Ich sehe den Orientierungsrahmen als einen künftig wichtigen Bestandteil von Hort und Schule. Doch leider wird es "nur" ein Orientierungsrahmen bleiben, der nicht wirklich bindend bzw. verpflichtend ist. Somit sind und bleiben Erzieher(Innen) und Lehrer(Innen) von der gegenseitigen Gunst abhängig, so dass es zu einer guten und institutionsübergreifenden Zusammenarbeit kommen wird.
Und auch Träger werden sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben weiterhin entziehen können, da es keine bindenden Normierungen ist. Hortteams (und sicherlich auch die Lehrerteams) müssen sich wie bisher den Rücken frei halten, um Zeit für wichtige Absprachen außerhalb/neben der Betreuung nutzen zu können, müssen etliche Rechtfertigungen und Argumente bringen, warum sie außerhalb ihrer eigentlichen Institution tätig werden wollen. Begleiten von Wandertagen, Klassenfahrten und die Gestaltung gemeinsamer Höhepunkte sind wichtige Bestandteile, um den Übergang Schule - Hort für Kinder sinnvoll zu gestalten, sind aber durch den erhöhten Arbeitszeitaufwand durch die Träger ungerne gesehen und zum Teil nicht gestattet. Die Festlegung eines rechtlich festgelegten zeitlichen Rahmens zur Umsetzung von GOrBiKs und der Erfüllung des gemeinsamen Bildungsauftrags sollte in den bereits vorhanden politisch Diskursen aufgegriffen werden.
Und auch Träger werden sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben weiterhin entziehen können, da es keine bindenden Normierungen ist. Hortteams (und sicherlich auch die Lehrerteams) müssen sich wie bisher den Rücken frei halten, um Zeit für wichtige Absprachen außerhalb/neben der Betreuung nutzen zu können, müssen etliche Rechtfertigungen und Argumente bringen, warum sie außerhalb ihrer eigentlichen Institution tätig werden wollen. Begleiten von Wandertagen, Klassenfahrten und die Gestaltung gemeinsamer Höhepunkte sind wichtige Bestandteile, um den Übergang Schule - Hort für Kinder sinnvoll zu gestalten, sind aber durch den erhöhten Arbeitszeitaufwand durch die Träger ungerne gesehen und zum Teil nicht gestattet. Die Festlegung eines rechtlich festgelegten zeitlichen Rahmens zur Umsetzung von GOrBiKs und der Erfüllung des gemeinsamen Bildungsauftrags sollte in den bereits vorhanden politisch Diskursen aufgegriffen werden.
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