Hallo.
Der Träger unserer Kita hat zum 1.1.2018 die Elternbeiträge erhöht.
Zum einen durch die Umlage von Frühstück und Vesper in die Betriebskosten.( Bisher haben wir an einen externen Anbieter gezahlt)
Zusätzlich wurde durch die Kommune die Berechnungstabelle für die Elternbeträge überarbeitet.
Für uns bedeutet dies eine Erhöhung der Kosten um ca. 65% bei einem Kinderkrippenkind und einem Hortkind. Da fragt man sich was ist daran noch sozial gerecht?
Hat man die Möglichkeit dem zu widersprechen bzw. was kann man konkret machen?
Wieviele Jahre gibt es diesen Absatz im Kitagesetz bereits, dass Frühstück und Vesper in den Betriebskosten enthalten sein müssen? Und welche Zuschüsse erhalten die Kommunen hinsichtlich der Betriebskosten bzw. welchen prozentualen Anteil muss die Stadt selbst aufbringen und welcher bleibt dann für die Eltern übrig?
Der Träger unserer Kita hat zum 1.1.2018 die Elternbeiträge erhöht.
Zum einen durch die Umlage von Frühstück und Vesper in die Betriebskosten.( Bisher haben wir an einen externen Anbieter gezahlt)
Zusätzlich wurde durch die Kommune die Berechnungstabelle für die Elternbeträge überarbeitet.
Für uns bedeutet dies eine Erhöhung der Kosten um ca. 65% bei einem Kinderkrippenkind und einem Hortkind. Da fragt man sich was ist daran noch sozial gerecht?
Hat man die Möglichkeit dem zu widersprechen bzw. was kann man konkret machen?
Wieviele Jahre gibt es diesen Absatz im Kitagesetz bereits, dass Frühstück und Vesper in den Betriebskosten enthalten sein müssen? Und welche Zuschüsse erhalten die Kommunen hinsichtlich der Betriebskosten bzw. welchen prozentualen Anteil muss die Stadt selbst aufbringen und welcher bleibt dann für die Eltern übrig?
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