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    Erhöhung der Elternbeträge

    Hallo.

    Der Träger unserer Kita hat zum 1.1.2018 die Elternbeiträge erhöht.

    Zum einen durch die Umlage von Frühstück und Vesper in die Betriebskosten.( Bisher haben wir an einen externen Anbieter gezahlt)

    Zusätzlich wurde durch die Kommune die Berechnungstabelle für die Elternbeträge überarbeitet.

    Für uns bedeutet dies eine Erhöhung der Kosten um ca. 65% bei einem Kinderkrippenkind und einem Hortkind. Da fragt man sich was ist daran noch sozial gerecht?

    Hat man die Möglichkeit dem zu widersprechen bzw. was kann man konkret machen?

    Wieviele Jahre gibt es diesen Absatz im Kitagesetz bereits, dass Frühstück und Vesper in den Betriebskosten enthalten sein müssen? Und welche Zuschüsse erhalten die Kommunen hinsichtlich der Betriebskosten bzw. welchen prozentualen Anteil muss die Stadt selbst aufbringen und welcher bleibt dann für die Eltern übrig?

    #2
    Der Träger unserer Kita hat zum 1.1.2018 die Elternbeiträge erhöht.

    Zum einen durch die Umlage von Frühstück und Vesper in die Betriebskosten.( Bisher haben wir an einen externen Anbieter gezahlt)
    Sehr geehrte Mam2018, insgesamt dürften sich doch aber die Zahlungen (Elternbeiträge und zusätzliche Beiträge für Frühstück und Vesper) für die allermeisten Eltern VERRINGERT und nur die Höchstbeiträge dürfen gleichgeblieben sein. Wie sich hieraus eine Erhöhung ergeben soll, erschließt sich mir nicht.

    Die Kosten für Frühstück und Vesper sind Betriebskosten, wie alle anderen Bestandteile (mit Ausnahme des Mittagessens) auch. Ein Anteil der Betriebskosten wird sozialverträglich und gestaffelt auf die Eltern umgelegt. Also kann sich nur der Höchstbeitrag um die Kosten für Frühstück und Vesper erhöht haben.

    Zusätzlich wurde durch die Kommune die Berechnungstabelle für die Elternbeträge überarbeitet.

    Für uns bedeutet dies eine Erhöhung der Kosten um ca. 65% bei einem Kinderkrippenkind und einem Hortkind. Da fragt man sich was ist daran noch sozial gerecht?
    Das sind nur sehr pauschale Angaben, aus denen sich Ihre Einschätzung herauslesen lässt - mehr nicht. (65% wovon und wieviel ist das jetzt?)

    Wieviele Jahre gibt es diesen Absatz im Kitagesetz bereits, dass Frühstück und Vesper in den Betriebskosten enthalten sein müssen?
    Die Regelung, dass nur für das Mittagessen ein zusätzliches Essengeld zu erheben ist, und dass demzufolge keine Begründung für weitere Essengelder gegeben ist, existiert seit 1992! Dies ist noch einmal bestärkt worden durch die Einfügung von § 17Abs. 1 Satz 2 KitaG https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/d...b1.c.523868.de

    Und welche Zuschüsse erhalten die Kommunen hinsichtlich der Betriebskosten bzw. welchen prozentualen Anteil muss die Stadt selbst aufbringen und welcher bleibt dann für die Eltern übrig?
    Das ist relativ ausführlich hier in div. Beiträge dargestellt worden. Bitte lesen Sie dort nach.

    Ganz kurz:

    Kosten des Platzes in der jeweiligen Altersgruppe (Krippe, Kiga, Hort)

    abzüglich der Finanzierung durch das Jugendamt (§ 16 Abs. 2 KitaG)

    = der Höchstbeitrag

    von dem wird nach Elterneinkommen und Kinderzahl abgestaffelt, so dass ein sozialverträglicher Beitrag entsteht.

    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Als Ergebnis diverser Urteile des OVG haben inzwischen viel Kommunen die Betreuungszeit neu geregelt (Regelbetreuungszeit bzw. Über Regelbetreuungszeit). Damit wird es für einen nicht unerheblichen Teil der Eltern, die bisher deutlich unter der Regelbetreuungszeit lagen im Ergebnis teurer.

