Ankündigung
Qualitätsmerkmal 3
Der Bildungsauftrag von Grundschule und Hort - Grundschule und Hort gehen wie alle Bildungseinrichtungen davon aus, dass Bildung das Werk eigener Aktivität des Menschen ist und zugleich an bereits vorhandenes Wissen und Können anschließt. Die Rahmenlehrpläne für die Grundschule betonen dementsprechend ein Anknüpfen an den Fragen, Themen, Deutungsmustern und Handlungsstrategien der Kinder und zielen auf deren eigenständigen Aufbau von Kompetenzen. Dabei gewinnen im Laufe der Schuljahre neben den individuellen Fortschritten des Kindes auch fachliche und vergleichende Maßstäbe bei der Leistungsbeurteilung an Bedeutung, die in Standards beschrieben sind. Horte orientieren sich bei der Wahrnehmung ihres Auftrags an der Sicherung des Kindeswohls sowie an den Zielen Selbständigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln; dies soll in der Fähigkeit der Kinder zur Übernahme von Eigenverantwortung und zugleich zur Kultivierung von Gemeinschaft
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Erstellt von ClaudiaSchiefelbein, 31.05.2016, 12:14
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Letzter Beitrag 31.05.2016, 12:14 |
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