Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Informationsanspruch

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Informationsanspruch

    Hallo mal wieder ins Forum,

    ich bin Elternsprecherin/Vertreterin in unserer Kindertagesstätte in Erkner und möchte mich im Rahmen der demnächst anstehenden Elternvertreterversammlung bei uns, auf das ewige Streit-Thema der Personalstärke und Kinderzahl gerne etwas genau vorbereiten.

    Kann mir jemand sagen, inwiefern ich einen Informationsanspruch über Betreue- (mit Angabe Wochenstunden), Kinderzahl (unter Angabe der Wochenstunden) und Krippenkinder (ebenfalls mit Angabe des wöchentl. Betreuungsbedarfs) gegenüber des Trägers bzw. der Kita-Leitung habe?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Kathleen Krüger

    #2
    Sehr geehrte Frau Krüger,

    ausdrücklich und konkret sind im Kita-Gesetz nur wenige Informationsrechte/-pflichten benannt (sonst wäre das KitaG so dick wie eine Enzyklopädie, wenn alle Details geregelt wären;-). Ich denke aber aus dem Sinn und Zweck des 2.Abschnitts "Beteiligungen" und aus § 6 Abs. 1 Satz 1 ("Die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sind an der Konzeptionsentwicklung und Fragen ihrer organisatorischen Umsetzung in der Arbeit der Kindertagesstätte zu beteiligen.") folgt eindeutig, dass Eltern über derart wesentliche Grundlagen der organisatorischen Umsetzung der Konzeption, wie es die Personalausstattung ist, zu informieren sind.

    Dabei muss natürlich das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung beachtet werden:

    Also ohne Namensnennung der Kinder wären die Anzahl der Kinder in den drei Altersstufen (Krippe, Kiga, Hort) in den jeweils zwei Betreuungszeitenstufen in der Kita insgesamt anzugeben.

    Daraus ergeben sich eine Stellenanzahl und die Auskunft über die Besetzung dieser Stellen können Eltern m.E. verlangen.

    Etwas diffiziler ist vielleicht die Umsetzung dieser Stellen auf Personen, weil hierbei sicherlich personenbezogene Daten von Erzíeherinnen (Arbeitsumfänge) bekannt gemacht würden. Daher muss man m.E. in der Abwägung zwischen den Rechten den jeweils angemessendsten Weg bei der Vermittlung der erforderlichen Informationen finden. Ein (m.E. problematisches) Extrem wäre, wenn per Aushang oder per allgemeiner öffentlicher Mitteilung der Arbeitsumfang aller ErzieherInnen der Kita bekannt gemacht würde.

    Unproblematisch erscheint mir dagegen, wenn die Stellen und Personen mit Arbeitsumfängen benannt werden, die den einzelnen Kita-Bereichen/ Abteilungen .. zugeordnet sind. Eltern haben dann aber sicherlich das Recht, die Stellen, Personen mit Arbeitsumfängen der einzelnen Gruppe/ Arbeitseinheit, zu erfahren in der das eigene Kind ist.

    Ich hoffe, ich konnte meine Überlegungen und Herleitungen deutlich machen.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    Kommentar


      #3
      Sehr geehrter Herr Diskowski,

      ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Sie haben mir damit wirklich sehr weitergeholfen.

      Jetzt kann ich nur noch auf Kooperationsbereitschaft seitens unserer Kita-Leitung bzgl. der Nafrage rechen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Kathleen Krüger

      Kommentar

      Lädt...
      X