Einen wunderschönen guten Tag,
mich interessiert, ob ein städtischer Träger die Offenlegung der Mitglieder in den jeweiligen Kitaausschüssen seiner Einrichtungen bzw. die Nennung der gewählten Elternvertreter zurück halten darf?!
Ich hatte eine solche Anfrage an die Stadt gestellt, wurde aber immer wieder hingehalten. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Aber die Elternvertreter und die Mitglieder im Kitaausschuss werden doch auf Grundlage des Kitagesetzes gewählt. Auch die Bekanntgabe in der jeweiligen Einrichtung ist oftmals durch Aushang oder ähnliches gewährleistet. Aus meiner Sicht will man hier eine Vernetzung Kitaübergreifend unterbinden.
Die Fraktion DIE LINKE will nun solch einen Antrag in der SVV einbringen. Wie sehen Sie die Chancen und ist der Träger hierzu verpflichtet?
Vielen lieben Dank,
Doreen Recknagel
mich interessiert, ob ein städtischer Träger die Offenlegung der Mitglieder in den jeweiligen Kitaausschüssen seiner Einrichtungen bzw. die Nennung der gewählten Elternvertreter zurück halten darf?!
Ich hatte eine solche Anfrage an die Stadt gestellt, wurde aber immer wieder hingehalten. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Aber die Elternvertreter und die Mitglieder im Kitaausschuss werden doch auf Grundlage des Kitagesetzes gewählt. Auch die Bekanntgabe in der jeweiligen Einrichtung ist oftmals durch Aushang oder ähnliches gewährleistet. Aus meiner Sicht will man hier eine Vernetzung Kitaübergreifend unterbinden.
Die Fraktion DIE LINKE will nun solch einen Antrag in der SVV einbringen. Wie sehen Sie die Chancen und ist der Träger hierzu verpflichtet?
Vielen lieben Dank,
Doreen Recknagel
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