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Haftung bei nicht in Abzug gebrachten Zuschüssen nach Kita-Gesetz

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    Haftung bei nicht in Abzug gebrachten Zuschüssen nach Kita-Gesetz

    Hallo in die Runde,

    ich möchte wissen, wer haftbar ist, wenn eine Kommunen falsche Platzkostenkalkulation hat und seit April/Mai 2017 weiß, dass sie falsche und überhöhte Elternbeiträge ausgewiesen haben?

    Dieses wurde in einem öffentlichen Protokoll einer Gemeindesitzung festgehalten. Es geht hier weit mehr als um 2-4 Mio Euro pro Jahr.

    Bei den Platzkostenkalkulationen aus dem Jahr 2006 haben nach einem Kita-Vertrag, welches u.a. die Finanzierung regelt, die Zuschüsse der öffentlichen Jugendhilfe nicht komplett abgezogen, sondern nur den Teil, den diese Kommune tatsächlich vom Landkreis erhält.(Siehe Landtagsdrucksachen 6/6197 und 6/6842).

    Gesichert haben wir alle Protokolle.

    Wie verfahren wir jetzt weiter?

    BG

    Mike

    #2
    Hallo Mike,

    das kommt mir doch sehr bekannt vor....

    Ich habe bei uns schon vor Jahren der Kommunalaufsicht unterlagen übersandt anhand derer ich eine erneute Überprüfung unserer Satzung erreichen wollte.

    Die Aussage die dann kam konnte ich nicht wirklich glauben... Die Kommunalaufsichtsbehörde darf grundsätzlich nur im öffentlichenInteresse handeln, so dass es ihr verwehrt ist ausschließlich mit dem Ziel tätig zu werden, einem Privaten zu seinem Recht zu verhelfen, wenn diesem die Möglichkeit eröffnet ist, den Rechtsweg zu beschreiben (OVG Münster aus 1963) Aufgabe der Kommunalaufsicht ist die rechtliche Beratung der Kommunen und die Prüfung, ob und inwieweit deren Verhalten mit den Gesetzen in Einklang steht. Das kommunalaufsichtsrechtliche Prüfungsrecht beschränkt sich dabei auf die Feststellung allgemeiner und grundsätzlicher Rechtsfehler.

    Am Ende half nur der Widerspruch und inzwischen mehrere Verfahren vor dem VG Potsdam

    Meines Erachtens kann man aktuell nur jedem empfehlen gegen derartige Bescheide Widerspruch und nach Ablehnung durch die Kommune auch Klage einzureichen. Für die Vergangenheit wäre meines Erachtens maximal eine Amtshaftung möglich, wobei das bei einer normalen Kommune wohl etwas schwierig wird.

    Schöne Grüße

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