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    Pro Orientierungsrahmen

    Nach den Hortbausteinen einen Gemeinsamen Orientierungsrahmen zu entwickeln kann nur begrüßt werden. Ein großer Dank an alle Initiator*innen und fleißigen Schreiberlinge!

    Aktuell plädieren wir für einen Orientierungsrahmen und weniger für eine verbindliche Regelung. Zusammenarbeit - zumindest gute/enge Zusammenarbeit - hat sich bislang noch nie verordnen lassen. Wollen wir gelingende Übergangsgestaltungen, dann braucht es Zeit - beide Systeme mit ihren Menschen - gleich ob in Leitungsverantwortung stehend oder nicht - müssen damit wachsen. Qualität (und für uns ist die Übergangsgestaltung ein wichtiges Qualitätsmerkmal - muss entwickelt werden und braucht Zeit und Überzeugung. Es ist schwer vorstellbar, dass eine verbindliche Verordnung sowohl kooperationswillige wie auch kooperationsunwillige Leitungskräfte als auch Trägervertreter überzeugt, mehr zeitliche Ressourcen und die Entwicklung von Knowhow in eine Zusammenarbeit zu stecken, die über die Einhaltung bestimmter Formalia hinausgeht. Träger wie auch Leitungskräften fehlt es im Zweifel weniger an der Überzeugung, sondern vielmehr an der fehlenden Refinanzierung von Zeit für Leitungsfreistellung bzw. mittelbare pädagogische Arbeitszeit, die in die Zusammenarbeit von Hort und Schule investiert werden kann.

    Mag sein, dass für diejenigen, die bisher schon eng miteinander kooperiert haben, dieser Orientierungsrahmen eher eine Bestätigung und ggf. eine Unterstützung oder sogar noch einmal ein Aufzeigen von weiteren Sichtweisen und Möglichkeiten ist. Dieser Orientierungsrahmen (und so verstehe ich die Intention) regt aber sicher dazu auch alle anderen an, ihre Gestaltung von Übergängen unter die Lupe zu nehmen. Was es dann jedoch noch braucht, sind Hilfestellungen bei der Umsetzung von Kooperation z.B. Unterstützung bei der Frage wie ich zu einer gemeinsamen Leitidee und/oder einem gemeinsamen Bild vom Kind komme, durch weitere Handlungsansätze und Ansätze zu Verstetigungsmöglichkeiten oder gar auch moderierte gemeinsame Beratungen bei jenen, wo Zusammenarbeit sich schwierig gestaltet.

    Gute Zusammenarbeit und gute Übergangsgestaltung als verbindliches Qualitätsmerkmal (z.B. über das KitaG und das Schulrecht) zu definieren und damit Hort und Schule entsprechend zu verpflichten, wäre wünschenswert, setzt aber auch voraus, dass alle, die es umsetzen sollen, tatsächlich in die Lage versetzt werden.

    Claudia Schiefelbein (für die AG Horte des AWO Landesverband Brandenburg e.V.)

    #2
    Liebe Claudia Schiefelbein,

    vielen Dank für die differenzierte Stellungnahme. Neben aller Zustimmung möchte ich zwei Dinge zu bedenken geben:

    1. Nicht jede Verbesserung der Kooperation braucht Zeit; manchmal braucht es nur die Anerkennung der Erziehungsleistung der Anderen und den gegenseitigen Respekt. Es wäre eine Falle, wenn solche Grundlagen professionellen Verhaltens (die eigentlich Selbstverständlichkeiten sein sollten) nur realisiert werden, wenn es mehr Zeit gäbe.

    2. Sicherlich lässt sich Respekt nicht verordnen; aber Respektlosigkeit lässt sich vielleicht verbieten. Es schiene mir ein wichtiger Schritt zu sein, wenn Lehrkräfte wie auch ErzieherInnen sich gegenseitig auf bestimmte Grundsätze verpflichten können, weil diese einen Grad von Verbindlichkeit erlangt haben.

