Die Bertelsmann-Stiftung hat eine aus meiner Sicht äußerst ausgewogene und abwägende Stellungnahme herausgebracht, die sich wohltuend von manchen aufgeregten und alarmistischen Stellungnahmen abhebt.https://www.bertelsmann-stiftung.de/...orum_final.pdf
In einem Punkt aber möchte ich ausdrücklich widersprechen – und der scheint mir so wichtig, dass ich ihn anmerken und die Gründe für die Ablehnung darstellen will. Die Stiftung schreibt: „Es braucht gemeinsame Abstimmungen von Bund und Ländern, in die auch Vertreter*innen von Trägern, Fachkräften und Elterneingebunden sind. Diese sollten zu einheitlichen Regelungen führen, damit Vertrauen und Akzeptanz in die Vorgehensweisen aufgebaut werden und ihre Umsetzung unterstützt wird.“
In dieser Forderung zeigen sich m.E. zwei grundlegende Missverständnisse:
1. Mein Vertrauen in die „Vertreter*innen“ hinsichtlich ihrer Kenntnis der konkreten Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen ist begrenzt!
Es geht hier nicht um allgemeine und abstrakte Einschätzungen und Bewertungen, zu denen die „Vertreter*innen“ in der Regel gut geeignet sind; sondern es geht beim Umgang mit dieser Pandemie im konkreten Handeln vor Ort. Es geht hier nicht um Interessenvertretung, was ich den „Vertreter*innen i.d.R. sehr zutraue, sondern es geht um organisatorische, pädagogische und Managementfragen, die nicht den Alltag der Vertreter*innen bestimmen, sondern den Alltag von Leitungskräften, Erzieher*innen und anderen Mitarbeiter*innen.
Das führt mich zu dem zweiten Punkt.
2. Es ist ein Missverständnis über die Steuerungsmöglichkeiten und -aufgaben, wenn Bund und Länder einheitliche Regelungen für einen Umgang mit der Pandemie vor Ort entwickeln sollen!
Nicht nur die Rahmenbedingungen in den fast 57.000 Einrichtungen in Deutschland sind höchst unterschiedlich (Zusammensetzung der Elternschaft, Bedarfe der Kinder, jeweilige Infektionslage…), sondern vor allem sind es die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten (räumliche und personelle Bedingungen…). Wenn zentrale Stellen (und das sind der Bund, die Länder, die Jugendämter) einheitliche Regelungen vorgeben, kann das Ergebnis nur Unsinn sein und zwar umso größerer Unsinn, je konkreter die Vorgaben sind. Gut gemeint ist selten auch gut gemacht, und eine Regelung, die in der einen Kita funktioniert, bringt in der anderen Kita den Betrieb zum Erliegen. Eine Öffnung, die in einer Kita möglich ist, stellt in einer anderen eine hohe Gefährdung für Kinder und Mitarbeiter*innen dar.
Die Menschen, die sich in Steuerungsverantwortung befinden, müssen ihrem eigenen Bestreben widerstehen, das ihnen sinnvoll Erscheinende zu bestimmen. Vor allem aber müssen sie dem Wunsch von Eltern, Kitamitarbeiter*innen widerstehen, genaue Vorgaben zu erhalten. Es ist hier wie beim Thema „Aufsichtspflicht“. Das pädagogisch Richtige ist nicht das Abarbeiten eines Regelkatalogs, sondern die fachgerechte Umsetzung abstrakter Normen!
Die Klugheit von „einheitlichen Regelungen“ wird sich darin zeigen, ob sie die Balance zwischen Orientierung und Offenheit für die jeweilige Situation vor Ort finden! Das ist ein schwieriges Geschäft und keines bei dem eine Abstimmung von Interessenvertretungen hilfreich ist. Vielmehr wird man ähnlich wie bei gesetzlichen Regelungen nicht nur die Erreichung des gewünschten Ziels, sondern vor allem die möglichen Nebenwirkungen!!! zu bedenken haben. Die Beteiligung von Praktiker*innen ist also sehr sinnvoll und wünschenswert, in dem sie die angedachten Regelungen auf unerwünschte Nebenwirkungen abklopfen.
Solche abstrakten Regelungen werden seit Wochen propagiert und in dieser Richtung muss weiter gedacht werden. Also z.B.:
„Soviel Abstand und Hygiene wie möglich, um das Hauptziel des Betriebs (Erziehung, Bildung und Betreuung) nicht zu verfehlen.“
„So wenig Raum-, Kinder- und Erzieher*innen-wechsel wie möglich, angesichts der Raumsituation, der zuzulassenden Kinder und des zur Verfügung stehenden Personals!“
„Keine Betreuung von Kindern mit Krankheitssymptomen!“
……
Einen solchen Diskurs zwischen Menschen in Steuerungsverantwortung und Praktiker*innen wünschte ich mir, und nicht nur in Corona-Zeiten!
