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Kitakostenausgleich zwischen Träger und Gemeinden

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    Kitakostenausgleich zwischen Träger und Gemeinden

    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    ich hatte an anderer Stelle bereits Fragen zur Kita-Finanzierung gestellt. Die Antworten darauf waren für mich sehr hilfreich.

    Nun habe ich zu folgender Problematik noch Nachholbedarf und hoffe, dass Sie mir dazu ebenso hilfreiche Ratschläge geben können.

    Unsere Kita befindet sich in Trägerschaft einer Gemeinde. Die Gemeinde ist mit mehreren anderen Gemeinden in einem Amt zusammengeschlossen. Das Amt unterhält selbst ebenfalls an anderen Standorten Kitas. Dem Amt wurde durch andere Gemeinden die Aufgabe bezüglich der Kindertagesbetreuung übertragen. In diesem Fall geht es nun um den Kitakostenausgleich zwischen Standortgemeinde und Wohnortgemeinden. Da die Amtsverwaltung die Finanzen „verwaltet“ und dementsprechend auch Gebühren u.ä. berechnet, wurden auch die Platzkosten für unsere Kita durch das Amt kalkuliert. Diese betragen nun fiktiv angenommen pro Kind 300 € im Monat. Eine Informationsvorlage an die Gemeindevertretung unserer Gemeinde besagt nun folgendes:

    „Die Kitakosten für die Kita in XXXX beträgt monatlich 300 €, demgegenüber betragen die Kitakosten für einen Amtskitaplatz monatlich 120 € (Durchschnitt der 5 Amtskitas). Somit ist der Platz in der Kita XXXX um 180 € teurer als ein Amtskitaplatz. Das Amt XYZ ist bereit, die Mehrkosten (in der allgemeinen Rechtsprechung werden 20% Mehrkosten akzeptiert) zu entrichten. Das Amt XYZ übernimmt den monatlichen Kitakostenausgleich von 144 € (120 € + 20%) für die Kinder aus den anderen Gemeinden. Es wird empfohlen, dass die Differenz zum monatlichen Kitakostenausgleich der Kita XXXX von 156 € die Gemeinde trägt.“

    Für mein Verständnis ist diese Vorgehensweise eher fragwürdig. Ich habe mir die „Auslegungshilfe zu §§ 15 ff. KitaG für Träger von Tagesbetreuungseinrichtungen“ angesehen und meiner Meinung nach besagt Punkt F. Kostenausgleich zwischen den Gemeinden (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KitaG) Absatz II. Umfang des Kostenausgleichs etwas anderes.

    Ebenfalls fragwürdig kommt mir die Höhe der Platzkosten der Amtskitas vor. Ist es richtig, dass der Höchstbetrag der Elternbeiträge laut Kitagebührensatzung des Amtes doppelt so hoch sein kann wie die angeblichen Platzkosten? Das wäre hier dann der Fall. Für einige Ausführungen Ihrerseits zu dieser Problematik wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.

    Es grüßt freundlichst

    Goldfuchs

    #2
    Hallo Goldfuchs,

    Ebenfalls fragwürdig kommt mir die Höhe der Platzkosten der Amtskitas vor. Ist es richtig, dass der Höchstbetrag der Elternbeiträge laut Kitagebührensatzung des Amtes doppelt so hoch sein kann wie die angeblichen Platzkosten? Das wäre hier dann der Fall.
    Dem stimme ich zu und das halte ich auch für den Angriffspunkt.

    Fragwürdig ist schon die Pauschalierung über alle Altersgruppen. Wenn die Einrichtungen des Amtes im Gegensatz zu Ihrer Kita große Hortabteilungen hat, dann senkt das schon mal die(ungerchtfertigten Durchschnitts)platzkosten. Weiterhin kann es sein, dass Kitas im Schulgebäude untergebracht sind und ungerechtfertigterweise alle Gebäudekosten (Heizung, Licht, Hausmeister usw.) der Schule auferlegt werden.

    Obwohl das Land den größten Teil der Personalkosten trägt, machen die restlichen Personalkosten bei mir bekannten Kitas immer noch zwischen 20 bis 25% der umlegbaren Kosten aus. Daraus ergibt sich, dass die genannten 120 € schon allein durch die Personalkosten fast vollständig aufgezehrt sind.

