Hallo liebe Kollegen/ Kolleginen, ,
natürlich blieben wir als Träger von 8 amtseigenen Einrichtungen von Überprüfungsanträgen gemäß § 44 SGB X nicht verschont.
Unsere Satzung bezieht sich weder auf das KAG, noch haben wir kalkulatorische Zinsen in irgendeiner Form angewandt. Dennoch haben wir, ein Verständigungsproblem mit folgendem Satz aus dem Urteil: „Dem Grundeinkommen werde ein Grundbetrag als Gebühr für Krippe und Kita zugeordnet, der die sog. häusliche Ersparnis übersteige. Die weiteren Steigerungen des Grundeinkommens mit 9% (Krippe), 8% (Kita) und 7 % (Hort) würden dazu führen, dass auf dem Niveau der Einkommensgrenze des § 85 SGB XII Elternbeiträge gefordert würden, die das Zumutbare bei Weitem übersteigen.“, denn genau auf diesen beziehen sich unsere Überprüfungsanträge.
Kann jemand dazu ergänzende Hinweise übermitteln?
natürlich blieben wir als Träger von 8 amtseigenen Einrichtungen von Überprüfungsanträgen gemäß § 44 SGB X nicht verschont.
Unsere Satzung bezieht sich weder auf das KAG, noch haben wir kalkulatorische Zinsen in irgendeiner Form angewandt. Dennoch haben wir, ein Verständigungsproblem mit folgendem Satz aus dem Urteil: „Dem Grundeinkommen werde ein Grundbetrag als Gebühr für Krippe und Kita zugeordnet, der die sog. häusliche Ersparnis übersteige. Die weiteren Steigerungen des Grundeinkommens mit 9% (Krippe), 8% (Kita) und 7 % (Hort) würden dazu führen, dass auf dem Niveau der Einkommensgrenze des § 85 SGB XII Elternbeiträge gefordert würden, die das Zumutbare bei Weitem übersteigen.“, denn genau auf diesen beziehen sich unsere Überprüfungsanträge.
Kann jemand dazu ergänzende Hinweise übermitteln?
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