Hallo Herr Diskowski,
bitte schreiben Sie mir, ab wann die gesetzlichen Vorgaben des KitaG umgesetzt hätten werden müssen.
Konkret am mit Wirkung vom 1.8.2015 wurden die Prozentpunkte (Krippe = 87,4%) angehoben. Ab 01.08.2016 noch einmal (88,6%).
Der Landkreis muss für die Finanzierung der o.b. Prozentpunkte aufkommen für der Kindertagesstätten aufkommen?
Oder ist es sein gut Dünken? siehe auch folgender Beitrag viewtopic.php?f=33&t=517&start=10
Muss die Gemeinde auch einen Anteil auslegen? Das ist m.E. etwas schwierig, wenn die Gemeinde auch der Träger der Einrichtung ist.
Was ist auch nicht verstehe, warum freie Träger in einer Gemeinde günstiger sind als städtische?
Selbes Einkommen freier Träger 1 Kind = 221 Euro + 68 Euro Essensgeld
selbes Einkommen städtischer Träger 1 Kind = 262 Euro + 30 Euro Essensgeld.
Konnexität bedeutet für Laien?
ABhänigkeit Bund, Land, Landkreis, Gemeinde, Träger und Eltern...
bitte schreiben Sie mir, ab wann die gesetzlichen Vorgaben des KitaG umgesetzt hätten werden müssen.
Konkret am mit Wirkung vom 1.8.2015 wurden die Prozentpunkte (Krippe = 87,4%) angehoben. Ab 01.08.2016 noch einmal (88,6%).
Der Landkreis muss für die Finanzierung der o.b. Prozentpunkte aufkommen für der Kindertagesstätten aufkommen?
Oder ist es sein gut Dünken? siehe auch folgender Beitrag viewtopic.php?f=33&t=517&start=10
Muss die Gemeinde auch einen Anteil auslegen? Das ist m.E. etwas schwierig, wenn die Gemeinde auch der Träger der Einrichtung ist.
Was ist auch nicht verstehe, warum freie Träger in einer Gemeinde günstiger sind als städtische?
Selbes Einkommen freier Träger 1 Kind = 221 Euro + 68 Euro Essensgeld
selbes Einkommen städtischer Träger 1 Kind = 262 Euro + 30 Euro Essensgeld.
Konnexität bedeutet für Laien?
ABhänigkeit Bund, Land, Landkreis, Gemeinde, Träger und Eltern...
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