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    Hitzefrei

    Hallo an alle,

    bei der Gorbiks-Tagung habe ich von vielen Hortkolleginnen gehört, dass die Schule ihnen die Kinder bei Hitzefrei in den Hort schicken. Ist denn das so gewollt? Da wurde es sogar schon als Zeichen guter Kooperation gewertet, wenn die Lehrer vorher gefragt haben. Ich denke, das geht doch garnicht! Im Ausnahmefall o.k. – wenn die Schule auch mal uns unterstützt; aber immer und gewohnheitsmäßig!!? Was sagt denn das Ministerium dazu?

    Viele Grüße, Lola

    #2
    Hallo Lola,

    grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler der Primarstufe stets durch die Schule während des Unterrichtsausfalls und der Freistunden zu beaufsichtigen. Dies regelt Nummer 5 Absatz 2 der Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich (VV-Aufsicht - VVAUFs).

    Für den Spezialfall "Hitzefrei" gilt darüber hinaus noch die Nummer 4 Absatz 4 der Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb - VVSchulB).

    Dort heißt es: "Schülerinnen und Schüler der Primarstufe dürfen vorzeitig nur nach Hause entlassen werden, wenn sie abgeholt werden oder die Zustimmung der Eltern für diesen Einzelfall vorliegt. Die Beaufsichtigung der in der Schule verbleibenden Schülerinnen und Schüler ist zu gewährleisten."

    Nach diesen Vorschriften ist eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei "Hitzefrei" durch den Hort nicht ausgeschlossen. Es ist jedoch eben keinerlei Verpflichtung für den Hort geregelt dies zu tun. Im Gegenteil ist es die grundsätzliche Aufgabe der jeweiligen Schule (bei Grundschulkindern) auch bei "Hitzefrei" eine Beaufsichtigung zu gewährleisten.

    Meines Erachtens müsste eine (wie von Ihnen angesprochene) gewohnheitsmäßige Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei "Hitzefrei" durch den Hort ausdrücklich zwischen Schule und Hort (und hier wahrscheinlich auch ausdrücklich mit dem Hortträger) vereinbart sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Dirk Allner

    _

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    Referat 32

    Primar- und Förderschulen, Inklusion, Ganztag

    Heinrich-Mann-Allee 107

    14473 Potsdam

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      #3
      Lieber Dirk Allner, liebe Lola,

      m.E bedeutet "vereinbart" eine Verabredung auf gleicher Augenhöhe!

      Insofern muss man wohl davon ausgehen, dass Kooperation nicht nur eine einseitige Unterstützung, sondern eine gegenseitige ist, so wie ja auch in Ziffer 8 der VV-Ganztag für die VHG bestimmt ist:

      "(3) Wird an verlässlichen Halbtagsschulen Personal des Trägers der Kindertagesbetreuung aufgrund der Kooperationsvereinba­rung in der Betreuungszeit nach Absatz 1 tätig, stellen die Schulen grundsätzlich einen entsprechenden Ausgleich durch Angebote der Schule außerhalb des Zeitraumes der verläss­lichen Halbtagsschule sicher."
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Lieber Herr Diskowski,

        da sprechen Sie einen sehr wichtigen Punkt an. Ich bin auch froh, dass auch Frau Ohm vom MBJS dies beim GorBiKS II-Fachtag angesprochen hat.

        Nach allen Gesprächen, die ich mit Fachkollegen geführt habe, scheint es fast so, als ob es in der Kooperation Schule-Hort nur Einbahnstraßen gäbe, nämlich die, die in Richtung Schule führt; ganz so, als ob es der von Ihnen genannten Absatz der VV Ganztag nicht existiere.