    Also müsste man sich diese 120 € vorrechnen lassen. Nun ist das Problem, dass es nicht leicht ist, zu finden, was weggelassen ist.

    Der erste Ansatz sollte deshalb ein Blick in die Elternbeitragssatzung sein. Da darf dann der Höchstbeitrag 120 € nicht übersteigen. (Durch überhöhte Elternbeiträge lässt sich natürlich auch der auf die Gemeinden umzulegende Rest senken.)

    Wird dem Blick in die Satzung entgegengehalten, dass schließlich nach Alter und Betreuungszeit gestaffelt wurde, dann möchten sie bitte statt 120 € auch gestaffelte Werte vorlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hascheff

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      #3
      Ich finde die Hinweise von Hascheff sehr hilfreich ... und möchte nur nachfragen, ob die 300 bzw. 120€ fiktive oder reale Platzkosten der Gemeinde sind?

      Wenn der örtliche Träger (das Jugendamt) gut 80% der Kosten den notwendigen pädagogischen Personals trägt (§ 16 Abs.2 KitaG), dann wäre alle übrigen Platzkosten (abzüglich der Elternbeiträge) Gegenstand des Ausgleichs zwischen Wohnort und Standortgemeinde

      - Wenn der reale Kostenausgleich im Einzelfall abgerechnet wird, dass können die Ausgleichsbeträge sehr variieren - durch die unterschiedlichen Platzkosten von Krippe bis Hort (worauf Hascheff hingewiesen hat), aber auch durch die unterschiedlich hohen Elternbeiträge.

      - Wenn die Kostenausgleiche innerhalb des Amtes, innerhalb eines Jugendamtes... als Pauschalen vereinbart werden (was sinnvoll und arbeitserleichternd ist), dann wäre eine solche Spreizung nur aufgrund des Alters der Kinder, nicht aber wegen der unterschiedlichen Trägerschaft der Einrichtung denkbar; meine ich.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Guten Abend

        und vielen Dank erst einmal an Hascheff für die hilfreichen Hinweise.

        Herr Diskowski, ich verstehe nicht ganz die Frage nach realen und fiktiven Platzkosten. Es wird vom Amt eine Berechnung der Platzkosten beruhend auf dem Vorjahr vorgelgt, die so aussieht:

        Einnahmen=Benutzungsgebühren(Elternbeiträge)+Zuwei sungen vom Landkreis(Zuschüsse Personalkosten)+sonstige Verwaltungs-und Betriebseinnahmen(z.B. Essengelder Zuschuss Mittagsversorgung)

        davon abgezogen werden dann die

        Ausgaben=Personalausgaben+algemeine Betriebskosten+Verpflegungskosten(Frühstück,Mittag ,Vesper)

        daraus ergibt sich eine Differenz, die sogenannten umlagepflichtigen Kosten (nicht gedeckter Kostenanteil), diese werden durch die Gesamtzahl der Kinder pro Jahr geteilt und das Ergebnis sind die monatlichen Platzkosten. Diese betragen dann nach dieser Rechnung für unsere Kita 320 €. Wir betreuen nur Krippen- und Kindergartenkinder.

        Die Kitas des Amtes haben zum Teil eben auch große Hortbereiche.

        Ich glaube nicht, dass es zwischen den Gemeinden des Amtes eine Pauschalvereinbarung zum Kostenausgleich gibt, sonst hätte das Amt nicht die besagte Informationsvorlage an die Gemeindevertretung gegeben.

        Mit besten Grüßen

        Goldfuchs

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          #5
          - Wenn die Kostenausgleiche innerhalb des Amtes, innerhalb eines Jugendamtes... als Pauschalen vereinbart werden (was sinnvoll und arbeitserleichternd ist),
          Hallo Herr Diskowski, hallo Goldfuchs,

          von solchen Pauschalen habe ich noch nichts gehört, wenn das arbeitserleichternd ist, würde es mich interessieren.