    (Eine kleine Analogie: Auch im Straßenverkehr kann man rücksichtsvolles Fahren nicht verordnen - aber man kann rücksichtsloses Fahren sanktionieren. Das scheint mir auch nötig, weil ich Angst hätte mit dem Auto unterwegs zu sein, wenn alle Möchtegern-Machos fahren wie sie es für richtig halten. Stimmt: Analogien sind immer schief ... aber irgendwie stimmen sie auch, oder?)
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Liebe Frau Schiefelbein, liebe Mitwirkende an der AWO-Hort-AG,

      besten Dank für Ihre Beiträge zum Forum, sehr vielfältig, sehr ausführlich und bisher -leider- einzigartig. Danke. Aus einem technischen Versehen heraus habe ich alles erst gestern zur Kenntnis genommen; das tut mir leid.

      Ich möchte jetzt eher summarisch auf alles antworten, denn ins Detail gehen. Deshalb schreibe ich nur hier und nicht verteilt auf alle 9 Beiträge.

      Mir scheint ein Orientierungsrahmen auch sinnvoller/einleuchtender als eine Vereinbarung oder sonstige Verpflichtung - das war die ursprüngliche Idee, deshalb habe ich den Auftrag angenommen. Nun muss mal geschaut werden, was draus wird. Weiterentwickelt kann das Papier immer noch werden, jetzt muss es erstmal in Kraft gesetzt werden. Bald.

      Sie schlagen eine veränderte reihenfolge der Qualitätsmerkmale vor. Das wird wohl eher nicht gehen, denn GOrBiKs II sollte einen hohen Wiedererkennungswert zu GOrBiKS I haben, auch in der Struktur. Obwohl ich also inhaltlich nachvollziehen kann, warum QM 2 vor QM 1 stehen sollte, halte ich es für eher schwierig, diese Änderung zu vollziehen.

      Bei all Ihren übrigen Anmerkungen und Vorschlägen für Textverbesserungen kann ich Ihnen zusagen, dass ich gern bereit bin, Vorschläge zu entwickeln und sie dem Ministerium zu übermitteln, in der Hoffnung, dass die Passagen noch deutlicher ausdrücken, was gemeint ist.

      Abschließend noch zwei Punkte, die eher weniger mit dem Text zu tun haben, sondern unabhängig davon mehr Gegenstand einer Fachdiskussion sein könnten. Insofern antworte ich jetzt nicht als Autor (wie oben), vielmehr als beteiligter Fachkollege. Diese Punkte erscheinen mir als Widersprüche, eignen sich somit wunderbar zur Debatte:

      1. Sie wenden sich gegen die Formulierung, dass Erzieherinnen parteiisch für die Kinder arbeiten sollten, und bevorzugen "anwaltliches Handeln". Die Begründung ist, dass Erzieherinnen sonst zu wenig die Ziele und den Auftrag der Schule berücksichtigen könnten. In einer späteren Anmerkung befürchten Sie allerdings, dass Erzieherinnen zu sehr als Erfüllungsgehilfe gesehen werden könnten. Ent oder weder? Bei Kindern kann die Schule weit ins Bewusstsein der Erzieherin rücken, ansonsten muss sie eher davon abrücken?

      2. Sie begründen eine Schwierigkeit bei der (sinnvollen, wichtigen etc.) Portfolioarbeit, weil u.a. die Belastungen durch die offene Hortarbeit zugenommen haben, so dass wenig Zeit bleibt für die Portfolios. Dagegen möchte ich den Sinn offenen Arbeitens setzen, nämlich Freiräume für Kinder UND Erzieherinnen zu schaffen, Schwerpunkte zu setzen und nicht die zermürbende, für alle Kinder das Gleiche gebietende Hortarbeit zu betreiben. Wenn demnach Portfolioarbeit gut gelingen kann, so höre ich immer wieder, dann in den Rahmenbedingungen offener Arbeit.

