Sehr geehrter Herr Diskowski,
ist eine Reduzierung des Rechtsanspruches bereits während des Mutterschutzes möglich? Als ehemalige Kita-Leiterin habe ich im Kopf, dass die Herabsetzung der Stunden gem. Rechtsanspruch erst mit Beginn der Elternzeit erfolgen kann. Auf der Suche nach Rechtsprechung und gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich bin ich leider nicht fündig geworden. Können Sie mir hier eventuell einen Hinweis geben, ob dies für das Land Brandenburg geregelt ist? Meine Recherchen haben ergeben, dass der erhöhte Rechtsanspruch tatsächlich entfällt, sobald die Voraussetzungen des § 1 KitaG entfallen. Der Mutterschutz stellt in meinen Augen quasi eine Krankschreibung dar und setzt Mutter und das Neugeborene sehr unter Druck, die Betreuungszeiten des Geschwisterkindes einzuhalten. Vielen Dank!
Mit besten Grüßen
Yvonne
ist eine Reduzierung des Rechtsanspruches bereits während des Mutterschutzes möglich? Als ehemalige Kita-Leiterin habe ich im Kopf, dass die Herabsetzung der Stunden gem. Rechtsanspruch erst mit Beginn der Elternzeit erfolgen kann. Auf der Suche nach Rechtsprechung und gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich bin ich leider nicht fündig geworden. Können Sie mir hier eventuell einen Hinweis geben, ob dies für das Land Brandenburg geregelt ist? Meine Recherchen haben ergeben, dass der erhöhte Rechtsanspruch tatsächlich entfällt, sobald die Voraussetzungen des § 1 KitaG entfallen. Der Mutterschutz stellt in meinen Augen quasi eine Krankschreibung dar und setzt Mutter und das Neugeborene sehr unter Druck, die Betreuungszeiten des Geschwisterkindes einzuhalten. Vielen Dank!
Mit besten Grüßen
Yvonne
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