mindestens einen ihnen bekannten Erzieher ist in jedem Fall zu gewährleisten, siehe Eingewöhnungskonzept."

    Ich selbst sehe das z. B. kritisch, da das z. B. bei einer Tagesmutter (ebenfalls in der Kitasatzung geregelt) ja gar nicht umsetzbar ist.

    Welche Argumentationen, Rechtsgrundlagen und handhabbare Hinweise gibt es zu Kitaschließzeiten?

    Vielen Dank für die Beantwortung.

    #2
    Sehr geehrter Herr Saborowski,

    ich gehe davon aus, dass sehr frühzeitig mit dem Kita-Ausschuss (der ja den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten berät; § 7 Abs. 2 KitaG) über die Schließzeit diskutiert wurde und dass sie sehr frühzeitig den Eltern bekannt gegeben wurde, damit diese sich mit ihrer Urlaubsplanung darauf einstellen konnten. Ich gehe auch davon aus, dass den Eltern die Notwendigkeit von Schließzeiten erläutert wurde, die ja den Kindern zugute kommen, weil durch den abgegoltenen Urlaub der Erzieher*innen die Personalausstattung über´s Jahr nicht weiter gemindert wird. (Verzeihen Sie mir diese lange Einleitung, aber z.T. sind Träger hier etwas gedankenlos, weil sie nur ihre Entscheidung "verkünden" und Eltern vermuten zuweilen Personaleinsparungen als Motiv für Schließungszeiten.

    Wir haben drei Kitas in verschiedenen Ortsteilen und wollen je eine, in den Sommerferien für 2 Wochen schließen.
    Das scheint mir eine äußerst moderate Maßnahme zu sein; zwei Wochen ist eine relativ kurze Zeit und das immer eine der drei Kitas geöffnet ist, scheint mir sehr maßvoll zu sein.

    Nun haben wir Eltern, die verstehen nicht den Satz "Bei begründetem Bedarf wird die Betreuung von Kindern sichergestellt." Da kommen dann Vorwürfe, wie dass in ihr "Selbstbestimmungsrecht" eingegriffen würde,......
    Tatsächlich gibt es im KitaG keine ausdrückliche Regelung zu Lage und Dauer der Schließungszeiten. Allerdings hatte der Gesetzgeber durch die Streichung des Wortes "täglich" bei der Regelung der Öffnungszeiten im § 9 durch das 1. Änderungsgesetz vom 7. Juni 1996 m.E. zum Ausdruck gebracht, dass er vom Vorhandensein von Schließungszeiten ausgeht.

    Auch das Bundesrecht geht offensichtlich von Schließungszeiten aus, wenn es im § 22a Abs. 3 Satz 2 bestimmt: "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen."

    Das Argument mit dem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht verkehrt die tatsächliche Situation. In erster Linie sind die Eltern für ihre Kinder zuständig. "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Die Kindertageseinrichtungen "ergänzen und unterstützen die Erziehung in der Familie und ermöglichen den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus." (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KitaG)

    .... oder ihre Kinder ja "bei unbekannten Erziehern" betreut werden würden..."
    Sicherlich ist die Betreuung durch fremde Erzieher*innen umso problematischer je jünger die Kinder sind und sollte soweit möglich vermieden oder abgemildert werden. Allerdings wird sich das nie vollständig vermeiden lassen, nicht nur in der Kindertagespflege. In einer Einrichtung mit 10 Gruppen müssten dann bis zu 10 Erzieher*innen in den Schließungszeiten in die andere Einrichtung gehen - was den Zweck der Schlißungszeit ad absurdum führt.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Hallo lieber Herr Diskowski,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Nun haben wir zu den Schließzeiten einen Antrag vorliegen, der angeblich "richtungsweisend" sein soll.

      Er lautete wie folgt:

      § 10 Schließzeiten

      1. Für den Betrieb der Kindereinrichtungen in der Stadt xyz werden keine festen Schließzeiten festgelegt. So der Bedarf einen eingeschränkten Betrieb von Kindereinrichtungen ermöglicht, ist dieser für eine jeweilige Umsetzung zu prüfen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.



      Ich halte diesen Vorschlag für nicht rechtskonform und nicht händelbar.

