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Orientierung oder Verpflichtung

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  • Detlef Diskowski
    antwortet
    Es ist durchaus daran gedacht, diesen Orientierungsrahmen verbindlicher zu machen!

    Dies soll über Vereinbarungen zwischen dem Minister für das Schulwesen (und auch für die Kindertagesbetreuung - aber hier ist er nicht unmittelbar weisungsbefugt) mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände (Landkreistag und Städte- und Gemeindebund) sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (AWO, Diakonie, Caritas, DRK, Paritäter ....) geschehen. In der Vereinbarung sollten sich alle verpflichten, diesen Orientierungsrahmen als verbindliche Arbeits- und Kooperationsgrundlage anzusehen und sich für dessen Einhaltung einzusetzen.

    Dieser Schritt sollte schon mit GOrBiKs I gegangen werden; wurde aber damals von den Verbänden abgelehnt, weil die Kitas nicht auch eine Verfügungsstunde -wie die Grundschulen- zur Kooperation erhielten. Zwar wurde bald danach der Personalschlüssel im Kindergarten verbessert, was ein Vielfaches dieser einen Verfügungsstunde bedeutete, aber das Vorhaben war inzwischen stecken geblieben. Allerdings gab es dann solche Vereinbarungen mit einzelnen Trägern (Stadt Prenzlau, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Landkreis Barnim).

    Für GOrBiKs II soll jetzt, gemeinsam mit GOrBiKs I, nochmal ein neuer Anlauf gemacht werden. Wenn sich also möglichst viele dafür einsetzen, kann´s was werden, dass wir mit den Orientierungsrahmen eine gemeinsame verbindliche Arbeitsgrundlage für Schulen und Kitas bekommen. Ich möchte mal daran erinnern, dass das mit den inzwischen verbindlichen Grundsätzen elementarer Bildung auch so begonnen hat - und heute sind sie durch das KitaG verbindliche Arbeitsgrundlage aller Kitas.

    Also kein Grund zur Resignation

    Es grüßt

    Detlef Diskowski

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  • hortjessi
    antwortet
    Die Kontrolle steht hierbei für mich hinten an. Mir es geht es viel mehr darum, Möglichkeiten zu haben, meinen Träger auf rechtliche Verbindlichkeiten hinweisen zu können und somit die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort optimieren zu können, ganz gleich ob der Hort in einer Form der Ganztagsschule integriert ist oder ausgegliedert als eigenständige Einrichtung existiert. Die Übergänge beider Institutionen zu gestalten, die weit über die Schulanfänger-Zeit hinaus geht (!), stellt für mich ein hohes Qualitätsmerkmal von Horteinrichtungen (und Schulen) dar, dem ich aber nicht gerecht werden kann, weil mir schlichtweg die Zeit vom Träger verwehrt wird, da ihm die Notwendigkeit nicht klar ist. Und auch Erzieher(Innen) und Lehrer(Innen) wären weniger von der gegenseitigen Gunst abhängig -was leider häufig ein Grund fehlender Kooperation ist- und könnten sich darauf berufen.

    Für diejenigen, die bisher schon eng miteinander kooperiert haben, ist dieser Orientierungsrahmen "nur" eine Bestätigung und mit Sicherheit eine Unterstützung oder sogar noch einmal ein Aufzeigen von weiteren Sichtweisen und Möglichkeiten. Andere werden mit Sicherheit angeregt, ihre Gestaltung von Übergängen unter die Lupe zu nehmen. Hierbei meine ich immer Lehrer(Innen) UND Erzieher(Innen). Und diejenigen, die sich bislang schwer mit der Kooperation getan haben, werden es auch weiterhin tun.

    Mein Gewinn eines rechtlich verbindlichen Orientierungsrahmens? Qualität in meiner Einrichtung zu sichern!

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  • rogerprott
    antwortet
    Zunächst mal ein herzliches Dankeschön für den ersten Eintrag im GOrBiKS II Forum!!!

    Angesprochen wird ein wirklich wichtiger Aspekt, zu dem es wohl keine einfache Umsetzung gibt. Ich möchte dazu erst einmal nachfragen: Wäre denn etwas gewonnen (und was), wenn es umgekehrt wäre, nämlich der Rahmen verpflichtend, aber nur wenige halten sich daran und niemand kontrolliert?

    Auch dafür gibt es doch Beispiele, nicht wahr?

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  • hortjessi
    hat ein Thema erstellt Orientierung oder Verpflichtung.

    Orientierung oder Verpflichtung

    Ich sehe den Orientierungsrahmen als einen künftig wichtigen Bestandteil von Hort und Schule. Doch leider wird es "nur" ein Orientierungsrahmen bleiben, der nicht wirklich bindend bzw. verpflichtend ist. Somit sind und bleiben Erzieher(Innen) und Lehrer(Innen) von der gegenseitigen Gunst abhängig, so dass es zu einer guten und institutionsübergreifenden Zusammenarbeit kommen wird.

    Und auch Träger werden sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben weiterhin entziehen können, da es keine bindenden Normierungen ist. Hortteams (und sicherlich auch die Lehrerteams) müssen sich wie bisher den Rücken frei halten, um Zeit für wichtige Absprachen außerhalb/neben der Betreuung nutzen zu können, müssen etliche Rechtfertigungen und Argumente bringen, warum sie außerhalb ihrer eigentlichen Institution tätig werden wollen. Begleiten von Wandertagen, Klassenfahrten und die Gestaltung gemeinsamer Höhepunkte sind wichtige Bestandteile, um den Übergang Schule - Hort für Kinder sinnvoll zu gestalten, sind aber durch den erhöhten Arbeitszeitaufwand durch die Träger ungerne gesehen und zum Teil nicht gestattet. Die Festlegung eines rechtlich festgelegten zeitlichen Rahmens zur Umsetzung von GOrBiKs und der Erfüllung des gemeinsamen Bildungsauftrags sollte in den bereits vorhanden politisch Diskursen aufgegriffen werden.
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