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Finanzierung Kindertagesbetreuung ( Zuschüsse § 16 ff Kita-Gesetz)

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    #16
    Hallo Herr Diskowski,

    bitte schreiben Sie mir, ab wann die gesetzlichen Vorgaben des KitaG umgesetzt hätten werden müssen.

    Konkret am mit Wirkung vom 1.8.2015 wurden die Prozentpunkte (Krippe = 87,4%) angehoben. Ab 01.08.2016 noch einmal (88,6%).

    Der Landkreis muss für die Finanzierung der o.b. Prozentpunkte aufkommen für der Kindertagesstätten aufkommen?

    Oder ist es sein gut Dünken? siehe auch folgender Beitrag viewtopic.php?f=33&t=517&start=10

    Muss die Gemeinde auch einen Anteil auslegen? Das ist m.E. etwas schwierig, wenn die Gemeinde auch der Träger der Einrichtung ist.

    Was ist auch nicht verstehe, warum freie Träger in einer Gemeinde günstiger sind als städtische?

    Selbes Einkommen freier Träger 1 Kind = 221 Euro + 68 Euro Essensgeld

    selbes Einkommen städtischer Träger 1 Kind = 262 Euro + 30 Euro Essensgeld.

    Konnexität bedeutet für Laien?

    ABhänigkeit Bund, Land, Landkreis, Gemeinde, Träger und Eltern...

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      #17
      bitte schreiben Sie mir, ab wann die gesetzlichen Vorgaben des KitaG umgesetzt hätten werden müssen.

      Konkret am mit Wirkung vom 1.8.2015 wurden die Prozentpunkte (Krippe = 87,4%) angehoben.
      Interessiert Sie wirklich der Zahlungszeitpunkt der Zuschüsse des Kreises an die Träger? Die stehen in § 3(5) KitaBKNV. Sie fragen doch eigentlich nach den Auswirkungen auf den Elternbeitrag, richtig? Dazu hatte ich bereits an anderer Stelle (hier laufen jetzt mehrere Themenstränge zu Elternbeiträgen parallel )ausgeführt, dass Sie keine eurogenaue Rechnungslegung erwarten dürfen, weil Sie hier nicht (wie in einem Geschäft) eine Ware kaufen, sondern sich mit einem Anteil und das sozial gestaffelt an den Kosten beteiligen.

      Der Landkreis muss für die Finanzierung der o.b. Prozentpunkte aufkommen für der Kindertagesstätten aufkommen?

      Oder ist es sein gut Dünken? siehe auch folgender Beitrag viewtopic.php?f=33&t=517&start=10
      Bitte schreiben Sie etwas genauer worauf sich Ihre Frage bezieht. Dieses Thema ist sehr lang und es ist für mich sehr aufwändige, die Beiträge durchzusuchen und abzuschätzen, welchen Punkt Sie meinen.

      Muss die Gemeinde auch einen Anteil auslegen? Das ist m.E. etwas schwierig, wenn die Gemeinde auch der Träger der Einrichtung ist.
      Was meinen Sie mit "auslegen"?

      Was ist auch nicht verstehe, warum freie Träger in einer Gemeinde günstiger sind als städtische?

      Selbes Einkommen freier Träger 1 Kind = 221 Euro + 68 Euro Essensgeld

      selbes Einkommen städtischer Träger 1 Kind = 262 Euro + 30 Euro Essensgeld.
      Nun im Ergebnis sehe ich einen Unterschied von 289€ zu 292€ also 3€! Ich verstehe es auch nicht, aber ist die Diskussion dem Preisunterschied eigentlich angemessen?

      Konnexität bedeutet für Laien?
      Habe ich schon verschiedentlich erläutert. Das Landesverfassungsgericht legt die Regelung des Art. 97 Abs. 3 der Landesverfassung so aus, dass jeder einzelnen Gemeinde die ihr entstandenen Mehrkosten (oder Mindereinnahmen) durch gesetzliche Standarderhöhungen (oder Reduzierung der Einnahmemöglichkeiten) vom Land ersetzt werden müssen.

      ABhänigkeit Bund, Land, Landkreis, Gemeinde, Träger und Eltern...
      Was meinen Sie damit?
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #18
        Hallo Herr Diskowski,

        zum Einen interessieren mich nicht die tatsächlichen Zahlungen der Zuschüsse an die Träger. Mich interessiert, ab wann sie das hätten umsetzen müssen in der Platzkostenkalkulation.