      Wenn man solch eine Regelung zu den Schließzeiten in einer Kitasatzung trifft, dann regelt man aus meiner Sicht, dass es generell keine Schließzeiten gibt, egal aus welchem Grunde, denn wenn eine Schließzeit festgelegt wird, dann ist es eine feste Schließzeit. Weiterhin wird so geregelt, dass der "Bedarf einen eingeschränkten Betrieb von Kindereinrichtungen ermöglicht" und es erfolgt dann (nur) eine Prüfung der Umsetzung (wobei eigentlich dem Wortlaut nach, nicht mal feststeht, was zu prüfen wäre, ein "eingeschränkter Betrieb" in einer Kita bei Grundreinigungen oder Renovierungen, ist wohl bei einer 30 Kinder-Kita eher nicht möglich). Wenn ich es ganz eng auslege, dann ergibt sich aus dem Bedarf lediglich eine Überprüfung, jedoch keine Schließzeit, sondern höchstens einen eingeschränkten Betrieb. Da keine "festen Schließzeiten" festgelegt sind, ist eigentlich auch nicht ersichtlich, über welche Ausnahmen die Stadtverordneten entscheiden sollen. In dem Moment, in dem bei weiter Auslegung dieser Regelung, doch Schließzeiten festgelegt werden (müssen), sind es aber doch wieder "festen Schließzeiten".

      Abgesehen davon, halte ich die Festlegung von Schießzeiten für Geschäfte der laufenden Verwaltung und somit wären die Stadtverordneten nicht zuständig. Auch wäre z. B. eine Schließungen zur Teamweiterbildung oder notwendigen Arbeiten in der Kita nicht möglich, da diese ja unabhängig vom "Bedarf" der Eltern durchgeführt werden müssen.

      Wie ist Ihre Ansicht zu dieser Art der satzungsmäßigen Regelung von "Schließzeiten"?

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

      Viele liebe Grüße

      Manfred Saborowski

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        #4
        Ich halte diesen Vorschlag für nicht rechtskonform und nicht händelbar.
        Hallo Herr Saborowski,

        ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber die Gestaltungsfreiheit des Trägers (besser allgemein: der Basis) unnötig einschränkt. Jede Vorschrift ohne Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten verärgert irgend jemanden.

        Die von Ihnen zitierte Festlegung sagt doch vor allem, dass von Fall zu Fall entschieden wird.

        Ich würde erst mal die Kitaleiterinnen verhandeln lassen. Wenn die sich nicht einigen können, gibt es eben keine Schließung. Und wenn sie sich einig sind, wird es eben genehmigt. Ob die Festlegung noch durch die Stadtverordneten bestätigt werden muss, ist dann nur noch für den zeitlichen Vorlauf von Bedeutung.

        Jedenfalls halte ich diese Festlegung für händelbar.

        Freundliche Grüße

        Hascheff

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          #5
          Hallo Herr Hascheff,

          auch ich habe Bauchschmerzen mit dem Antrag. Aus meiner Sicht ist dieser absolut am Interesse der Eltern vorbei. Ich möchte das kurz versuchen zu erklären.

          Der erste Satz klingt erst einmal positiv, es gibt keine Schließzeiten aber was bedeutet das eigentlich für eine kleine Kita mit max. 40 Kindern ? Man hat wenig Personal, ist nur einer Krank oder hat Urlaub fängt das schwimmen an.

          Außerdem entsteht durch den Satz mit der Aussage zu dem Bedarf eine höchst problematisch Situation. Es bedeutet nichts anderes als eine Abfrage bei den Eltern wann habt Ihr Urlaub. Aufgrund der Mechanik der Urlaubsplanung kann dieses erst ab mitte/ ende Februar für das laufende Jahr geschehen. Bei der Prüfung wird es dann einen Zeitraum geben in dem wenige Kinder in der Einrichtung sind (Klassisch im Sommer).

          Der dritte Satz setzt dann noch eins drauf. Die Stadtverordneten sollen in den Fall dann beschließen die entsprechende Einrichtung zu schließen, was mache ich aber mit den bspw. 5 Kinder die in der Zeit nicht abgemeldet werden? Ich muss den Eltern sagen entweder andere Kita oder anderweitige Betreuung. Im schlimsten Fall liegen zwei Monate zwischen Entscheidung und Schließung, das kann nicht Elternfreundlich sein. Von einer Beteiligung über den Kita-Ausschuss möchte ich hier noch nicht einmal reden.

          Mit freundlichen Grüßen

          Andreas Intress

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