Eine hilfreiche Grundorientierung bieter folgende Seite des MBJS:
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-u...DB9sbVDMLnNQWk
M.E. ist es wichtig den Grundsatz zu beachten, dass die Einrichtungen zu schließen sind: § 10 Abs. 3 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ("Alle weiteren erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (...) sind zu schließen, es sei denn, das zuständige Jugendamt gestattet ihre Fortführung.")
Der Weiterbetrieb und die Notbetreuung stellen also eigentlich eine Ausnahme von diesem Grundsatz dar!
Sehr deutlich sagt dies noch einmal die Weisung des Gesundheitsministeriums: https://mbjs.brandenburg.de/media_fa..._schule_18.pdf
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-u...DB9sbVDMLnNQWk
M.E. ist es wichtig den Grundsatz zu beachten, dass die Einrichtungen zu schließen sind: § 10 Abs. 3 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ("Alle weiteren erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (...) sind zu schließen, es sei denn, das zuständige Jugendamt gestattet ihre Fortführung.")
Der Weiterbetrieb und die Notbetreuung stellen also eigentlich eine Ausnahme von diesem Grundsatz dar!
Sehr deutlich sagt dies noch einmal die Weisung des Gesundheitsministeriums: https://mbjs.brandenburg.de/media_fa..._schule_18.pdf
Kommentar