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Handynutzung in der Kita

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    Handynutzung in der Kita

    Ich bin heute darauf angesprochen worden, ob es zulässig ist, wenn ein Träger seinen MitarbeiterInnen die Handynutzung während der Dienstzeit untersagt. Da ich vermute, dass diese Frage durchaus allgemein interessant ist und vielleicht kontrovers diskutiert wird, möchte ich meine Gedanken dazu hier posten:

    Wie so oft, wenn Fragen als rechtliche daherkommen, sind sie doch tatsächlich pädagogische – oder jedenfalls zuerst pädagogische Fragen!

    Man muss nicht der Meinung sein, dass die Handynutzung zuweilen Suchtcharakter annimmt. Auch wenn in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf der Straße, in Restaurants … die Wahrnehmung der direkten Umwelt gegenüber der virtuellen Realität in den Hintergrund zu geraten scheint, ist dies das Privatvergnügen der Menschen. Ein beständiger, gewohnheitsmäßiger und kaum zu unterlassender Gebrauch (wovon auch immer), ist allerdings nicht sehr vorbildhaft für die Kinder und sollte daher in der Kita nichts zu suchen haben. (Deswegen darf z.B. in der Gegenwart von Kindern auch nicht geraucht werden.)

    Schwerwiegender aber ist, dass die Aufmerksamkeit der Erwachsenen den Kindern zu gelten hat und dass diese Aufmerksamkeit durch das Handy abgezogen wird (wenn es gilt „noch 184 Mails zu checken und die Welt zu retten“). Das ist z.B. durch Verkehrssicherheitsstudien hinreichend belegt.

    Es gibt also m.E. gute fachliche Gründe, im dienstlichen Rahmen die Handynutzung zu unterlassen. (Das schließt natürlich nicht aus, bei Ausflügen u.ä. Anlässen das Handy zur Sicherheit mitzunehmen.)

    Zur juristischen Seite: Wenn ein Team nicht selber eine solche Vereinbarung trifft oder eine entsprechende Regel aufstellt, hat aus meiner Sicht ein Träger als Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts durchaus die Möglichkeit und die Befugnis, eine solche Weisung zu erteilen, weil die Handynutzung die Wahrnehmung der Dienstpflichten beeinträchtigen kann (s.o.). Auch hierbei kann es natürlich wieder Ausnahmen von der Regel geben, wenn z.B. eine persönliche Situation die Erreichbarkeit in Notfällen erfordert. Notfälle allerdings dürften kaum ein Dauerzustand sein und berechtigen nicht dazu, jeden beliebigen Anruf entgegen zu nehmen.

    So sehe ich das; wie sehen ErzieherInnen, LeiterInnen, Träger dieses Thema …. oder ist es garkeines?
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Ich stelle mir die Frage aus welcher Intension heraus die Ursprungsfrage an Sie gerichtet wurde. Meines Erachtens gehört das private Handy grundsätzlich während der Dienstzeit eingeschlossen in den Erzieherschrank. Wenn mich jemand erreichen muss (Schule meines Kindes, Familie in dringenden Fällen u.a.), erreichen sie mich auf der Dienstnummer.

    Sind wir nicht im Haus, d.h. auf Ausflügen, Wanderungen und sonst wie in der Natur unterwegs, hat mindestens einer von uns (in der Realität jeder) sein Handy dabei um bei Notfällen schnell Hilfe rufen zu können. Das wiederum ist aber dem Umstand geschuldet, dass wir kein Diensthandy in der Einrichtung haben.

    Da wir nie mit den PC's im Garten sitzen, ist es nach individueller Absprache möglich, wenn sich aus dem Interesse eines Kindes die Recherche im Internet im Freien ergibt / erforderlich ist und Kollegin X ihr privates Handy dafür zur Verfügung stellt, das zu ermöglichen (Bsp.: Insektenbeobachtung und Artenbestimmung).

    Mit freundlichem Gruß

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      #3
      Das scheinen mir alles nachvollziehbare und zudem dienstliche Gründe für eine Handynutzung zu sein. Ich hatte bei der Frage eher den Eindruck, es ging um das Verbot privater Nutzung. Dazu haben Sie ja eine sehr klare Auffassung geäußert.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Ein bemerkenswerter Artikel mit der Überschrift "Handyverbot in städtischen Kitas" beschreibt das Problem von einer anderen Seite: Handyverbot für Eltern!


        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          M.E. zeigt die Anordnung der Stadt Kassel, wie es nicht geht. Administrative Maßnahmen dieser Art entmündigen Eltern (vgl. Transaktionsanalyse) und schaffen eine Zone obrigkeitsgestalteter Machtausübung, die eine Kita gerade nicht sein sollte. Windet jetzt die Erzieherin dem ungehörigen Vater vor den Augen seines Kindes das Funktelefon aus den Händen? Darf es seine Frau erst am nächsten Tag auslösen?

          Die Vertreterin der Freien Träger in Kassel zeigt da auf den viel besseren Weg...

          Geschrieben auf meinem Schmartfon.

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            #6
            Ist Einverstanden, es ist die bemerkenswerte Antwort.

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