Hallo ins Forum,
bei uns hat sich im Rahmen der Elternvertretung vor Kurzem die Diskussion bzgl. der Kosten für Windel und Feuchttücher sowie auch Taschentücher aufgetan.
Laut Kita-Gesetzt heißt es:
Auf Grund des § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kindertagesstättengesetzes vom 10. Juni 1992 (GVBl. I S. 178), der durch Artikel 1 Nr. 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2000 (GVBl. I S. 106, 109) neu gefasst worden ist, verordnet der Minister für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss für Bildung, Jugend und Sport und im Einvernehmen mit der Ministerin der Finanzen und dem Minister des Innern:
§ 2 Sachkosten
l) Reinigung einschließlich Wäschereinigung und Sanitärbedarf,
Zählen Windeln, Feuchttücher und Taschentücher denn hier auch als Sanitärbedarf?
Die Eltern unserer Kita-Einrichtung mussten diese Dinge bisher immer selbst mitbringen, da diese angeblich mit den Elternbeträgen nicht gedeckt sind.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Kathleen Krüger
bei uns hat sich im Rahmen der Elternvertretung vor Kurzem die Diskussion bzgl. der Kosten für Windel und Feuchttücher sowie auch Taschentücher aufgetan.
Laut Kita-Gesetzt heißt es:
Auf Grund des § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kindertagesstättengesetzes vom 10. Juni 1992 (GVBl. I S. 178), der durch Artikel 1 Nr. 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2000 (GVBl. I S. 106, 109) neu gefasst worden ist, verordnet der Minister für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss für Bildung, Jugend und Sport und im Einvernehmen mit der Ministerin der Finanzen und dem Minister des Innern:
§ 2 Sachkosten
l) Reinigung einschließlich Wäschereinigung und Sanitärbedarf,
Zählen Windeln, Feuchttücher und Taschentücher denn hier auch als Sanitärbedarf?
Die Eltern unserer Kita-Einrichtung mussten diese Dinge bisher immer selbst mitbringen, da diese angeblich mit den Elternbeträgen nicht gedeckt sind.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Kathleen Krüger
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