Sehr geehrter Herr Diskowski,
ich hatte an anderer Stelle bereits Fragen zur Kita-Finanzierung gestellt. Die Antworten darauf waren für mich sehr hilfreich.
Nun habe ich zu folgender Problematik noch Nachholbedarf und hoffe, dass Sie mir dazu ebenso hilfreiche Ratschläge geben können.
Unsere Kita befindet sich in Trägerschaft einer Gemeinde. Die Gemeinde ist mit mehreren anderen Gemeinden in einem Amt zusammengeschlossen. Das Amt unterhält selbst ebenfalls an anderen Standorten Kitas. Dem Amt wurde durch andere Gemeinden die Aufgabe bezüglich der Kindertagesbetreuung übertragen. In diesem Fall geht es nun um den Kitakostenausgleich zwischen Standortgemeinde und Wohnortgemeinden. Da die Amtsverwaltung die Finanzen „verwaltet“ und dementsprechend auch Gebühren u.ä. berechnet, wurden auch die Platzkosten für unsere Kita durch das Amt kalkuliert. Diese betragen nun fiktiv angenommen pro Kind 300 € im Monat. Eine Informationsvorlage an die Gemeindevertretung unserer Gemeinde besagt nun folgendes:
„Die Kitakosten für die Kita in XXXX beträgt monatlich 300 €, demgegenüber betragen die Kitakosten für einen Amtskitaplatz monatlich 120 € (Durchschnitt der 5 Amtskitas). Somit ist der Platz in der Kita XXXX um 180 € teurer als ein Amtskitaplatz. Das Amt XYZ ist bereit, die Mehrkosten (in der allgemeinen Rechtsprechung werden 20% Mehrkosten akzeptiert) zu entrichten. Das Amt XYZ übernimmt den monatlichen Kitakostenausgleich von 144 € (120 € + 20%) für die Kinder aus den anderen Gemeinden. Es wird empfohlen, dass die Differenz zum monatlichen Kitakostenausgleich der Kita XXXX von 156 € die Gemeinde trägt.“
Für mein Verständnis ist diese Vorgehensweise eher fragwürdig. Ich habe mir die „Auslegungshilfe zu §§ 15 ff. KitaG für Träger von Tagesbetreuungseinrichtungen“ angesehen und meiner Meinung nach besagt Punkt F. Kostenausgleich zwischen den Gemeinden (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KitaG) Absatz II. Umfang des Kostenausgleichs etwas anderes.
Ebenfalls fragwürdig kommt mir die Höhe der Platzkosten der Amtskitas vor. Ist es richtig, dass der Höchstbetrag der Elternbeiträge laut Kitagebührensatzung des Amtes doppelt so hoch sein kann wie die angeblichen Platzkosten? Das wäre hier dann der Fall. Für einige Ausführungen Ihrerseits zu dieser Problematik wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.
Es grüßt freundlichst
Goldfuchs
ich hatte an anderer Stelle bereits Fragen zur Kita-Finanzierung gestellt. Die Antworten darauf waren für mich sehr hilfreich.
Nun habe ich zu folgender Problematik noch Nachholbedarf und hoffe, dass Sie mir dazu ebenso hilfreiche Ratschläge geben können.
Unsere Kita befindet sich in Trägerschaft einer Gemeinde. Die Gemeinde ist mit mehreren anderen Gemeinden in einem Amt zusammengeschlossen. Das Amt unterhält selbst ebenfalls an anderen Standorten Kitas. Dem Amt wurde durch andere Gemeinden die Aufgabe bezüglich der Kindertagesbetreuung übertragen. In diesem Fall geht es nun um den Kitakostenausgleich zwischen Standortgemeinde und Wohnortgemeinden. Da die Amtsverwaltung die Finanzen „verwaltet“ und dementsprechend auch Gebühren u.ä. berechnet, wurden auch die Platzkosten für unsere Kita durch das Amt kalkuliert. Diese betragen nun fiktiv angenommen pro Kind 300 € im Monat. Eine Informationsvorlage an die Gemeindevertretung unserer Gemeinde besagt nun folgendes:
„Die Kitakosten für die Kita in XXXX beträgt monatlich 300 €, demgegenüber betragen die Kitakosten für einen Amtskitaplatz monatlich 120 € (Durchschnitt der 5 Amtskitas). Somit ist der Platz in der Kita XXXX um 180 € teurer als ein Amtskitaplatz. Das Amt XYZ ist bereit, die Mehrkosten (in der allgemeinen Rechtsprechung werden 20% Mehrkosten akzeptiert) zu entrichten. Das Amt XYZ übernimmt den monatlichen Kitakostenausgleich von 144 € (120 € + 20%) für die Kinder aus den anderen Gemeinden. Es wird empfohlen, dass die Differenz zum monatlichen Kitakostenausgleich der Kita XXXX von 156 € die Gemeinde trägt.“
Für mein Verständnis ist diese Vorgehensweise eher fragwürdig. Ich habe mir die „Auslegungshilfe zu §§ 15 ff. KitaG für Träger von Tagesbetreuungseinrichtungen“ angesehen und meiner Meinung nach besagt Punkt F. Kostenausgleich zwischen den Gemeinden (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KitaG) Absatz II. Umfang des Kostenausgleichs etwas anderes.
Ebenfalls fragwürdig kommt mir die Höhe der Platzkosten der Amtskitas vor. Ist es richtig, dass der Höchstbetrag der Elternbeiträge laut Kitagebührensatzung des Amtes doppelt so hoch sein kann wie die angeblichen Platzkosten? Das wäre hier dann der Fall. Für einige Ausführungen Ihrerseits zu dieser Problematik wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.
Es grüßt freundlichst
Goldfuchs
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