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Berechnung der Pflegekinder

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    Berechnung der Pflegekinder

    Hallo,

    kann mir jemand helfen und mir sagen nach welchen Inhalten der Elternbeitrag für Pflegekinder berechnet?

    Vielen Dank!

    #2
    Hallo Wiene,

    Sie beziehen sich auf § 17 Abs.1 Satz 3 KitaG ("Für Kinder, deren Personensorgeberechtigten für diese Kinder Hilfe nach den §§ 33, 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erhalten, übernimmt der für diese Leistung zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge in Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge des Trägers.") und wollen wissen, wie sich der Durchschnitt errechnet?
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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