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Jahresarbeitszeitmodelle

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    Jahresarbeitszeitmodelle

    Wir haben uns in zwei Webinaren (s. die Beiträge hier im Forum) mit den Personaleinsatz im Jahresarbeitszeitmodell beschäftigt. https://kita-brandenburg-forum.de/fo...-quot-gctid892 und https://kita-brandenburg-forum.de/fo...quot-gctid1021

    Dabei trat die Frage auf, wer damit schon arbeitet und bereit ist, seine Erfahrungen zu teilen.

    Bitte hier als Antwort einstellen; das wäre eine wertvolle Information.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Wer an diesem Thema interessiert ist, sollte das Webinar mit Martin Cramer nicht versäumen. Er ist m.E. der kompetenteste Referent, der für dieses Thema zu gewinnen war. https://kita-brandenburg-forum.de/fo...4-00-gctid1086

    Vertiefende Informationen zum Thema finden sich in der Online-Bibliothek des MBJS https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/d...hek&_rubrik=J*
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Das Webinar hat gestern stattgefunden und war aus meiner Sicht sehr informativ. Den Mitschnitt des Webinars ebenso wie die Präsentationsfolien zum Vortrag finden Sie hier: https://kita-brandenburg.edudip.com/w/250122. Sicher aber werden auch diese Infos wieder auf der Seite des MBJS zu finden sein und die Aufzeichnungen aller bisher durchgeführten und weiteren Webinar sind auf dieser Seite zu finden: http://kita-brandenburg.de/webinare/

      Ich denke, dass sich im Anschluss an das Webinar noch Fragen stellen werden und Martin Cramer hatte angeboten, hier im Forum auf soche Fragen einzugehen. Sie können also auch nach Abschluss des Webinars HIER in diesem Forum weiter fragen, diskutieren, anmerken....
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Lieber Herr Cramer,

        zu Ihrem gestrigen Online-Seminar habe ich noch eine Frage. Es wurde angesprochen, was man zu tun hat, wenn am Ende des Jahres noch Plus- oder Minusstunden übrig sind. Ich hatte Sie so verstanden, dass die ins neue Jahr übertragen werden können. Wichtig für das Jahresarbeitszeitkonto wäre nur, dass man einmal im Jahr ein ausgeglichenes Konto hat. Ist das so?

        Vielen Dank für das Webinar und für die Beantwortung dieser Frage

        Ihre Didi

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          #5
          Hallo Didi,

          ja, Sie haben das absolut richtig verstanden. Das einmalig Durchlaufen der 0-Linie im Jahr soll sicherstellen, dass im Jahresdurchschnitt die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Denn wenn das Arbeitszeitkonto auf 0 geht, haben sich Mehr- und Minderstunden ja ausgeglichen und der Durchschnitt ist an dieser 0-Stelle 0 Mehr- oder Minderstunden. Eigentlich logisch, oder?

          Martin Cramer

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            #6
            Danke Das ging ja blitzschnell!

            ..und weil Sie so schnell waren möchte ich gleich noch eine Frage - oder vielleicht eher ein Problem - hinterher schicken und hoffe, es antworten viele:

            Sie haben gestern gesagt, dass eine Mitteilung an das Jugendamt (oder wer sonst für die Finanzierung der Personalkosten zuständig ist) erfolgen muss, dass man Jahresarbeitszeitkonten hat, damit die Finanzierung entsprechend einen Jahresausgleich berücksichtigt. Nun habe ich gehört, dass es Jugendämter gibt, die solche Mitteilungen ignorieren und nur einen Quartalsbetrag berechnen, oder Jugendämter die meinen, das müsse mit ihnen abgestimmt sein (sie müssten also die Genehmigung dazu geben).

            Ist Ihnen Herr Cramer oder anderen so etwas bekannt und worauf könnten sich die Jugendämter dabei berufen.

            Danke schon mal im Voraus für eine große Beteiligung

            Didi

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              #7


              je mehr man sich damit beschäftigt umso mehr Fragen kommen! Darf ich noch eine loswerden? Diesmal wieder ausdrücklich an Sie Herr Cramer:

              Ich habe Sie so verstanden, dass grundsätzlich die von Ihnen dargestellte Flexibilität gilt, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Dann hätten wir ja schon jetzt ohne Arbeitsvertragsänderungen große Spielräume .... oder brauchen wir zuvor Dienstvereinbarungen?

              Danbar Didi

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                #8
                Nun habe ich gehört, dass es Jugendämter gibt, die solche Mitteilungen ignorieren und nur einen Quartalsbetrag berechnen, oder Jugendämter die meinen, das müsse mit ihnen abgestimmt sein (sie müssten also die Genehmigung dazu geben).

