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    Guten Abend,

    ich habe vor, eine eigene kleine private Einrichtung zu gründen.

    Die Gemeinde ist informiert und würde uns unterstützen.

    (Grundstück und Gebäude sind vorhanden). Laut Richtlinien der Gemeinde wird die Miete sowie 85% der Personalkosten

    getragen.

    Nun bin ich dabei, erst einmal ein Finanzierungskonzept zu erstellen.

    Leider kann ich nirgends genaue Zahlen finden, wie hoch die Förderung von Kindern ( U3 und Ü3) ist.

    So fällt es mir sehr schwer, eine Kostenkalkulation zu erstellen und diese schriftlich auszuarbeiten.

    Da ich gucken muss, wie viele Kinder betreut werden sollen etc..

    Die Seiten vom Ministerium geben nicht allzu viele Infos.

    https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/l...rechner_mbjs_d hier findet man ja die Personalrechnung.

    Aber ich muss ja eine Seite finden, wo die Förderung vom Land/der Gemeinde ersichtlich ist und wieviel Einnahmen

    die zukünftige Kita hat.

    Es kann ja sein, das ich ziemlich "blauäugig" an die Sache rangehe.....

    Eventuell kennt jemand von Ihnen einen Link oder die Tabellen?

    Denn diese Zahlen sind doch sehr wichtig.

    Ich bedanke mich vorab bei Ihnen.

    Liebe Grüße

    #2
    Laut Richtlinien der Gemeinde wird die Miete sowie 85% der Personalkosten

    getragen.
    Es ist gut, dass Sie sich schon mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt haben. Sie sollten aber in jedem Fall einen Blick in das KitaG werfen. § 16 Abs. 2 und 3 beschreiben den Finanzierungsanspruch eines Trägers.

    Leider kann ich nirgends genaue Zahlen finden, wie hoch die Förderung von Kindern ( U3 und Ü3) ist.

    So fällt es mir sehr schwer, eine Kostenkalkulation zu erstellen und diese schriftlich auszuarbeiten.

    .....................

    Die Seiten vom Ministerium geben nicht allzu viele Infos.

    https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/l...rechner_mbjs_d hier findet man ja die Personalrechnung.

    Aber ich muss ja eine Seite finden, wo die Förderung vom Land/der Gemeinde ersichtlich ist und wieviel Einnahmen

    die zukünftige Kita hat.
    Ich kann es gut verstehen, dass Sie genaue Beträge wissen wollen, aber verstehen Sie bitte, dass es solche Auflistungen für das ganz Land nicht geben kann, da sie schon mit der nächsten Tariferhöhung überholt wären und sich mit der Veränderung der Mieten ebenfalls verändern würde.

    Es hilft also nichts; Sie müssen sich über die rechtlichen Grundlagen informieren (s.o.) und selber die sich daraus ergebenden Zahlungen ermitteln.

    Ich gebe Ihnen hier einen groben Überblick:

    1. Der Personalrechner (s.o.) gibt die Auskunft, wieviel Stellen für wieviel Kinder in welchen Betreuungszeiten erforderlich sind.

    § 16 Abs.2 KitaG sagt Ihnen, wieviel Prozent der Personalkosten jeweils vom Landkreis getragen werden (i.d.R. - manchmal übernimmt auch die Gemeinde diese Aufgabe)

    Wenn Sie bei Jugendamt nachfragen, werden Sie erfahren wie hoch die Zuschusssätze für die Kinder in den drei Altersgruppen in den beiden Betreuungszeitenstufen sind (also sechs verschiedene Zuschusssätze).

    2. Falls die Einrichtung gemäß Bedarfsplan vom Landkreis als erforderlich anerkannt ist, zahlt die Gemeinde Grundstück/Gebäude und Bewirtschaftungs- und Erhaltungskostgen hierfür.

    3. Falls eine erforderliche Einrichtung (s.o.) bei sparsamer Betriebsführung damit nicht auskommt, soll (muss im Regelfall) die Gemeinde ihren Zuschuss erhöhen.

