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Elternvertretungen und Mitglieder von Kitaausschüssen

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    Elternvertretungen und Mitglieder von Kitaausschüssen

    Einen wunderschönen guten Tag,

    mich interessiert, ob ein städtischer Träger die Offenlegung der Mitglieder in den jeweiligen Kitaausschüssen seiner Einrichtungen bzw. die Nennung der gewählten Elternvertreter zurück halten darf?!

    Ich hatte eine solche Anfrage an die Stadt gestellt, wurde aber immer wieder hingehalten. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen.

    Aber die Elternvertreter und die Mitglieder im Kitaausschuss werden doch auf Grundlage des Kitagesetzes gewählt. Auch die Bekanntgabe in der jeweiligen Einrichtung ist oftmals durch Aushang oder ähnliches gewährleistet. Aus meiner Sicht will man hier eine Vernetzung Kitaübergreifend unterbinden.

    Die Fraktion DIE LINKE will nun solch einen Antrag in der SVV einbringen. Wie sehen Sie die Chancen und ist der Träger hierzu verpflichtet?

    Vielen lieben Dank,

    Doreen Recknagel

    #2
    Sehr geehrte Frau Recknagel,

    ich würde die Frage andersherum betrachten wollen:

    Darf ein Träger die Kontaktdaten der Elternvertreter ohne weiteres herausgeben?

    Ich würde dies verneinen, bzw. nur unter strengen Voraussetzungen bejahen.

    Regelmäßig werden die Elternvertreter in den Kitas über Aushänge bekannt gegeben, aber nur einem begrenzten Personenkreis, den Kitaeltern. Dies bedeutet meines Erachtens nicht, dass die Elternvertreter Ihre Zustimmung gegeben haben, dass Ihre (datenschutzrelevanten) Daten an Dritte weitergegeben werden.

    Wäre ich Elternvertreter, würde ich gern selber entscheiden, wer diese Daten bekommt und diese Entscheidung nicht dem Träger überlassen wollen.

    Ohne Zustimmung meiner Elternvertreter, würde ich (Trägervertreter) diese Daten jedenfalls nicht weitergeben. Da hilft auch kein Beschluss der SVV, wenn er gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

    Ich empfehle, um dies zu umgehen, ein Info-Schreiben, welches der Träger oder die Kita an die Elternvertreter weitergeben sollen. Dann können die Eltern mit Ihnen Kontakt aufnehmen, ohne dass datenschutzrechtliche Belange Seitens des Trägers angeführt werden können.

    MfG

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      #3
      Hallo Frau Recknagel,

      Das Problem ist tatsächlich ein Datenschutzrechtliches.

      Der Träger darf die Daten ohne Einwilligung des Betroffenen nicht weitergeben (Zweckbestimmung nach 28 BDSG)

      Tut er es trotzdem ist es im günstigsten Fall eine Ordnungswiedrigkeit.

      Sollten über den geschilderten Antrag in er SVV diese Daten veröffentlicht werden sind wir bereits im Strafrecht unterwegs, denn es fehlt ander Berechtigung zur Veröffentlichung dieser Daten.

      Als Betroffener habe ich einen ähnlichen Fall schon selbst durch. Endet dann mit Strafzahlungen und Unterlassungserklärungen und ist wahrlich kein Spaß.

      Einschlägige Rechtsprechung zu derartigen Themen gibt es zu hauf und ab dem 25.5. Wird es noch einmal heikler, da ab da die europäische DS-GVO gilt, die noch höhere Bußgelder vorsieht.

      Manchmal führt ein Gespräch mit Eltern einer Einrichtung viel schneller zu einem Ergebnis als ein weg über die Verwaltung.

      Beste Grüße

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        #4
        Vielen Dank für die schnellen Antworten

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          #5
          Hier eine andere Frage zu Elternbeiräten (Elternverträter) in Kitas.

          In unserer Gemeinde möchte der Vorsitzende der Gemeindevertretung in den Elternbeirat gewählt werden. Träger der Einrichtung ist die gleiche Gemeinde für die er auch Vorsitzender der Gemeindevertretung ist. In einigen Satzungen anderer Gemeinden habe ich gelesen, dass dies ausgeschlossen ist. Kann mir hier jemand sagen ob es dazu rechtliche Vorgaben bzw Verfügungen gibt.