        Leider, da spreche ich auch aus eigener Erfahrung, machen viele Schulen auch nur wenig einen Hehl daraus, dass sie dieses Vorgehen für richtig halten. Die einseitige Unterordnung der Horte unter die Schulinteressen - aus Sicht des Personaleinsatzes sowie auch aus inhaltlich-pädagogischer Sicht - kann aber nicht das Ziel einer Kooperation sein. Wenn der Hort nur dafür da ist, Erfüllungsgehilfe zu sein, d.h. dafür verantwortlich sein soll, dass Unterricht abgesichert wird und dass Lehrkräfte entlastet werden, so wird er seines non-formalen Bildungsauftrages beraubt. Letztendlich geht diese sogenannte "Kooperation" am Kinde vorbei und ist nichts weiteres, als eine weitere schulische Personalressource. Wenn aber ein Hort Verantwortung für den Schulalltag übernimmt, so kann sich die Schule nicht entziehen, eine ausgleichende Verantwortung am Nachmittag zu übernehmen. Zumindest dann nicht, wenn sie 1. die Gesetzesgrundlagen zur Kenntnis nimmt und als das annimmt, was sie sind: verbindlich, und 2. wenn sie eine Zusammenarbeit mit den Horten auch aus Überzeugung anstrebt und sich auch ihrerseits für den Nachmittag - also in gemeinsamer Bildungsverantwortung - verantwortlich fühlt. Und da rede ich nicht davon, einfach nur AGs anzubieten. Leider umschifft GorBiKS II elegant diese Thematik und verweist nur auf die allgemeine Professionalität der pädagogischen Fachkräfte.

        Prinzipiell sind aber die gesetzlichen Grundlagen ausreichend, jedoch wäre den Horten geholfen, wenn die übergeordneten Stellen (Träger, Ministerium) mehr Augenmerk auf die wirklich "passierenden" Kooperationen richten würden und an der ein oder anderen Stelle die Schulen auf ihre Verpflichtungen hinweisen würde.

        Um aber nicht nur auf die Schulen zu schimpfen: die Horte (insb. die Leiter) sind auch selbst dafür verantwortlich, den Gesetzesrahmen zu kennen und, sofern nötig, auf ihn aufmerksam zu machen.
        Stefan Wegener
        Leiter Hort Pfefferberg in Biesenthal

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          #5
          Sehr geehrter Kollege,

          zumindest die VV-Ganztag ist hier von kaum zu überbietender Deutlichkeit: Nr. 8 Absatz 3 "Wird an verlässlichen Halbtagsschulen Personal des Trägers der Kindertagesbetreuung aufgrund der Kooperationsvereinbarung in der Betreuungszeit nach Absatz 1 tätig, stellen die Schulen grundsätzlich einen entsprechenden Ausgleich durch Angebote der Schule außer-halb des Zeitraumes der verlässlichen Halbtagsschule sicher."

          Wo würden Sie sich denn klarere Aussagen in GOrBiKs II wünschen; und welche?

          Wir hatten ja hier im Forum über Monate den Text von GOrBiKs zur Diskussion gestellt. <a class="postlink-local" href="http://www.kita-brandenburg.de/viewforum.php?f=11">viewforum.php?f=11</a>

          Da gab es m.W. solche Einwände nicht. Ich weiß nicht, ob das MBJS bereit ist, die Diskussion um den Text noch einmal aufmachen will, aber Sie können ja eine Formulierung vorschlagen.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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            #6
            Lieber Herr Diskowski,

            ich bin noch nicht sehr lange in Brandenburg tätig, so dass ich an der damaligen Diskussion nicht beteiligt war.

            Und meine Kritik bezog sich ja auch nicht auf GorBiK0S II, sondern darauf, dass Ziffer 8 Abs. 3 der VV Ganztag, der ja wirklich sehr deutlich formuliert ist, in der Praxis zu wenig Beachtung findet - und meines Erachtens wissentlich von vielen Schulleitungen. Das einzige, was ich an GorBiKS II zu kritisieren hätte, wäre, dass eben auf diesen Absatz noch mal explizit hätte eingegangen werden können. Im Generellen ist das Papier aber sehr gelungen und sollte nun auf den Weg gebracht werden, finde ich.

            Freundliche Grüße
            Stefan Wegener
            Leiter Hort Pfefferberg in Biesenthal

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              #7
              Ich bin sicher, im MBJS wird Ihr Hinweis zur Kenntnis genommen; danke dafür. (Ich wollte Sie auch nicht abwürgen mit dem Hinweis auf die geführte Diskussion. Man kann alles besser machen und immer noch mal wieder anpacken
              Es grüßt freundlich
              Detlef Diskowski

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