    Sie finden eine Hilfe zur Gründung und zum Betrieb einer Kita hier unter dem Stichwort "Unternehmen Kita" https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/d...ik=U%2A&skip=5

    Diese Broschüre ist nicht vollständig aktualisiert; kann aber im Abgleich mit dem aktuellen KitaG gut genutzt werden.

    Sie können sich auch konkret beraten lassen durch die vom Land finanzierte Konsultationskita Spatzenhaus in Frankfurt/Oder: https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/d...b1.c.320733.de
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Werter Herr Diskowski,

      erst einmal ein Dankeschön für Ihre Antwort (lieber spät als nie).

      Unser Haushaltsplan steht nun.

      Ihre Tips haben mir sehr geholfen.

      Konzept der Einrichtung stehen nun auch.

      Es gab mittlerweile viele Gespräche mit unserer Gemeinde 15562 Rüdersdorf.

      Wir wurden nun auf Mai vertröstet da dann die Zahlen vom Jugendamt kommen und dann erst der Sozialausschuss tagt und wir uns und unser Konzept dann erst vorstellen dürfen.

      Diese entscheiden dann, ob wir gründen dürfen etc..

      Ich hoffe nur, bis dahin springt uns der Bauträger nicht ab.

      Dankeschön für Ihre Hilfe und Unterstützung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michaela Wegner

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        #4
        Wir wurden nun auf Mai vertröstet da dann die Zahlen vom Jugendamt kommen und dann erst der Sozialausschuss tagt und wir uns und unser Konzept dann erst vorstellen dürfen.

        Diese entscheiden dann, ob wir gründen dürfen etc..

        Ich hoffe nur, bis dahin springt uns der Bauträger nicht ab.
        Es ist in jedem Fall wichtig und hilfreich, sich mit der Gemeinde abzustimmen und auch die Wünsche der Gemeinde bei der eigenen Planung zu berücksichtigen. Eine Entscheidung, ob Sie eine Kita "gründen dürfen", steht der Gemeinde allerdings nicht zu. Dass ist einzig und alleine IHRE Entscheidung. Die Verhandlungen über die Finanzierung (§ 16 Abs. 3 KitaG) werden zweifellos vereinfacht; die Aufnahme in den Bedarfsplan (§ 12 Abs. 1 KitaG) wird erleichtert, wenn die Gemeinde befürwortet, dass Sie eine Kita betreiben ..... aber die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Guten Abend,

          ja laut „Gesetzt“ ist es so.

          Wenn aber laut Gemeinde kein Bedarf ist, der Sozialausschuss „gegen uns“ ist, dann dürfen wir nicht gründen bzw. wir bekommen keinen Trägervertrag mit der Gemeinde. Ebenso kommen wir nicht in den Bedarfsplan.

          Allein können wir das Projekt leider nicht stemmen.

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            #6
            Nun steht die Gemeinde nicht außerhalb des Gesetzes! Vielleich ist der Sozialausschuss nicht über seine Rechte und deren Grenzen informiert.

            Wie ich schon schrieb, es ist in jedem Fall HILFREICH wenn man von der Gemeinde Unterstützung bekommt; VORAUSSETZUNG ist es nicht.

            Über die Aufnahme in den Bedarfsplan entscheidet der Kreis und wenn die Einrichtung im Bedarfsplan als erforderlich ausgewiesen ist, dann steht dem Träger die Finanzierung durch die Gemeinde gem. § 16 Abs. 3 KitaG zu.
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #7
              Werter Herr Diskowski,

              erst einmal ein herzliches Dankeschön für Ihre immer wieder schnelle und kompetente Antwort.

              Wir sind nun wohl im Bedarfsplan von der Gemeinde. Unter den ganzen Fakten und Zahlen war folgender Zusatz:

              In Absprache mit der Verwaltung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin werden

              darüber hinaus folgende Einrichtungsplanungen in den „Kita-Bedarfsplan 2018 -

              2020“ aufgenommen:

              - Kita „X“ im Ortsteil X mit 39 Plätzen,

              - Kapazitätserhöhungen Kita „X“ (15 Plätze) und „X“ (30 Plätze),

              - Neubau einer Kita mit ca. 80 Plätzen und Neubau einer Kita mit ca. 30

              Plätzen,

              - Schaffung anderer Angebote in Form einer Eltern-Kind-Gruppe mit zehn

              Plätzen.