                Ist Ihnen Herr Cramer oder anderen so etwas bekannt und worauf könnten sich die Jugendämter dabei berufen.Didi
                Sehr geehrte Didi,

                eine Grundlage dafür kann ich nicht entdecken und vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis oder die betreffenden JugendamstmitarbeiterInnen kennen keine flexible Arbeitszeitregelung.

                Die entsprechende Regelung ist der § 2 Abs. 2 KitaPersV und die lautet:

                "Von dem notwendigen pädagogischen Personal können vom Träger der Einrichtung fünf vom Hundert zur Abdeckung von Vertretungsfällen vorgehalten und im Laufe des Jahres je nach Bedarfslage eingesetzt werden. Beschäftigt der Träger sein Personal im Rahmen eines Jahres¬arbeitszeitmodells, um auf sich verändernde Betreuungsnotwendigkeiten flexibel reagieren zu können, kann dieser Vomhundertsatz überschritten werden. Zur Bemessung des notwendigen pädagogischen Personals ist der Jahresdurchschnitt aus den zu den Stichtagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 der Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung ermittelten Daten zu bilden."

                "Kann überschritten werden" eröffnet dem Träger der Einrichtung einen Spielraum; nicht dem Jugendamt; denn schließlich verpflichtet der § 1 der KitaPersV den Träger der Einrichtung, er "hat für die notwendige Ausstattung mit pädagogischem Personal der Kindertagesstätte sowie für einen effektiven, an den Betreuungsnotwendigkeiten orientierten Personaleinsatz Sorge zu tragen."

                Auch die korrespondierende Regelung im § 3 Abs. 2 KitaBKNV lässt keinen anderen Schluss zu: "Die Zuschüsse werden jeweils für die Anzahl des notwendigen pädagogischen Personals gezahlt, das zur Erfüllung der Rechtsansprüche nach § 1 des Kindertagesstättengesetzes erforderlich ist. Bei Unterschreitung des notwendigen pädagogischen Personals werden die Zuschüsse nur für das im Jahresmittel gemäß § 2 Abs. 2 der Kita-Personalverordnung tatsächlich beschäftigte pädagogische Personal gewährt. Das notwendige pädagogische Personal wird auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes und § 5 der Kita-Personalverordnung berechnet. Als Stichtage für die Ermittlung der Zuschüsse gelten der 1. Dezember für das erste Quartal des Folgejahres, der 1. März für das zweite Quartal, der 1. Juni für das dritte Quartal und der 1. September für das vierte Quartal des jeweiligen Jahres."
                Es grüßt freundlich
                Detlef Diskowski

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                  #9
                  Didi schrieb:

                  je mehr man sich damit beschäftigt umso mehr Fragen kommen! Darf ich noch eine loswerden? Diesmal wieder ausdrücklich an Sie Herr Cramer:

                  Ich habe Sie so verstanden, dass grundsätzlich die von Ihnen dargestellte Flexibilität gilt, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Dann hätten wir ja schon jetzt ohne Arbeitsvertragsänderungen große Spielräume .... oder brauchen wir zuvor Dienstvereinbarungen?

                  Danbar Didi
                  Hallo Didi,

                  das hängt davon ab, in welcher rechtlichen Situation sich Ihre Einrichtung befindet. Wenn Sie unabhängig von einem Tarifvertrag sind und einfach nur das Arbeitszeitgesetz zur Grundlage nehmen können, sowie im Arbeitsvertrag keine ausdrücklichen Einschränkungen der Flexibiltät enthalten sind, dann können Sie die breite Flexibilität nutzen. Ich plädiere allerdings dafür, dass Sie immer in Einvernehmen mit den Beschäftigten vorgehen. Schlechte Stimmung im Team zahlt sich am Ende immer negativ aus.

                  Falls Sie dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst angehören und einen Personalrat haben, werden Sie um eine Dienstvereinbarung nicht herumkommen, weil schon der Arbeitszeitkorridor von 45 Stunden in der Woche von einer solchen abhängig ist.

                  Allerdings könnnen Sie im Einvernehmen mit dem Team wiederum die ganze Bandbreite der Flexibilität nutzen, wenn es KEINE Dienstvereinbarung gibt, die Einschränkungen macht, und alle Teammitglieder mit der Flexibilität einverstanden sind.

                  Ich hoffe, ich konnte mich verständlich machen und verabschiede mich für die nächsten 14 Tage in den Urlaub.

                  Martin Cramer

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