      Als weiteren Punkt haben viele Kommunen die Grenzen für das erreichen des Maximalbetrages herab gesetzt bzw. Den Einkommensbegriff so definiert, dass mehr Eltern im Maximalbeitrag landen.

      Abschließend wird dann die Versorgung in einer gesonderten Essengeldsatzung gefasst, die den Eltern die häusliche Ersparnis, wie auch immer sie ermittelt wurde, auferlegt.

      Im Ergebnis wird die Betreuung von Krippenkindern in vielen Fällen günstiger, die von Kita oder Hortkindern jedoch teurer.

      Wie meine Mutter immer sagte: Mathematik ist unschlagbar und am Ende sind es immer 100%

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        #4
        Wir haben jetzt mit mehreren Eltern erstmal Widerspruch eingelegt, sowohl bei der Stadt als auch bei dem Träger der Kita.

        Nach wie vor ist es uns unverständlich wie diese Erhöhung zustande kommt bzw. auf welcher Grundlage, die Erhöhung basiert.

        Mittlerweile habe ich auch die Berechnungstabelle für die neuen Elternbeiträge.

        In unserem Fall sieht es konktet so aus, dass wir für ein Kinderkrippenkind mit 40h Betreuungszeit vorher 129 Euro gezahlt haben, jetzt sind es 183 Euro.

        (42% Erhöhung). Für das Hortkind mit einer Betreuungszeit von 25h wöchentliche mussten wir 61 Euro bezahlen, nach der Neuberechnung sind es 108 Euro. (77% Erhöhung) Was ist daran, wie bereits gesagt, sozial gerecht? Man wird doch bestraft, weil man die Kinder in die Tagesbetreuung geben muss, um arbeiten zu gehen.

        Unsere Kosten für Frühstück und Vesper für ein Kind haben im letzten Jahr bei durchschnittlich 9,50 gelegen.

        Das sich überall Betriebskosten erhöhen ist klar, aber in welchem Ausmaß es bei den Elternbeiträgen erfolgt ist, kann niemand nachvollziehen.

        Der Kitarat hat sich jetzt auch mit eingeschaltet und will das Anliegen, bei den Stadtverordneten nochmal vorbringen und um Erklärung bitten.

        Man selbst fühlt sich leider ziemlich hilflos...

        Gruss, Mam2018

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          #5
          Hallo!

          In der Hoffnung, dass hier geantwortet wird, hier meine Frage..

          Wenn, wie Herr Detlef Diskowski schrieb:" Kosten des Platzes in der jeweiligen Altersgruppe (Krippe, Kiga, Hort)

          abzüglich der Finanzierung durch das Jugendamt (§ 16 Abs. 2 KitaG)

          = der Höchstbeitrag

          von dem wird nach Elterneinkommen und Kinderzahl abgestaffelt, so dass ein sozialverträglicher Beitrag entsteht."

          haben sich, nach meiner Meinung, nur das Land ( Mehrausgleich, Sprachförderung, etc), der Landkreis und die Eltern beteiligt. Wie kann das also der Höchstbeitrag sein?

          Rechnet man nicht die Abschreibungen bzw Bewirtschaftungskosten der Gemeinde deshalb hinzu, weil sich diese ebenfalls beteiligt?

          Dann fehlt ja noch der Teil des Trägers. Wir wissen ja, dass der höchste Elternbeitrag die anteilig auf den Betreuungsplatz entfallenen rechnerischen Kosten des Trägers nicht überschreiten.

          Elternbeiträge sind ja keine kostendeckende Kosten. Es ist also eine pflichtige Gemeinwohlaufgabe (Siehe Sozialstaat). (Steht in allen Bundesdrucksachen zu den gesetzlichen Änderungen u.a. des KICK, TAG, Kigafö, Sozialgesetzbuchs und weiteren..Siehe 15/3676. 17/12057).

          Ich erinnere mich sogar sehr gut, an die Präsentation im April 2017 in Potsdam mit Herrn Diskowski sowie an des Webseminar. Eine Folie hat es mehr sehr angetan...(Anhang).

