Dieser Grundsatz wird im vorletzten Absatz (S. 16) manifestiert und aus unserer Sicht als sehr wichtig und hervorhebenswert angesehen. Zugleich wird an dieser Stelle wie auch nochmalig auf S. 23 (Q5) betont, dass dies in der Schule kaum umsetzbar ist. Dies mag sein, vermittelt jedoch so formuliert, dass Beteiligung an Schule gar nicht möglich sei. Auch an Grundschulen ist Beteiligung der Kinder nicht ausgeschlossen (und findet vielfach statt). Vielmehr lassen sich in Hort (und Familie) viel mehr und öfter vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten finden. Aber es schliesst nicht aus, dass auch Bildungseinrichtungen (wie auch Eltern) voneinander inspiriert werden und lernen. Zugleich würde es nicht gelingen, die ein gemeinsames Bild vom Kind oder eine gemeinsame Leitidee zu entwickeln, wenn die Belange der Kinder nicht hinreichend zu berücksichtigt werden und bei Übergangsgestaltungen könnte es wohl nicht hinreichend gelingen, wenn an einem Ort Kinder nicht beteiligt werden und am anderen Ort in allen Fragen... Insbesondere für Aspekte der Übergangsgestaltung lässt sich überlegen, ob gemeinsame Kindertreffs, Kinderkonferenzen o.ä. ein "Instrument" wären.
Fazit: bitte auf S. 16 und S. 23 die Formulierung prüfen - wir glauben nicht, dass die Autoren das so gemeint haben könnten.
Claudia Schiefelbein (für die AG Horte des AWO Landesverband Brandenburg e.V.)
Fazit: bitte auf S. 16 und S. 23 die Formulierung prüfen - wir glauben nicht, dass die Autoren das so gemeint haben könnten.
Claudia Schiefelbein (für die AG Horte des AWO Landesverband Brandenburg e.V.)