      Es ist schade, dass solche wichtigen inhaltlichen Kontroversen hier nur am Rande bearbeitet werden können. Und vielleicht sehe ich ja zwei Widersprüche, die gar keine sind. Mir hat es trotzdem Gefallen, mich mit Ihrer Arbeit auseinander setzen zu können und dafür dankt

      Roger Prott

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        #4
        Uwe Steinkritzer-Leu / Vorsitzender der Unterarbeitsgruppe Hort der AG nach § 78 Kita / Potsdam

        Ich habe GorBiKS II erst seit Mai 16 lesen können.

        Wir werden in der Unterarbeitsgruppe Hort auch deshalb erst später darüber sprechen können bzw. Beiträge eintragen können.

        Für mich ist der Entwurf eine Bestätigung der Arbeit die wir (alle Kolleginnen und Kollegen aus den Horten der Stiftung SPI) leisten.

        Hier werden z.B. die Wege zwischen den Horten und der Schule genauso wie die Wege nach Hause als kleine Übergänge tituliert.

        Es sind die Wege- die die Kinder oft alleine ohne Erzieher oder Eltern zurücklegen- unbeobachtet/nicht überwacht- wo sie in Peers unterwegs sind.

        Aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt im Leben der Kinder und ein Ort der Bildung.

        Es sollte im Entwurfspapier auch eine Schnittstelle der Kindergärten (nicht schulpflichtige Kinder) mit Horten( solche ohne nicht schulpflichtige Kinder) Berücksichtigung finden.

        Aus meiner Sicht oft eine zusätzliche Herausforderung für Kinder die in die offenen Horte mit eigenem Standort wechseln.

        Ich finde es ebenfalls wichtig, dass der Hort als Bildungsstandort gestärkt wird. Es liegt natürlich zuvorderst an den Erzieherinnen und Erziehern vor Ort- sich als Fachkräfte- (Lehrkräften in den Schulen- ebenbürtig) – darzustellen.

        Auch deshalb ist es wichtig und richtig, Kooperationszeiten die Lehrkräfte bekommen, den Erziehern, ebenfalls einzuräumen. Letztendlich reden wir hier über Geld!

        Sicher, der Wille – das Wollen der Fachkräfte an Horten und Schulen ist ausschlaggebend. Aber wenn die Lehrkräfte die Zeit bezahlt bekommen, die Erzieherinnen und Erzieher nicht, ist der Unterschied zementiert.

        Zu den Hausarbeiten- hier sind die Horte nicht die verlängerten Arme der Schulen.

        Hier im Entwurf schön aufgelistet- gefällt mir gut.

        Immer läuft der Hort zur Schule - Schule verzahnt sich nicht mit dem Hort- der Hort verzahnt sich mit der Schule- oder verweigert sich.

        Ja- wir geben Raum und Möglichkeit - ein Einhalten der Zeiten für die Hausaufgaben, für die unterschiedlichen Klassenstufen (sehr wichtig).

        Eine Dokumentation der Erzieherinnen und Erzieher an die Lehrkräfte- damit diese wissen, beachten und rückmelden können, was in den Horten läuft.

        Das Herausstellen der Ruhezeiten und Entspannungszeiten- gefällt mir gut- und sollte argumentativ an die Eltern und Lehrkräfte herangetragen werden-

        Das Anknüpfen an die Ressourcen der Kinder –wird hier noch einmal in Erinnerung gebracht.

        Ganz wichtig- die Gleichwertigkeit der formalen / non-formalen und informellen Bildung.

        Ich finde es ist ein Entwurf der unbedingt in den Einrichtungen und natürlich auch in den Schulen diskutiert werden muss.

        Die Ansätze und Ausführungen sind eine gute Grundlage

        Uwe Steinkritzer-Leu

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