              Wir sind die (oben genannte) Kita mit den 30 Kindern.

              Nun wurde bei zwei Sozialausschussen der Punkt "Kita" wiederholt von der Tagesordnung gestrichen.

              Laut Info dürfen wir uns als Träger im nächsten Sozialausschuss (Ende August) vorstellen.

              Angeblich gibt es wohl 5 Bewerber/Träger, welche sich in Rüdersdorf bewerben.

              Aber die indirekte Zusage hatten wir ja schon. Die zuständige Bearbeiterin (leider seit diesem Monat in Rente) unterstützte uns sehr. Auch

              sagte diese uns, das wir garantiert gründen dürfen aber nun, laut dem neuen Hauptausschuss der Gemeinde sind wir uns da nicht mehr sicher.

              Können Sie mir vielleicht Stellen nennen, wo ich mich hinwenden kann?

              So langsam komme ich mir arg "verschaukelt"/hingehalten vor.

              Dieses Theater geht nun schon seit 1 1/2 Jahren so.

              Danke für Ihre Bemühungen und Hilfestellungen.

              Liebe Grüße

              Michaela Wegner

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                #8
                Sehr geehrte Frau Wegner,

                vielleicht missverstehen wir uns, ich vermisse jedenfalls, Sie meine Hinweise berücksichtigen oder auf sie eingehen.

                Wir sind nun wohl im Bedarfsplan von der Gemeinde.
                Der Bedarfsplan, der über die Erforderlichkeit der Einrichtung (und damit über die Finanzierung nach § 16 Abs. 3 KitaG) entscheidet, wird nicht von der Gemeinde, sondern vom Kreis erstellt!!!!!

                Mir ist daher nicht klar von welchem Plan der Gemeinde und von welchen Entscheidungen der Gemeinde Sie schreiben. Es ist hilfreich und sinnvoll mit der Gemeinde Einvernehmen zu haben; eine Finanzierungsvoraussetzung ist das nicht.
                Es grüßt freundlich
                Detlef Diskowski

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                  #9
                  Bitte entschuldigen Sie.

                  Ja der LK hat uns im Bedarfsplan mit eingerechnet.

                  Ich hab mich wirklich komisch/ ungünstig ausgedrückt.

                  Die Gemeinde möchte abwiegen, ob sie uns als Träger unterstützen (zwecks Trägervertrag).

                  Ohne Gemeinde wird es sehr sehr schwer für uns.

                  Nun erfolgt eine Ausschreibung von Seiten der Gemeinde und hier sollen sich potentielle Träger „bewerben“.

                  Dann wird es irgendwann (nach einer Vielzahl von Ausschüsse) eine Entscheidung geben.

                  Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

                  LG Michaela Wegner

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                    #10
                    Die Gemeinde möchte abwiegen, ob sie uns als Träger unterstützen (zwecks Trägervertrag).

                    Ohne Gemeinde wird es sehr sehr schwer für uns.

                    Nun erfolgt eine Ausschreibung von Seiten der Gemeinde und hier sollen sich potentielle Träger „bewerben“.

                    Dann wird es irgendwann (nach einer Vielzahl von Ausschüsse) eine Entscheidung geben.
                    Hier gibt es vermutlich verschiedene Missverständnisse, auf die ich aber bereits hingewiesen habe:

                    - Über die Erforderlichkeit einer Einrichtung entscheidet das Jugendamt! (§ 12 KitaG)

                    - Wenn diese Entscheidung positiv getroffen wurde ist die Gemeinde in der Finanzierungspflicht! (§ 16 Abs. 3 KitaG)

                    - Eine Ausschreibung und Vergabe kommt m.E. überhaupt nur in Frage, wenn die Gemeinde einen Träger sucht, der ihr eine Kita baut. (s. Webinar von Herrn Dr. Grimmhttp://www.kita-brandenburg.de/webinare/und die Diskussion hier im Forum.
                    Es grüßt freundlich
                    Detlef Diskowski

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