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Webinar Umgang mit der Personalsteuerungsdatei

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    Webinar Umgang mit der Personalsteuerungsdatei

    Das Webinar ist heute wieder mit einer sehr großen Beteiligung durchgeführt worden. Zwar wurden ein Reihe von Fragen schon im Webinar beantwortet, aber hier sind noch einmal alle Fragen und Anmerkungen aus dem Seminarchat dokumentiert. Sie werden nach und nach hier im Forum auch beantwortet.

    - "Dieses Instrument gab es bereits schon in ähnlicher Form. (die sog. "Oeter-Tabelle") Deshalb verstehe ich die ausführliche Anleitung der Datei gar nicht. Ob andere Träger/Leitungen/Verwaltungen bis jetzt ohne das Instrument gearbeitet haben?; "Mit der anderen Datei konnte man auch die Planung sehr gut machen. Unter dem Reiter oder Register Jahr gab es auch eine Jahresauswertung."

    - "Kann ich diese Tabelle auch nutzen, wenn wir das notwendige Personal monatlich melden?"

    - "Wieviel Wochenstunden setzen Sie als Grundverträge an?"

    - "Wird im Quartal das Personal-Soll oder Ist finanziert?"

    - "In welcher Einheit ist der Quartalspuffer dargestellt?"

    - "Wie wird der Quartalspuffer für den Jahresausgleich errechnet?"; "Ich hätte gern gewusst, wie man diesen Quartalspuffer berechnet."

    - "Wer legt den organisatorischen Leitungsanteil fest?"; "Der organisatorische Leitungsanteil wird aber nicht refinanziert."; "Wir haben diesen bei den Kommunen beantragt, alle haben ihn abgelehnt, über die Verwaltungspauschale können wir ihn nicht finanzieren."

    - "Dürfen Werte auch rükwirkend berichtigt werden, z.B. bei Kündigungen nach der Stichtagsmeldung?"

    - "Gesetzliche Ãnderungen können so im Moment nicht eingearbeitet werden, wenn es einen Blattschutz gibt, oder?"; "Der Personalschlüssel wird ja ab August geändert. Werden die neuen Werte mit eingearbeitet?"

    - "Warum erfolgt keine Addition des n.p.P. und des Mehrbedarfs automatisch?"

    - "Wird bei der Finanzierung im Jahresarbeitszeitmodell pro Quartal das Personal-Soll oder Personal-ISt finanziert.?"


    Technische Fragen:

    - Wie komme ich in das Forum? Konnte letzte Woche nicht rein. Passwort?

    AW: Sie können alle Forenbeiträge lesen, wenn Sie im Browser http://www.kita-brandenburg.de aufrufen. Wollen Sie auch Beiträge schreiben, dann > rechts oben "Registrieren" anklicken > irgendeinem Benutzernamen, eine echte Mailadresse und Passwort vergeben > als registrierter Benutzer müssen Sie sich "Anmelden" (Mit Namen und Passwort).

    - Wo kann das Video runtergeladen werden?

    AW: Auf der Webinarseite, auf der Sie heute teilgenommen haben.

    - Folgen noch mehr Webinare. Ist ne gute Möglichkeit für Weiterbildung?; Werden weitere Webinare angeboten?

    AW: Angesichts der überaus positiven Resonanz werden ganz sicher weitere Webinare folgen. Zwei Webinare im September sind schon fest eingeplant. Unklar ist noch, wie viele Webinare das MBJS fördern kann; oder ob manche Themen auch als kostenpflichtige Webinare angeboten werden.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Im ersten Webinar gab es die Frage: "Wir haben ein ganz anderes Problem, durch den hohen Bedarf an Plätzen, belegen wir unsere Plätze im September komplett, können also im Jahr nicht mehr aufnehmen. Durch die ca. 25 Krippenkinder die 3 Jahre alt werden, ist der Personalbedarf extrem unterschiedlich."