          Wenn ich diese betrachte und logische Schlüsse ziehe, ist es für mich tatsächlich verständlich.

          Traurig finde ich dann Aussagen von Bürgermeistern, die sagen, dass es NICHT AUFGABE ALLER BÜRGER IST,SONDERN NUR EIN "Problem" der Eltern von Kindern.

          Gut, dass kann man vielleicht noch verstehen, wenn man hinter die Kulissen schaut. Denn dieser BM hatte "vergessen" bzw seine Mitarbeiter -wie auch in Potsdam - die institutionelle Förderung abzuziehen (jahrelang) und jetzt vermutlich ein Riesen Loch in den Haushalt reißt (wenn die Kommune verklagt werden würde).

          Langsam ist das nicht im geringsten lustig noch nachvollziehbar.

          Auch heute noch steht dieser BM so dazu.

          Anbei die besagte Folie..


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            #6
            Hallo Mike,

            Wenn die Eltern nur nach Staffel beteiligt werden, dann trägt doch die Gemeinde den Rest?

            Oder wo genau ist jetzt das Problem?

            Platzkosten abzüglich Zuschuss von 84% ... Der Verbleibende Betrag wird teilweise durch Eltern ( Elternbeiträge sozial gestaffelt) und teilweise durch die Kommune gedeckt.

            Schöne Grüße

            Kommentar


              #7
              Hallo DerGolfer94!

              Ist das tatsächlich so?

              Trägt die Kommune und der Träger seinen Teil?

              Was ist, wenn Träger = Kommune ist?

              Was ist, wenn es freier Träger ist?

              Ich bin da etwas skeptisch. Dazu habe ich jetzt viele Bundesdrucksachen gelesen.

              Beste Grüße

              Mike

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                #8
                Hallo Mike,

                Also entweder verstehe ich da Problem jetzt nicht oder es nur zu spät am Tag

                Träger = Kommune => Eltern und Kommune tragen gemeinsam die Kosten

                Träger= freier Träger => Eltern zahlen an Träger, wenn der nicht klar Kommt bekommt er zusätzlich Geld von der Kommune...

                Also so kenne ich das zumindest...

                Problem bisher, die 100% waren falsch ermittelt, weshalb die Eltern zu viel bzw. Die Kommunen zu wenig beigetragen haben.

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                  #9
                  Guten Morgen!

                  Wir gehen davon aus, dass die Platzkosten abzüglich der institutionellen Förderung die restlichen Betriebskosten inklusive der Personalkosten (pädagogisches und nicht pädagogisches Personal) sind.

                  Das wäre demnach der Höchstbeitrag( der höchsten Stufe). Es haben sich bis hierher Land (Bund) und Landkreis beteiligt bzw ggf noch die Kommune (wenn ein öffentlich-rechtlicher Vertrag besteht, der regeln (sollte), dass die Kommunen die restlichen pädagogischen Personalkosten zahlen soll. Bis hierher d'accord.

                  Wenn das der Höchstbeitrag sein soll, müsste sich ja noch Kommune und Träger beteiligen sowie Eltern. Ansonsten finanzieren ja, statt der 5 Säulen, nur Land, Landkreis und Eltern den Kitaplatz, wenn diese Eltern den Höchstbeitrag zahlen.

                  Andersherum wäre es dann so, dass Eltern im Höchstbeitrag die Ausfälle bei den Elternbeiträgen ersetzen.und zahlen von den anderen Eltern... Das wurde ja bereits geurteilt, dass es nicht sein darf. Ich beziehe mich hier auf das Urteil Vg Frankfurt Oder vom 19.08.2013 6K627/13,Vg Aachen v. 14.6.2017 8 K1427/14, etc...

                  Dann verstehe ich auch nicht, warum die Gemeinde sich selber einen Fehlfinanzierungsausgleich verschaffen sollte, wenn es Eltern gibt.

                  Sollte die Gemeinde, was auch ginge, einen Antrag beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen zum Ausgleich der Fehlfinanzierung, würde sich die Kreisumlage erhöhen. Ergo machen das die Kommunen nicht.

                  Der Landkreis könnte hier dann einen Ausgleich beim Land stellen, aber das führt vermutlich auch zu einer Erhöhung von irgendwas, damit sich das finanzieren lässt.

