Hallo in die Runde!
Ich lese gerne Urteile wie andere Romane oder Krimis und zu meinem Geburtstag (21.11.2017) gab es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2177/16.
In deren Begründung (interessant ab Randziffer 92 ff) wurde aus meiner Sicht sehr gut erklärt Gesamtverantwortung = Planungsverantwortung = Finanzierungsverantwortung, dann Qualitätssicherung!! Diese kann eben nicht auf Kommunen übertragen werden.
Herr Diskowski, Herr Ernst, Herr Wilms, Frau Stobbe, wie sehen Sie diese Begründung?
Aus meiner Sicht würde hier nicht nur ein Landkreis dagegen verstoßen - auch, wenn bisher eine Abweichung nach KitaG möglich ist. Aus meiner Sicht muss das KitaG geändert werden zur Klarstellung.
Wobei es einen Landkreis gibt, der einen Kita-Vertrag hat, der nichts aussagt zur Finanzierung... (hier sind fast alle Kommunen vom Urteil 6.10.2017 6B.1.16 sowie 6A15.15 und vom AG Rathenow freie Träger betroffen)
Vg
Mike
Ich lese gerne Urteile wie andere Romane oder Krimis und zu meinem Geburtstag (21.11.2017) gab es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2177/16.
In deren Begründung (interessant ab Randziffer 92 ff) wurde aus meiner Sicht sehr gut erklärt Gesamtverantwortung = Planungsverantwortung = Finanzierungsverantwortung, dann Qualitätssicherung!! Diese kann eben nicht auf Kommunen übertragen werden.
Herr Diskowski, Herr Ernst, Herr Wilms, Frau Stobbe, wie sehen Sie diese Begründung?
Aus meiner Sicht würde hier nicht nur ein Landkreis dagegen verstoßen - auch, wenn bisher eine Abweichung nach KitaG möglich ist. Aus meiner Sicht muss das KitaG geändert werden zur Klarstellung.
Wobei es einen Landkreis gibt, der einen Kita-Vertrag hat, der nichts aussagt zur Finanzierung... (hier sind fast alle Kommunen vom Urteil 6.10.2017 6B.1.16 sowie 6A15.15 und vom AG Rathenow freie Träger betroffen)
Vg
Mike
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