In einem Punkt aber möchte ich ausdrücklich widersprechen – und der scheint mir so wichtig, dass ich ihn anmerken und die Gründe für die Ablehnung darstellen will. Die Stiftung schreibt: „Es braucht gemeinsame Abstimmungen von Bund und Ländern, in die auch Vertreter*innen von Trägern, Fachkräften und Elterneingebunden sind. Diese sollten zu einheitlichen Regelungen führen, damit Vertrauen und Akzeptanz in die Vorgehensweisen aufgebaut werden und ihre Umsetzung unterstützt wird.“
In dieser Forderung zeigen sich m.E. zwei grundlegende Missverständnisse:
1. Mein Vertrauen in die „Vertreter*innen“ hinsichtlich ihrer Kenntnis der konkreten Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen ist begrenzt!
Es geht hier nicht um allgemeine und abstrakte Einschätzungen und Bewertungen, zu denen die „Vertreter*innen“ in der Regel gut geeignet sind; sondern es geht beim Umgang mit dieser Pandemie im konkreten Handeln vor Ort. Es geht hier nicht um Interessenvertretung, was ich den „Vertreter*innen i.d.R. sehr zutraue, sondern es geht um organisatorische, pädagogische und Managementfragen, die nicht den Alltag der Vertreter*innen bestimmen, sondern den Alltag von Leitungskräften, Erzieher*innen und anderen Mitarbeiter*innen.
Das führt mich zu dem zweiten Punkt.
2. Es ist ein Missverständnis über die Steuerungsmöglichkeiten und -aufgaben, wenn Bund und Länder einheitliche Regelungen für einen Umgang mit der Pandemie vor Ort entwickeln sollen!
Nicht nur die Rahmenbedingungen in den fast 57.000 Einrichtungen in Deutschland sind höchst unterschiedlich (Zusammensetzung der Elternschaft, Bedarfe der Kinder, jeweilige Infektionslage…), sondern vor allem sind es die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten (räumliche und personelle Bedingungen…). Wenn zentrale Stellen (und das sind der Bund, die Länder, die Jugendämter) einheitliche Regelungen vorgeben, kann das Ergebnis nur Unsinn sein und zwar umso größerer Unsinn, je konkreter die Vorgaben sind. Gut gemeint ist selten auch gut gemacht, und eine Regelung, die in der einen Kita funktioniert, bringt in der anderen Kita den Betrieb zum Erliegen. Eine Öffnung, die in einer Kita möglich ist, stellt in einer anderen eine hohe Gefährdung für Kinder und Mitarbeiter*innen dar.
Die Menschen, die sich in Steuerungsverantwortung befinden, müssen ihrem eigenen Bestreben widerstehen, das ihnen sinnvoll Erscheinende zu bestimmen. Vor allem aber müssen sie dem Wunsch von Eltern, Kitamitarbeiter*innen widerstehen, genaue Vorgaben zu erhalten. Es ist hier wie beim Thema „Aufsichtspflicht“. Das pädagogisch Richtige ist nicht das Abarbeiten eines Regelkatalogs, sondern die fachgerechte Umsetzung abstrakter Normen!
Die Klugheit von „einheitlichen Regelungen“ wird sich darin zeigen, ob sie die Balance zwischen Orientierung und Offenheit für die jeweilige Situation vor Ort finden! Das ist ein schwieriges Geschäft und keines bei dem eine Abstimmung von Interessenvertretungen hilfreich ist. Vielmehr wird man ähnlich wie bei gesetzlichen Regelungen nicht nur die Erreichung des gewünschten Ziels, sondern vor allem die möglichen Nebenwirkungen!!! zu bedenken haben. Die Beteiligung von Praktiker*innen ist also sehr sinnvoll und wünschenswert, in dem sie die angedachten Regelungen auf unerwünschte Nebenwirkungen abklopfen.
Solche abstrakten Regelungen werden seit Wochen propagiert und in dieser Richtung muss weiter gedacht werden. Also z.B.:
„Soviel Abstand und Hygiene wie möglich, um das Hauptziel des Betriebs (Erziehung, Bildung und Betreuung) nicht zu verfehlen.“
„So wenig Raum-, Kinder- und Erzieher*innen-wechsel wie möglich, angesichts der Raumsituation, der zuzulassenden Kinder und des zur Verfügung stehenden Personals!“
„Keine Betreuung von Kindern mit Krankheitssymptomen!“
……
Einen solchen Diskurs zwischen Menschen in Steuerungsverantwortung und Praktiker*innen wünschte ich mir, und nicht nur in Corona-Zeiten!
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