          Eine Vereinbarung ist sonst nicht erforderlich. § 16 Abs. 5 klärt die Pflicht der Wohnortgemeinde, das Prozedere um das Wunsch- und Wahlrecht sorgt dafür, dass die Wohnortgemeinde vor Aufnahme des Kindes informiert wird und ihre Finanzen planen kann.

          Wie ich schon schrieb, gibt es verschiedene Gründe für die Differenz der beiden Kostensätze. Was ich noch nicht erwähnte: Es kann auch sein, dass Ihr Elternbeitrag zu niedrig oder der Elternbeitrag des Amtes zu hoch ist. Zu niedrig ist zwar nicht verboten, aber Ihr Dilemma wäre dann die Folge.

          Aber etwas anderes stößt mir eben auf:

          Das Amt XYZ ist bereit, die Mehrkosten (in der allgemeinen Rechtsprechung werden 20% Mehrkosten akzeptiert) zu entrichten. Das Amt XYZ übernimmt den monatlichen Kitakostenausgleich von 144 € (120 € + 20%) für die Kinder aus den anderen Gemeinden.
          Das Amt muss doch überhaupt keine Kosten tragen. Die Standortgemeinde richtet ihre Forderung an die Wohnortgemeinde.

          Hat Ihre Kita denn so viele auswärtige Kinder? Dann muss sie ja sehr attraktiv sein!

          Freundliche Grüße

          Hascheff

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            #6
            Herr Diskowski, ich verstehe nicht ganz die Frage nach realen und fiktiven Platzkosten.
            Meine Frage war sehr schlicht ...ob es sich um gegriffene (nur als Beispiel genannte) oder um real ermittelte Platzkosten handelt.

            Es wird vom Amt eine Berechnung der Platzkosten beruhend auf dem Vorjahr vorgelgt, die so aussieht:

            Einnahmen=Benutzungsgebühren(Elternbeiträge)+Zuwei sungen vom Landkreis(Zuschüsse Personalkosten)+sonstige Verwaltungs-und Betriebseinnahmen(z.B. Essengelder Zuschuss Mittagsversorgung)

            davon abgezogen werden dann die

            Ausgaben=Personalausgaben+algemeine Betriebskosten+Verpflegungskosten(Frühstück,Mittag ,Vesper)

            daraus ergibt sich eine Differenz, die sogenannten umlagepflichtigen Kosten (nicht gedeckter Kostenanteil), diese werden durch die Gesamtzahl der Kinder pro Jahr geteilt und das Ergebnis sind die monatlichen Platzkosten. Diese betragen dann nach dieser Rechnung für unsere Kita 320 €.
            Wenn ich die Berechnung zusammenfasse:

            Es werden alle Einnahmen addiert (Elternbeiträge, Zuschüsse des Landkreises...)

            davon werden alle Ausgaben abgezogen

            und das Ergebnis wird durch alle Kinder (unabhängig von der Altersgruppe - und den damit verbundenen sehr unterschiedlichen Kosten - geteilt.

            ....So ist mir der Sinn dieser Berechnung nicht klar. Soll ermittelt werden, wieviel ein (Krippen- und Kiga-)Kind im Amt im Durchschnitt kostet?
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #7
              von solchen Pauschalen habe ich noch nichts gehört, wenn das arbeitserleichternd ist, würde es mich interessieren.
              Das ist die m.E. sinnvollste Art mit dem Kostenausgleich umzugehen! Ich weiß dass Landkreise in ihrem Gebiet (oder Gemeinden untereinander) solche Pauschalsätze vereinbaren, um nicht in jedem Einzelfall eine umfangreiche und aufwändige Kosten- und Ausgleichsermittlung vornehmen zu müssen. Berücksichtigt man den Verwaltungsaufwand für einen genauen Kostenausgleich, dann wäre die Vereinbarung von Pauschalsätzen im Ergebnis für alle Beteiligten preiswerter.

              Vielleicht melden sich hier mal Kommunen, die so etwas machen ... damit andere davon lernen können.
              Es grüßt freundlich
              Detlef Diskowski

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                #8
                Ja, das fände ich interessant, aber nicht in diesem Thread, das würde vom Thema ablenken.

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