          Genaugenommen könnte es hier des öffteren zu Interessenkonflikten kommen.

          Lieben Dank

          Gruß Dirk Pehnert

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            #6
            Sehr geehrter Herr Pehnert,

            Meinen Sie mit Elternbeirat den Kita-Ausschuss?

            die Empfehlungen des LKJA verweisen hier



            im Abschnitt 3 (Vertretung des Trägers im Kita-Ausschuss) auf die Kommunalverfassung §97.http://bravors.brandenburg.de/gesetz...chen=suchen#97.

            Warum sollte der Gemeindevertreter denn nicht als Trägervertreter fungieren?

            Oder meinen Sie mit Elternbeirat ausschließlich die Elternvertreter? Dazu müsste dann der Gemeindevertreter sein Kind in dieser Einrichtung haben

            und somit - wie jedes andere Elternteil - die Möglichkeit, sich zur Wahl zu stellen.

            Gruß

            Lysan

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              #7
              Hallo Lysan,

              Ja ich meine den Elternbeirat.

              Ja der Gemeindevertreter muss sogar immer als Trägervertreter fungieren, da die Gemeinde Träger der Einrichtung ist.

              Somit besteht unseres Erachtens ein Interessenkonflikt wenn es um die Belange der Eltern geht.

              Ich habe Gemeinden gefunden, die dies deshalb in der Elternbeiratssatzung ausschließen.

              Gemeinde Nauheim "Elternbeiratssatzung":

              "(2) Wahlberechtigt sind die geschäftsfähigen Erziehungsberechtigten. Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Nicht wählbar ist jedoch, wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht besitzt.

              Nicht wählbar sind:

              1. Mitglieder des Gemeindevorstands

              2. Bedienstete der Kindertagesstätte in der Einrichtung, in der sie tätig sind."

              komplett: https://daten.verwaltungsportal.de/d...atssatzung.pdf

              leider finde ich jedoch keine rechtliche Grundlage dazu.

              Eventuell gibt es in Brandenburg dazu auch Regelungen?

              Gruß

              Dirk Pehnert

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                #8
                Sehr geehrter Herr Pehnert,

                ich empfehle die Frage andersherum zu betrachten.

                Wieso sollte ein ehrenamtlich tätiger Gemeindevertreter nicht Elternvertreter sein. Wieso sollte die Stimme dieses Vaters nicht gehört werden dürfen?

                Natürlich darf er nicht in Personalunion als Trägervertreter und als Elternvertreter im Kita-Ausschuss sitzen. Aber seine "Elternrolle" darf er im Kita-Ausschuss einbringen. Letztlich müssten doch auch in ihrer Einrichtung die Elternvertreter "gewählt" werden!

                Wenn genügend Eltern der Meinung sind, dieser Vater vertritt meine Interessen im Kita-Ausschuss, dann spricht meines Erachtens nichts dagegen.

                Natürlich sollte sich der betroffenen Vater/Gemeindevertreter seiner Elternrolle im Ausschuss bewusst sein.

                Ich hoffe meine Ausführungen helfen.

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                  #9

                  ich empfehle die Frage andersherum zu betrachten.

                  Wieso sollte ein ehrenamtlich tätiger Gemeindevertreter nicht Elternvertreter sein. Wieso sollte die Stimme dieses Vaters nicht gehört werden dürfen?.
                  So leicht würde ich es mir nicht machen... Es ist ja nicht irgendein G-Vertreter sondern der Vorsitzende... Zumindest in unserer Kommune ist er damit oberster Kontrolleur der Verwaltung. Die selbe Person als Elternvertreter einzusetzen ist dann doch etwas kritisch. Der Verdacht, er könnte seine Position in die eine oder andere Richtung ausnutzen, steht von beginn an im Raum und untergräbt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Deshalb wurde es bei uns von Beginn an so gehandhabt, dass Eltern die in unserer Kommune tätig sind nicht in den Elternbeirat kommen. Die Meinung bleibt ja trotzdem nicht ungehört, aber das Miteinander ist einfach entspannter.

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