                  Freie Träger und ö Träger sind ja nach dem Gleichheitsgrundsatz zu behandeln. Tagespflege ja auch.

                  Nun gut, warten wir die nächsten Urteile ab (April). Kommen ja jetzt einige ENTSCHEIDUNGEN zu Normenkontrollklagen (Potsdam, Schönefeld, Königs Wusterhausen, etc).

                  Interessant ist die Herangehensweise von Königs Wusterhausen! Das ist, aus meiner Sicht, logisch und nachvollziehbar.

                  Warum sonst sollten Grundstück und Bewirtschaftungskosten bei den Platzkostenkalkulationen angesetzt werden, wenn nicht die Gemeinde ihren Anteil tragen muss. Ebenso der Träger einer Einrichtung.

                  Leider sind diese Sachen immer vermischt.

                  BG

                  Mike

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                    #10
                    Vielleicht mal wieder ein Bespiel mit zahlen:

                    Krippenplatz nach Kalkulation l

                    U6 h = 900 Euro Abzug Förderung= 250

                    Ü6h = 1200 Euro Abzug Förderung = 380

                    Der Höchstbeitrag.

                    280 Euro

                    Und 380 Euro über 6 h.

                    Wo beteiligt sich bei den Höchstbeitrag die Gemeinde bzw der Träger, wenn die Platzkosten komplett ausgeglichen sind?

                    Im Höchstbeitrag gilt dann also nur das 3 Säulenprinzip und wäre kostendeckend.

                    Dann ist es für mich auch nicht verwunderlich. Wenn 45 % der Kommunen nicht mit der eventuellen Ausgleich von 115 Euro auskommen...

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                      #11
                      Also wenn der ermittelte Höchstbeitrag auch der tatsächliche Höchstbeitrag in der Satzung ist, ist das natürlich sehr "Intelligent" von der Verwaltung.

                      Bei uns bleiben die Max Beiträge immer unterhalb des Maximalbetrages, damit die Kommune sich tatsächlich bei allen beteiligt.

                      Aber die diversen Verfahren werden hoffentlich auch hier eine deutliche Sprache sprechen

                      BG

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                        #12
                        Wenn, wie Herr Detlef Diskowski schrieb:" Kosten des Platzes in der jeweiligen Altersgruppe (Krippe, Kiga, Hort)

                        abzüglich der Finanzierung durch das Jugendamt (§ 16 Abs. 2 KitaG)

                        = der Höchstbeitrag

                        von dem wird nach Elterneinkommen und Kinderzahl abgestaffelt, so dass ein sozialverträglicher Beitrag entsteht."

                        haben sich, nach meiner Meinung, nur das Land ( Mehrausgleich, Sprachförderung, etc), der Landkreis und die Eltern beteiligt. Wie kann das also der Höchstbeitrag sein?

                        Rechnet man nicht die Abschreibungen bzw Bewirtschaftungskosten der Gemeinde deshalb hinzu, weil sich diese ebenfalls beteiligt?

                        Dann fehlt ja noch der Teil des Trägers.
                        Liebe Janamike,

                        ich kann beim besten Willen Ihre Argumentation nicht nachvollziehen und schreibe das mal ganz uneingewickelt: Es kann den Eltern schnurzegal sein wer sich wieviel an den Betriebskosten der Kita beteiligt. Für Eltern sind wichtig: die Betriebskosten des Platzes in der jeweiligen Altersgruppe und der Zuschuss des Jugendamtes nach § 16 (2) -- und wenn diese Zahlung nach § 16 Abs. 2 KitaG aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Gemeinde und Jugendamt von der Gemeinde übernommen wird, dann hat sich der Zuschuss nach denselben Kriterien zu bemessen.

                        Als Bürger*in des Landes kann es Eltern sicherlich interessieren, wie die Finanzierung insgesamt zustande kommt, und Sie können sich in die Befassung dieser Fragen einmischen ..... aber dann nicht unter der Überschrift "Elternbeiträge", sondern weil sie sozial-, kinder-, kommunal- oder finanpolitisch engagiert sind.

