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Kindeswohlgefährdung, Gewalt gegen Kinder

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    Kindeswohlgefährdung, Gewalt gegen Kinder

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aus gg Anlass möchte ich Wissen welche Mechanismen greifen bei den Verdacht der körperlichen Gewalt gegen Kinder( Schutzbefohlenen) durch Erzieher.

    Folgender Fall, Eltern erstatten Strafanzeige, ein polizeiliches Ermittlungsverfahren ist somit eingeleitet weil der begründete Verdacht besteht das Erzieher xyz, körperliche Gewalt gegen ihr Kinder ausübt. Weitere Zeugen bestätigen die Aussagen der Eltern, des Kindes.

    Da ich Beamter im Strafvollzug bin , möchte ich aufzeigen was in einer Justizvollzugsanstallt passiert.

    Bei solch schweren Vorwürfen gegen meine Person als Beispiel würde mein Dienstherr zu hoher Wahrscheinlichkeit mich beurlauben bis zur Klärung des Sachverhalts, dies schützt meine Person und den betroffenden Inhaftierten. Nach Abschluss des Verfahrens würde ich zu meinen Einsatzort zurückkehren wenn sich die Vorwürfe als unbegründet herausstellen.

    Sollten die Vorwürfe durch ein Gericht gegen meine Person sich bestätigen, müsste ich die rechtstaatlichen Konsequenzen akzeptieren( oder Berufung einlegen)

    Und Umständen würde ich mein Beamtenverhältnis verlieren( je nach Urteil) aber zumindest müsste ich mit einer Versetzung und ein Diziplianrverfahren rechnen.

    Was passiert in einer Kindertagesstätte in diesem Beispiel, wie werden die vermeintlichen Opfer geschützt und natürlich beschuldigte Erzieher?

    Ein Weiter so nach Tagesordnung, kann ja für beide Seiten bei einen schwebenden Verfahren die schlechteste Lösung sein .

    Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher für Kinder in Kindertagespflege und Kindertagespflege

    #2
    Schade, dass es zu dieser Interessanten Frage noch keine Antwort gibt. Mich Sicherheit liegt das daran, dass es doch von Träger zu Träger sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Es gibt dabei (meist freie) Träger, die schon beim Verdacht aufgrund eines zerstörten Vertrauensverhältnis kündigen. Andere wieder reagieren noch nicht mal mit Abmahnungen, selbst wenn sich die Mißhandlung als wahr erweist.

    Ich denke, hier wäre eine verbindliche Vorschrift von Seiten des Landes / Bundes wichtig. Ebenso wichtig wie die Möglichkeiten Erzieher/innen die staatliche Anerkennung bei groben Verstößen / Fehlverhalten zu entziehen.

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      #3
      Liebe Forenteilnehmer,

      es ist schwierig und problematisch über dieses Thema allgemein und abstrakt zu diskutieren. Man kann allerdings sicher sein, dass die erlaubniserteilende Behörde (Ref. 22, Sachgebiet 2 des MBJS - vormals Landesjugendamt) entsprechenden Meldungen von Eltern oder anderen Fachkräften nachgeht und die erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall ergreift, um das Wohl der Kinder in den Einrichtungen zu gewährleisten.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Hallo!

        Dazu müssten dann u.a Eltern erst einmal wissen, wo sie sich hinwenden müssen, wenn es so einen Fall gibt.

        Die Internetseite vom Bildungsministerium ist meist nur für "erfahrene" Eltern durchsichtig und Nummern auffindbar.

        Vg

        Mike

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          #5
          Liebe Forenteilnehmer,

          das MBJS ist seit einiger Zeit dabei, sein Internetangebot umzubauen. Dabei wurde bisher die Seite http://www.mbjs.brandenburg.de/kita-startseite.htm noch erhalten. Aber natürlich fehlt jetzt die Energie und der Rahmen diese Seite sehr zu pflegen, wenn alles im Umbruch ist.

          Also die Bitte um etwas Geduld (und vielleicht sind Sie auch etwas verwöhnt, weil sich auf dieser Seite immer die wichtigsten Infos sehr schnell fanden. Das ist nicht unbedingt Standard, wenn Sie mal andere Länder oder andere Politikbereich betrachten).
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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