    Das ist tatsächlich keine sehr befriedigende Situation, an der natürlich auch eine Personalsteuerungsdatei nichts ändern kann. Aber den Umgang mit diesem vorauszusehenden Problem könnten Sie doch vielleicht vereinfachen, indem Sie die geringere Personalfinanzierung als erwartbare Veränderung in die Jahresplanung einbeziehen, oder?
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Da die Frage des organisatorischen Leitungsanteils nur mittelbar mit der Personalsteuerungsdatei zu tun hat und da die Frage heute im Webinar sehr wichtig erschien, möchte ich gleich mal darauf eingehen:

      Fragen: "Wer legt den organisatorischen Leitungsanteil fest?"; "Der organisatorische Leitungsanteil wird aber nicht refinanziert."; "Wir haben diesen bei den Kommunen beantragt, alle haben ihn abgelehnt, über die Verwaltungspauschale können wir ihn nicht finanzieren."

      Beim organisatorischen Leitungsanteil handelt es sich, entgegen mancher festsitzender Irrtümer, NICHT um eine FREIWILLIGE AUFGABE! Sie ist nur im Gegensatz zum pädagogischen Leitungsanteil nicht in der HÖHE, sondern nur dem GRUNDE nach festgelegt. Es liegt damit nicht im Belieben des Trägers, OB er organisatorische Leitungsaufgaben ausführen lässt, sondern nur in welchem UMFANG er diese Aufgabe auf die Leitungskraft der Kita überträgt. § 5 Abs. 3 KitaPersV sagt: "Über den Umfang der Übertragung organisatorischer Leitungsaufgaben und die entsprechende Freistellung von der regelmäßigen pädagogischen Arbeit entscheidet der Träger der Einrichtung."

      (Die Nichtfestlegung in der Höhe hatte den Zweck, die Trägerhoheit nicht unnötig einzuschränken und es ihm freizustellen, in welchem Umfang er welche organisatorischen Aufgaben in der eignen Trägerverwaltung oder durch die Leitungskraft erledigen lässt.)

      Es ist unzweifelhaft, dass mit dem Betrieb einer Kita organisatorische Aufgaben verbunden sind. Die damit verbundenen Kosten sind allerdings nicht Kosten des pädagogischen Personals (n.p.P.) und werden deshalb nicht nach § 16 Abs. 2 KitaG vom örtlichen Träger bezuschusst. Sie gehören zu den "übrigen Platzkosten (Bewirtschaftungskosten)" wie sie in § 4 Abs. 1 und 3 KitaMBAV bestimmt sind.

      Entsprechend der Finanzierungssystematik des KitaG (hier kurz zusammengefasst) bringt der Träger einer erforderlichen Kita die Betriebskosten durch

      - den Zuschuss des örtlichen Trägers für das n.p.P. gem. § 16 Abs. 2,

      - die Zur-Verfügung-Stellung von Grundstück und Gebäude und deren Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 durch die Gemeinde,

      - die Elternbeiträge

      - und eine angemessene Eigenleistung auf.

      Kann er mit diesen Mitteln den Betrieb nicht dem Gesetz entsprechend gewährleisten, hat er einen Anspruch auf eine Finanzierung des Fehlbedarfs durch die Gemeinde (§ 16 Abs. 3 Satz 2).

      Organisatorische Leitungsaufgaben stecken sicherlich zum Teil in den Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Grundstück; überwiegend aber sind sie sonstigen Kosten zuzuordnen und sofern der Träger sie nicht aus Elternbeiträgen und dem angemessenen Eingenanteil aufbringen kann, sind sie von der Gemeinde zu refinanzieren.

