Nach den Hortbausteinen einen Gemeinsamen Orientierungsrahmen zu entwickeln kann nur begrüßt werden. Ein großer Dank an alle Initiator*innen und fleißigen Schreiberlinge!
Aktuell plädieren wir für einen Orientierungsrahmen und weniger für eine verbindliche Regelung. Zusammenarbeit - zumindest gute/enge Zusammenarbeit - hat sich bislang noch nie verordnen lassen. Wollen wir gelingende Übergangsgestaltungen, dann braucht es Zeit - beide Systeme mit ihren Menschen - gleich ob in Leitungsverantwortung stehend oder nicht - müssen damit wachsen. Qualität (und für uns ist die Übergangsgestaltung ein wichtiges Qualitätsmerkmal - muss entwickelt werden und braucht Zeit und Überzeugung. Es ist schwer vorstellbar, dass eine verbindliche Verordnung sowohl kooperationswillige wie auch kooperationsunwillige Leitungskräfte als auch Trägervertreter überzeugt, mehr zeitliche Ressourcen und die Entwicklung von Knowhow in eine Zusammenarbeit zu stecken, die über die Einhaltung bestimmter Formalia hinausgeht. Träger wie auch Leitungskräften fehlt es im Zweifel weniger an der Überzeugung, sondern vielmehr an der fehlenden Refinanzierung von Zeit für Leitungsfreistellung bzw. mittelbare pädagogische Arbeitszeit, die in die Zusammenarbeit von Hort und Schule investiert werden kann.
Mag sein, dass für diejenigen, die bisher schon eng miteinander kooperiert haben, dieser Orientierungsrahmen eher eine Bestätigung und ggf. eine Unterstützung oder sogar noch einmal ein Aufzeigen von weiteren Sichtweisen und Möglichkeiten ist. Dieser Orientierungsrahmen (und so verstehe ich die Intention) regt aber sicher dazu auch alle anderen an, ihre Gestaltung von Übergängen unter die Lupe zu nehmen. Was es dann jedoch noch braucht, sind Hilfestellungen bei der Umsetzung von Kooperation z.B. Unterstützung bei der Frage wie ich zu einer gemeinsamen Leitidee und/oder einem gemeinsamen Bild vom Kind komme, durch weitere Handlungsansätze und Ansätze zu Verstetigungsmöglichkeiten oder gar auch moderierte gemeinsame Beratungen bei jenen, wo Zusammenarbeit sich schwierig gestaltet.
Gute Zusammenarbeit und gute Übergangsgestaltung als verbindliches Qualitätsmerkmal (z.B. über das KitaG und das Schulrecht) zu definieren und damit Hort und Schule entsprechend zu verpflichten, wäre wünschenswert, setzt aber auch voraus, dass alle, die es umsetzen sollen, tatsächlich in die Lage versetzt werden.
Claudia Schiefelbein (für die AG Horte des AWO Landesverband Brandenburg e.V.)
Aktuell plädieren wir für einen Orientierungsrahmen und weniger für eine verbindliche Regelung. Zusammenarbeit - zumindest gute/enge Zusammenarbeit - hat sich bislang noch nie verordnen lassen. Wollen wir gelingende Übergangsgestaltungen, dann braucht es Zeit - beide Systeme mit ihren Menschen - gleich ob in Leitungsverantwortung stehend oder nicht - müssen damit wachsen. Qualität (und für uns ist die Übergangsgestaltung ein wichtiges Qualitätsmerkmal - muss entwickelt werden und braucht Zeit und Überzeugung. Es ist schwer vorstellbar, dass eine verbindliche Verordnung sowohl kooperationswillige wie auch kooperationsunwillige Leitungskräfte als auch Trägervertreter überzeugt, mehr zeitliche Ressourcen und die Entwicklung von Knowhow in eine Zusammenarbeit zu stecken, die über die Einhaltung bestimmter Formalia hinausgeht. Träger wie auch Leitungskräften fehlt es im Zweifel weniger an der Überzeugung, sondern vielmehr an der fehlenden Refinanzierung von Zeit für Leitungsfreistellung bzw. mittelbare pädagogische Arbeitszeit, die in die Zusammenarbeit von Hort und Schule investiert werden kann.
Mag sein, dass für diejenigen, die bisher schon eng miteinander kooperiert haben, dieser Orientierungsrahmen eher eine Bestätigung und ggf. eine Unterstützung oder sogar noch einmal ein Aufzeigen von weiteren Sichtweisen und Möglichkeiten ist. Dieser Orientierungsrahmen (und so verstehe ich die Intention) regt aber sicher dazu auch alle anderen an, ihre Gestaltung von Übergängen unter die Lupe zu nehmen. Was es dann jedoch noch braucht, sind Hilfestellungen bei der Umsetzung von Kooperation z.B. Unterstützung bei der Frage wie ich zu einer gemeinsamen Leitidee und/oder einem gemeinsamen Bild vom Kind komme, durch weitere Handlungsansätze und Ansätze zu Verstetigungsmöglichkeiten oder gar auch moderierte gemeinsame Beratungen bei jenen, wo Zusammenarbeit sich schwierig gestaltet.
Gute Zusammenarbeit und gute Übergangsgestaltung als verbindliches Qualitätsmerkmal (z.B. über das KitaG und das Schulrecht) zu definieren und damit Hort und Schule entsprechend zu verpflichten, wäre wünschenswert, setzt aber auch voraus, dass alle, die es umsetzen sollen, tatsächlich in die Lage versetzt werden.
Claudia Schiefelbein (für die AG Horte des AWO Landesverband Brandenburg e.V.)
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