Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gg Anlass möchte ich Wissen welche Mechanismen greifen bei den Verdacht der körperlichen Gewalt gegen Kinder( Schutzbefohlenen) durch Erzieher.
Folgender Fall, Eltern erstatten Strafanzeige, ein polizeiliches Ermittlungsverfahren ist somit eingeleitet weil der begründete Verdacht besteht das Erzieher xyz, körperliche Gewalt gegen ihr Kinder ausübt. Weitere Zeugen bestätigen die Aussagen der Eltern, des Kindes.
Da ich Beamter im Strafvollzug bin , möchte ich aufzeigen was in einer Justizvollzugsanstallt passiert.
Bei solch schweren Vorwürfen gegen meine Person als Beispiel würde mein Dienstherr zu hoher Wahrscheinlichkeit mich beurlauben bis zur Klärung des Sachverhalts, dies schützt meine Person und den betroffenden Inhaftierten. Nach Abschluss des Verfahrens würde ich zu meinen Einsatzort zurückkehren wenn sich die Vorwürfe als unbegründet herausstellen.
Sollten die Vorwürfe durch ein Gericht gegen meine Person sich bestätigen, müsste ich die rechtstaatlichen Konsequenzen akzeptieren( oder Berufung einlegen)
Und Umständen würde ich mein Beamtenverhältnis verlieren( je nach Urteil) aber zumindest müsste ich mit einer Versetzung und ein Diziplianrverfahren rechnen.
Was passiert in einer Kindertagesstätte in diesem Beispiel, wie werden die vermeintlichen Opfer geschützt und natürlich beschuldigte Erzieher?
Ein Weiter so nach Tagesordnung, kann ja für beide Seiten bei einen schwebenden Verfahren die schlechteste Lösung sein .
Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher für Kinder in Kindertagespflege und Kindertagespflege
aus gg Anlass möchte ich Wissen welche Mechanismen greifen bei den Verdacht der körperlichen Gewalt gegen Kinder( Schutzbefohlenen) durch Erzieher.
Folgender Fall, Eltern erstatten Strafanzeige, ein polizeiliches Ermittlungsverfahren ist somit eingeleitet weil der begründete Verdacht besteht das Erzieher xyz, körperliche Gewalt gegen ihr Kinder ausübt. Weitere Zeugen bestätigen die Aussagen der Eltern, des Kindes.
Da ich Beamter im Strafvollzug bin , möchte ich aufzeigen was in einer Justizvollzugsanstallt passiert.
Bei solch schweren Vorwürfen gegen meine Person als Beispiel würde mein Dienstherr zu hoher Wahrscheinlichkeit mich beurlauben bis zur Klärung des Sachverhalts, dies schützt meine Person und den betroffenden Inhaftierten. Nach Abschluss des Verfahrens würde ich zu meinen Einsatzort zurückkehren wenn sich die Vorwürfe als unbegründet herausstellen.
Sollten die Vorwürfe durch ein Gericht gegen meine Person sich bestätigen, müsste ich die rechtstaatlichen Konsequenzen akzeptieren( oder Berufung einlegen)
Und Umständen würde ich mein Beamtenverhältnis verlieren( je nach Urteil) aber zumindest müsste ich mit einer Versetzung und ein Diziplianrverfahren rechnen.
Was passiert in einer Kindertagesstätte in diesem Beispiel, wie werden die vermeintlichen Opfer geschützt und natürlich beschuldigte Erzieher?
Ein Weiter so nach Tagesordnung, kann ja für beide Seiten bei einen schwebenden Verfahren die schlechteste Lösung sein .
Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher für Kinder in Kindertagespflege und Kindertagespflege
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