        Mich stören nicht die 3 Euro Unterschied von Privat und Freien Träger. Mich stört, wenn wir das Essengeld herausnehmen, der Unterschied doch gravierend ist vom städtischen Träger und freien Träger. Wenn der städtischer Träger eine Mischkalkulation hat, kann er nicht teurer sein, als der freie Träger... Das geht eigentlich gar nicht.

        Fakt ist, wenn ein Gesetz ab 1.8.2015 in Kraft tritt und ab diesem Tag 87,4% und ab 1.8.2016 88,6% gilt, welches der Landkreis zahlen muss, ist das umzusetzen.

        Da ist mir eine tagegenaue Euro-Berechnung egal, sofern ab 1.8. 2015 und 1.8.2016 das umgesetzt wird. Bei der Platzkostenkalkulation ist für mich dann maßgeblich, wann es dort kalkuliert werden muss. Spätestens da hätten Platzkosten neu kalkuliert werden müssen. Einige Satzungen und Kalkulationen, sofern überhaupt vorhanden, sind aus 2004/2008/2011/2014/ manche sind auch ENDE 2015 beschlossen worden mit alten Prozentwerten (86,3%). Wie geschrieben ab 1.8.2015 gesetzliche Änderungen...

        Nichts anderes ist, wenn Stromgebühren steigen oder sinken... Ein weiteres Beispiel: Mehrwertsteuer, wenn die gesetzlich steigt, zahlen diejenigen ab da mehr...

        Wenn ein Landrat der Meinung ist, das Gesetz gilt für seinen Landkreis nicht oder zu unklar formuliert, gut, kontrolliert wird in einer repräsentativen Demokratie und Rechtstaatlichkeit wohl nicht. Vielleicht sind ihm aber auch die Hände gebunden?

        Keiner weiß es. Keiner weiß etwas, wer wen wann kontrolliert/kontrollieren darf. Das ist frustrierend.

        Eltern klagen.. Was ist, wenn einige gar keine Möglichkeit haben, zu klagen?

        Sie schrieben selbst, dass das Innenverhältnis nicht interessiert, solange die Prozentzahl (institutionellen Förderung der öffentlichen Jugendhilfe) abgezogen werden.

        Soweit so gut.

        Im Umkehrschluss heisst es für mich auf klar deutsch, der Landkreis geht in Vorkasse und erhält als "on Top" die Zuschüsse nach § 16 (1)ff KitaG vom Land (Bund) (ich zähle jetzt nicht alle Paragraphen auf, Herr Diskowski) von seinen Kosten 88,6 % (p. Personalkosten).

        Soweit ich mit anderen Jugendämtern und Jugendhilfen verschiedener Landkreise gesprochen habe, machen die es auch genau so (Nicht alle). Sie gehen in Vorkasse. Da die "Kinderzuschüsse" sich aus den Vorjahren ergeben, wird in einem Jahr, wo ein Landkreis weniger zu betreuende Kinder hat, dann tatsächlich auch mal mehr Zuschüsse bekommen.

        Wie ich verstanden habe, sehen sich einige Gemeinden und/ oder Landkreise gar nicht in der vollständigen Pflicht, die Prozentzahl (88,6, 85,2. 84%) auszulegen, geschweige denn diese bei den Platzkostenkalkulationen abzuziehen.

        Die Kitafinanzierung besteht ja aus mehreren Bausteinen:

        Land (Bund Beteiligungen an Ausbau und Betriebskosten )

        Landkreis

        Gemeinde

        Träger

        Eltern

        Teilweise sind Gemeinde und Träger gleich.

        Es fehlt m.E. eine Stelle, die hier eine Aufsicht hat.

        Wenn ein Landkreis einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Kommunen/Amt/Stadt eingeht, muss hier auch geprüft werden. In solchen Verträgen steht Prüfung jährlich. Nur hat das keiner gemacht von den Landkreisen, da sie kein Personal haben.

        Tolle Aussage..

        Wer bitte ist verantwortlich für die Umsetzung in Landkreisen bei gesetzlichen Änderungen im Bereich KitaG?? Wer ist verantwortlich für Umsetzung von gesetzlichen Änderungen im SGB_VIII?