                        Ich befürchte aber, dass Eltern, die sich nicht so ausführlich mit diesen Fragen beschäftigen wie Sie, eher verwirrt werden durch die Diskussionen wer sich wieviel an welchen Kosten beteiligt. Deswegen wiederhole ich das noch einmal: Für die Bemessung der Elternbeiträge nach KitaG sind die Beteiligten und ihre Höhe egal - relevant sind die Kosten des Platzes und der Zuschuss der öffentlichen Jugendhilfe (hier= der Zuschuss nach § 16 Abs. 2 Kitag).

                        Ich möchte dazu gerne eine andere Folie aus dem Vortrag zur Verdeutlichung beitragen:

                        Das gesamte Webinar zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung finden Interessierte hier: <a class="postlink-local" href="http://www.kita-brandenburg.de/webinare/">webinare/</a>
                        Es grüßt freundlich
                        Detlef Diskowski

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                          #13
                          Hallo Herr Diskowski,

                          dann frage ich mich tatsächlich, warum in vielen Bundesdrucksachen eine prozentuale Bezifferung der Elternbeiträge vorhanden ist, die sich bei weitem unter dem beläuft, was geschrieben und vermittelt wird.

                          Tatsächlich ist es so, dass bei der Platzkostenkalkulation von Kommunen die konkreten Platzkosten ermittelt werden. ABzu ger Zuschüsse § 16(2) KitaG. Eltern im Höchstbeitrag landen dann bei Krippe 380 Euro und mehr. Damit ist der Platz zu 100 % für diese Gruppe finanziert (LAnd, Landkreis, Eltern). Beteiligung Gemeinde und Träger?

                          Hieß es nicht in den vorhergehend von mir benannten Urteilen, dass einer Quersubvensionierung für untere Einkommen durch Eltern im Höchstbeitrag nicht gestattet ist?!

                          Mal abgesehen davon, dass mit dieser Kalkulation die Verwaltung niemals mit der Pauschale 115 Euro auskommen würde.. Übrigens ist der momentane Höchstbeitrag bei 200 Euro zuzüglich der Prozente bei über 6 h!!! Die Kostensteigerung brauche ich wohl nicht angeben?! Die Satzung und Kalkulation wird fast jährlich angepasst!!!

                          Und genau da knüpft die Diskussion an die Ausgangsfrage an. Über 60% Kostensteigerung. ..

                          Für mich stellt sich dann die Frage, ob es dann noch zu arbeiten lohnt.

                          War das die Grundeinstellung bzw der Grundgedanke des SGB? Sollte es nicht allen Anspruchsberechtigten (Kindern) zur Verfügung stehen....

                          BG

                          MIKE

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                            #14
                            Damit ist der Platz zu 100 % für diese Gruppe finanziert (LAnd, Landkreis, Eltern). Beteiligung Gemeinde und Träger?

                            Hieß es nicht in den vorhergehend von mir benannten Urteilen, dass einer Quersubvensionierung für untere Einkommen durch Eltern im Höchstbeitrag nicht gestattet ist?!
                            Hallo Mike,

                            den Inhalt des Begriffs "sozial angemessene Elternbeiträge" hast du offensichtlich nicht verstanden:

                            Wer bedürftig ist, dem wird ein Teil der Platzkosten erlassen. Wer gut verdient, kann die gesamten Platzkosten tragen. Wo ist da eine Quersubventionierung?

                            Gruß

                            Hascheff

                            Kommentar


                              #15
                              Wenn der Beitrag höher ist, als die Platzkosten und wenn die Platzkostenkalkulation "schön" gerechnet wird im Sinne weniger Belastung durch Kommune!

                              Das passiert hier gerade und dazu kommt noch, dass Zuschüsse wieder nicht berücksichtigt werden.

                              Das nenne ich Gewinnorientierte Platzkostenkalkulation.

                              Ich hoffe natürlich, dass Ihr Einwand kein persönlicher Angriff auf mich war.

                              Falls ja, sollten Sie vielleicht Ihre Einstellung überdenken.

                              Herr Diskowski schrieb es bereits, dass ich in der Hinsicht aktiv bin.

                              Freundlichsten Guten Tag, Herr oder Frau Hascheff!

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