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Personalbewertung Auszubildene

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    Personalbewertung Auszubildene

    Hallo mal wieder in die Runde,

    in der Hoffnung, dass ich irgendwann die Personal- und Kinderzahlen von unserer Kita-Leitung erhalte, stellt sich mir heute die Frage inwiefern hier Auszubildenen als volle Arbeitskräfte/Erzieher gerechnet werden dürfen.

    Ist es seitens des Trägers korrekt, den Erziehern in Ausbildung feste Bezugskinder zuzuordnen und diese, genau wie das reguläre Personal, als Betreuer in der Personalplanung aufzunehmen?

    Gibt es hier Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind? In der restlichen Berufswelt, kann ein Auszubildener ja auch nicht ohne Weiteres als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt werden.

    Vielen Dank für die Antworten.

    Beste Grüße

    Kathleen Krüger

    #2
    in der Hoffnung, dass ich irgendwann die Personal- und Kinderzahlen von unserer Kita-Leitung erhalte, stellt sich mir heute die Frage inwiefern hier Auszubildenen als volle Arbeitskräfte/Erzieher gerechnet werden dürfen.
    Heute gibt es die Antwort zum Selbersuchen http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/kitapersv

    Ist es seitens des Trägers korrekt, den Erziehern in Ausbildung feste Bezugskinder zuzuordnen
    Das würde ich mal mit der Leitung besprechen. Es kann für Kinder und Auszubildende durchaus sinnvoll sein; aber sicherlich in Abhängigkeit von der Zeit, die die Auszubildende in der Kita verbringt. Da ist von wenigen Wochen bis zu einem Jahre alle möglich.

    und diese, genau wie das reguläre Personal, als Betreuer in der Personalplanung aufzunehmen?

    Gibt es hier Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind? In der restlichen Berufswelt, kann ein Auszubildener ja auch nicht ohne Weiteres als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt werden.
    Das ist wie immer im Leben: Es kommt drauf an! Wie lange ist die Auszubildende schon in der Einrichtung; in welchem Ausbildungsstand ist sie ....
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Ich habe fleißig gesucht und wenn ich das richtig verstehe, darf ein Auszubildender zum staatlich anerkannten Erzieher gemäß §10 der KitaPersV in seiner Betreuungszeit in der Einrichtung zu 80% angerechnet werden. Aber auch nur, wenn dafür ein entsprechender Antrag bei der obersten Landesjugendbehörde gestellt wurde.

      (2) Persönlich und gesundheitlich geeignete sowie fachlich vorbereitete Kräfte, die an einer tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung zur Erlangung einer Berufsqualifikation gemäß § 9 teilnehmen, können mit einem Anteil von 80 Prozent ihres praktischen Tätigkeitsumfangs als notwendiges pädagogisches Personal angerechnet werden.

      Wenn ein angehender Erzieher für seine Ausbildungszeit nun einen Vertrag über 24 Stunden bekommen hätte, dürften hiervon nur 19,2 Stunden in der Berechnung der Personalausstattung eingehen?

      Ich danke vielmals für die Antwort

      Kathleen Krüger

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        #4
        Gut recherchiert und volle Punktzahl erreicht!
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Liebe Kathleen Krüger,

          was die Inhalte der Ausbildung angeht kommen wir mit eindeutigen Aussagen und Prozenten nicht sehr viel weiter. Bei uns gibt es einen eigenen Ausbildungsplan für die ganze Zeit und unterteilt in die verschiedenen Halbjahre= bei uns Schwerpunktbereichen. Dort sind Themen festgelegt, die die Azubis bearbeiten. Was wir sehr klar geregelt haben ist, dass ein Azubi innerhalb der ersten 2,5 Ausbildungsjahre nicht alleinverantwortlich arbeitet. Er darf natürlich pädagogisch Situationen steuern und begleiten und sich auch ausprobieren aber immer unter den "wachen Augen" seines Anleiters oder eines anderen Kollegen und besonders wichtig, die Situationen werden reflektiert. Für die Reflektionen gibt's ja ne Anleiterstunde in der Woche über den Gutschein. Ist nicht genug aber inmmerhin etwas und fest im Dienstplan verankert von allen Beteiligten sehr geschätzt.

          Viele Grüße

          Friderike Pankoke

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            #6
            Liebe Friderike,

            vielen Dank, dass du auf die fachlichen Fragen der Anleitung hinweist.

            Hierzu scheint mir noch die "Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis" eine wichtige Orientierung zu sein. Sie finden sich hier: https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/m...uflage_2_1.pdf
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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