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Was tun bei verspätetem Abholen?

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    Was tun bei verspätetem Abholen?

    Hallo,

    ich habe eine Frage, die die Erziehung der Eltern betrifft. Bei uns in der Kita werden manche Kinder regelmäßig zu spät von den Eltern abgeholt. Ist es zulässig, den Eltern "Strafgebühren" in Rechnung zu stellen? Es geht mir nicht um die Eltern, die immer pünktlich sind und sich nur ausnahmsweise mal verspäten, sondern um die Eltern, die regelmäßig die Zeit deutlich überziehen. Darf man das in Rechnung stellen und wie macht man das am Besten? Ich bedanke mich schon jetzt für Tipps und hoffe auf Erfahrungen aus anderen Kitas!

    Herzliche Grüße, Lola

    #2
    Herzlich willkommen hier im Forum, Lola,

    ich will mal versuchen, diese aus meiner Sicht sehr schwierige Frage zu beantworten. Zuerst einmal handelt es sich hierbei um eine pädagogische Frage! Wie immer sollten die anscheinend rechtlichen Themen erst einmal im Gespräch vernunftbegabter Menschen besprochen und geklärt werden. Sie wollten aber nicht wissen, wie Sie mit den Eltern reden sollten, sondern baten um eine rechtliche Einschätzung:

    Allerdings gibt es hierzu keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen und die Frage ist meines Wissens auch noch nicht gerichtlich entschieden worden. Es ist auch gut möglich, dass ich beim Versuch, mich einer Beantwortung zu nähern, nicht alle Aspekte hinreichend beachte. Also bitte ich alle Rechtskundigen, sich an der Beantwortung zu beteiligen.

    Zuerst muss man wohl unterscheiden, ob es sich um einen freien Träger der Einrichtung oder um einen kommunalen handelt.

    Bei freien Trägern ist die Beantwortung zuerst vor dem Hintergrund des Betreuungsvertrages zu sehen. Wenn der Betreuungsvertrag, der i.d.R. auf eine Beitragsordnung verweist, solche Strafbeiträge oder die "Buchung zusätzlicher Stunden zu entsprechenden Preisen" vorsieht, dann ist das wohl erst einmal nicht zu beanstanden. Eltern, die ihr Kind häufig zu spät abholen, werden ggf. vertragsbrüchig und haben die entsprechende Vertragsstrafe zu erwarten.

    Einrichtungen freier Träger sind aber nicht völlig frei in der Gestaltung ihrer Elternbeiträge, sofern sie im Bedarfsplan gem. § 12 KitaG als erforderlich anerkannt sein wollen und sofern sie Zuschüsse nach § 16 KitaG erhalten wollen. (Die Einschränkungen und die Konsequenzen zu betrachten, wäre ein weiteres Thema.)

    Bei kommunalen Trägern sieht die Sache anders aus. Obwohl es sich bei Elternbeiträgen um Abgaben eigener Art handelt (die also anders als andere Gebühren z.B. nicht kostendeckend und die sozial gestaffelt sind), gelten doch ein paar Grundsätze des Gebührenrechts. So müssen sie in einer Beziehung zur erbrachten Leistung stehen. Also eine reine Strafgebühr, darf eine Kommune m.E. nicht erheben. Hat sie aber Mehrkosten durch die längere Betreuung, z.B. durch bezahlte Überstunden o.ä., kann sie aus meiner Sicht diese Kosten gegenüber den Eltern geltend machen. Sie könnte das wohl auch pauschal tun, indem sie dies schon in der Gebührentabelle entsprechend vorsieht.

    Freie wie kommunale Träger müssen allerdings beachten, dass die Gewährung des Rechtsanspruchs des Kindes nicht vom Verhalten der Eltern abhängig gemacht werden darf. Insbes. kommunalen Träger stehen die Rechtswege zur Verfügung, um Forderungen gegen die Eltern durchzusetzen. Den Rechtsanspruchsinhaber "Kind" berührt dies erst einmal nicht. Platzkündigungen aus solchen Gründen können kommunale Träger m.E. nicht durchsetzen; ob freie Träger dies können, ist eine m.E. rechtlich nicht letzlich entschiedene Frage.

    Wir haben hier eine der Fragen in denen Vertragsrecht und Kitarecht (oder allgemeiner: Zivilrecht und öffentliches Recht) nebeneinander stehen. Hier gibt es noch Klärungsbedarf.

    Aber vielleicht weiß dazu jemand von den ForumsteilnehmerInnen mehr. Das wäre schön, wenn dieses Wissen mit allen geteilt wird. Auch Meinungen, Stellungnahmen sind willkommen.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Hallo Lola,

      bei so regelmäßigem "Zuspät-Kommen" stelle ich mir die Frage, ob die Öffnungszeit der Kita angemessen ist. ich würde raten, darüber mit den Eltern (den unmittelbar Betroffenen und den ElternsprecherInnen) mal zu reden.

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