        2012 ist das SGB_VIII in Kraft getreten. Jugend- und Kinderschutz. Erst 2016/2017 wachen Landkreise/Kommunen auf, dass sie etwas verändern und Initiieren müssen? Und Träger von Kindertagesstätten Partizipation und Beschwerdemanagement von Kindern in den Konzeptionen verankern müssen... hm,....

        Jeder der "Säulen" (Land, Landkreis, Gemeinde, Träger und Eltern) müssen einen Teil zur Finanzierung beitragen und es kann und darf nicht sein, dass die Landkreis, Gemeinde oder Träger kaum einen Anteil (minimierten) daran hat.

        Festzuhalten für städtische Kita ist: Je mehr Kinder eine Kommune hat, desto günstiger. Je weniger, desto teurer.

        Aber es darf nicht sein, dass je mehr Steuerkraft (Umlagengrundlage) eine Kommune hat, desto weniger Zuschüsse fließen vom Landkreis.

        Auch finde ich persönlich erschreckend, wenn in Ausschüssen nur freie Träger sind und keine kommunalen Träger...

        And so on... a never ending story...

        BG

        Tree

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          #19
          An Alle Beteiligten,

          vielleicht wäre an dieser Stelle tatsächlich mal ein weiterer Gesprächstermin wie beim kommunalen Forum im April 2017 hilfreich.

          Vieles ist schriftlich gar nicht so konkret darzustellen und darzulegen.

          Ein Vis-à-vis - Gespräch oder Diskussion ist um vielfaches ergiebiger, hilfreicher und verständlicher als schriftliches aneinander vorbei Geschreibe.

          Sehr geehrter Herr Diskowski, sehr geehrte Moderatoren (Herr Wilms, Frau Stobbe), das bedeutet nicht, dass wir Ihre Beiträge nicht über die Maßen hinaus zu schätzen wissen. Wir sind sehr dankbar, aber wir merken, wir drehen uns im Kreis, ohne vorwärts zu kommen.

          Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen und wir Eltern laufen jeden Krumen nach.

          Rhetorik ist und muss gekonnt sein, damit man sich gegenüber Politikern (Landräten, Gemeindevertetern, etc.) behaupten kann und mit Wissen, deren Meinung aufweichen bzw. ergänzen kann. Mitunter ist das schwierig, vor allem, wenn man eigentlich nicht gehört werden möchte..

          Es gibt aber auch großartige Ausnahmen, die sich einsetzen oder einsetzen wollen.

          BG

          Tree

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            #20
            .... aber wir merken, wir drehen uns im Kreis, ohne vorwärts zu kommen.
            Es scheint mir, ein Weg aus dem Kreis herauszukommen wäre, die gegebenen Informationen dazu nutzen um ein Verständnis zu entwickeln. Es wäre dafür zu trennen (in der eigenen Wahrnehmung wie auch in den schriftlichen Äußerungen) zwischen

            1. Rechtslage

            1.1 Meinung dazu

            2. (empfundene) Realität - in einer bestimmten Region

            2.1 Meinung dazu

            3. Zuständig- und Verantwortlichkeiten

            3.1 Meinung zur Wahrnehmung

            4. Diskussion möglicher Schritte zur Veränderung

            Bei vielen Beiträgen geht dies ziemlich durcheinander und so ergibt sich ein Kuddelmuddel aus dem man wirklich nicht mehr heraus kommt.

            Ich habe hier mehrfach über die Finanzierungsbeteiligung und über die Grundlagen der Elternbeitragsbemessung geschrieben. Der Kenntnisstand über die Rechtslage könnte also entwickelter sein, als er sich immer wieder darstellt .... und er wäre es, wenn er nicht durch die Vermengung der Punkte unklarer würde.

            Ihren Vorschlag zur Entwicklung anderer Kommunikationsformen finde ich gut, darüber wurde auch schon in anderen Zusammenhängen nachgedacht. Mal sehen was sich realisieren lässt. Aber auch hier wäre es notwendig, Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen - und sie von Meinungen und Einschätzungen und Vorschlägen zu trennen.

            Ich kann gut Ärger und Ungeduld nachvollziehen - lösen lassen sich die Probleme nicht hier im Forum. Hier kann man nur versuchen zu verstehen und damit die eigenen Handlungsmöglichkeiten zu verbessern.
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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