      Es ist also mit der GEMEINDE zu verhandeln über den notwendigen Umfang von Verwaltungsaufwand und organisatorischem Leitungsaufwand - nicht über das "OB", das dürfte zweifelsfrei sein. Das zeigt sich auch darin, dass auch die Gemeinden bei der Berechnung ihrer Platzkosten für die Elternbeiträge, Verwaltungskosten (bis hin zur allgemeinen Gemeindeverwaltung etc.) einbeziehen.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Sehr geehrte Forumsnutzer,

        die ausstehenden Fragen aus dem Chat zum Webinar Teil 2 vom 04.05.17 möchte ich hiermit beantworten:

        "Dieses Instrument gab es bereits schon in ähnlicher Form. (die sog. "Oeter-Tabelle") Deshalb verstehe ich die ausführliche Anleitung der Datei gar nicht. Ob andere Träger/Leitungen/Verwaltungen bis jetzt ohne das Instrument gearbeitet haben?; "Mit der anderen Datei konnte man auch die Planung sehr gut machen. Unter dem Reiter oder Register Jahr gab es auch eine Jahresauswertung."

        Antwort: Ja, es stimmt. In ähnlicher Form gibt es bereits die "Oeter-Tabelle". Allerdings bietet die neue Personalsteuerungsdatei Funktionen, die m. E. über die bisherigen Möglichkeiten hinausgehen. Den Personaleinsatz für eine Einrichtung zu steuern, geplante Über- und Unterschreitungen vorzunehmen und zu überwachen bilden eine neue Funktion oder Weiterentwicklung.

        - "Kann ich diese Tabelle auch nutzen, wenn wir das notwendige Personal monatlich melden?"

        Antwort: Abgesehen davon, dass monatliche Meldungen einen zusätzlichen Personalaufwand bedeuten und möglicherweise in der Steuerung hinter den Möglichkeiten der Personalverordnung zurückbleibt, ist es grundsätzlich möglich, eine monatliche Ausweisung vorzunehmen. Mit dem Button "zusätzliche Monatsblätter einblenden" (oben rechts im Register DATENBLATT) ist das möglich.

        - "Wieviel Wochenstunden setzen Sie als Grundverträge an?"

        Antwort: Einen generellen Ansatz für einen "Grundvertrag" sehe ich nicht. Vielmehr hängt das von den konkreten Bedingungen in der jeweiligen Kindertagesstätte (Größe, Anzahl Mitarbeiter usw.) sowie den jetzigen Rahmenbedingungen beim Träger (Arbeitsverträge usw.) ab. Nach meinen Erfahrungen haben sich Träger bereits heute Flexibilität geschaffen, in dem Arbeitsverträge mit einem Grundvolumen X vereinbart sind, die dann bei Bedarf aufgestockt werden können.

        - "Wird im Quartal das Personal-Soll oder Ist finanziert?"

        Antwort: Im Quartal wird zunächst nur der Anspruch zur Finanzierung auf das Ist-Personal (tatsächliches Personal) bestehen (vgl. Webinar Teil 1 von Herrn Diskowski). Allerdings kann der Träger bei Anwendung des Dispositionsspielraums nach §2 KitaPersV zur Bemessung des notwendigen pädagogischen Personals aus den relevanten Stichtagen den Jahresdurchschnitt bilden. Entscheidend wird sein, dass der Träger darlegen kann, auf der Basis der Jahresmittelwertbildung zu arbeitet. Dementsprechend sind Absprachen zur Finanzierung zu treffen.

        - "Wie wird der Quartalspuffer für den Jahresausgleich errechnet?"; "Ich hätte gern gewusst, wie man diesen Quartalspuffer berechnet."

        Antwort: Der Quartalspuffer ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Soll und dem (geringerem) Ist des eingesetzten Personals. Die Personalsteuerungsdatei weist diese Differenz im Register PERSONALSTUNDEN in der blauen Zeile in Arbeitsvolumen (Wochenarbeitsstunden) und Prozent pro Monat aus. Sollte sich am Ende eines Quartals ein Übertrag (negative Differenz zum notwendigen pädagogischen Personal) ergeben, wird dieser in der roten Zeile darunter ausgewiesen.

        Sofern weitere Fragen bestehen, bitte ich diese hier im Forum zu stellen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Bettina Stobbe
        MBJS

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          #5
          Das Webinar ist jetzt hier noch einmal anzusehen:


          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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            #6

            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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