Hallo, bei uns gibt es totale Unstimmigkeiten zu den Schließzeiten der Kitas.
Wir haben drei Kitas in verschiedenen Ortsteilen und wollen je eine, in den Sommerferien für 2 Wochen schließen. Nun haben wir Eltern, die verstehen nicht den Satz "Bei begründetem Bedarf wird die Betreuung von Kindern sichergestellt."
Da kommen dann Vorwürfe, wie dass in ihr "Selbstbestimmungsrecht" eingegriffen würde, oder ihre Kinder ja "bei unbekannten Erziehern" betreut werden würden und ja außerdem das Kitagesetz keine Schließzeiten kenne.
Ein Entwurf einer Fraktion will es so in der Kitasatzung ausdrücken: "Die Betreuung der Kinder durch mindestens einen ihnen bekannten Erzieher ist in jedem Fall zu gewährleisten, siehe Eingewöhnungskonzept."
Ich selbst sehe das z. B. kritisch, da das z. B. bei einer Tagesmutter (ebenfalls in der Kitasatzung geregelt) ja gar nicht umsetzbar ist.
Welche Argumentationen, Rechtsgrundlagen und handhabbare Hinweise gibt es zu Kitaschließzeiten?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Wir haben drei Kitas in verschiedenen Ortsteilen und wollen je eine, in den Sommerferien für 2 Wochen schließen. Nun haben wir Eltern, die verstehen nicht den Satz "Bei begründetem Bedarf wird die Betreuung von Kindern sichergestellt."
Da kommen dann Vorwürfe, wie dass in ihr "Selbstbestimmungsrecht" eingegriffen würde, oder ihre Kinder ja "bei unbekannten Erziehern" betreut werden würden und ja außerdem das Kitagesetz keine Schließzeiten kenne.
Ein Entwurf einer Fraktion will es so in der Kitasatzung ausdrücken: "Die Betreuung der Kinder durch mindestens einen ihnen bekannten Erzieher ist in jedem Fall zu gewährleisten, siehe Eingewöhnungskonzept."
Ich selbst sehe das z. B. kritisch, da das z. B. bei einer Tagesmutter (ebenfalls in der Kitasatzung geregelt) ja gar nicht umsetzbar ist.
Welche Argumentationen, Rechtsgrundlagen und handhabbare Hinweise gibt es zu Kitaschließzeiten?
Vielen Dank für die Beantwortung.
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