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Reduzierung des Rechtsanspruchs während des Mutterschutz

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    Reduzierung des Rechtsanspruchs während des Mutterschutz

    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    ist eine Reduzierung des Rechtsanspruches bereits während des Mutterschutzes möglich? Als ehemalige Kita-Leiterin habe ich im Kopf, dass die Herabsetzung der Stunden gem. Rechtsanspruch erst mit Beginn der Elternzeit erfolgen kann. Auf der Suche nach Rechtsprechung und gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich bin ich leider nicht fündig geworden. Können Sie mir hier eventuell einen Hinweis geben, ob dies für das Land Brandenburg geregelt ist? Meine Recherchen haben ergeben, dass der erhöhte Rechtsanspruch tatsächlich entfällt, sobald die Voraussetzungen des § 1 KitaG entfallen. Der Mutterschutz stellt in meinen Augen quasi eine Krankschreibung dar und setzt Mutter und das Neugeborene sehr unter Druck, die Betreuungszeiten des Geschwisterkindes einzuhalten. Vielen Dank!

    Mit besten Grüßen

    Yvonne

    #2
    Sehr geehrte Yvonne,

    die Rechtsgrundlage ist der § 1 Abs. 3 KitaG: "Der Anspruch nach Absatz 2 ist für Kinder im Alter bis zur Einschulung mit einer Mindestbe-treuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden erfüllt. Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht."

    Maßgebend ist also die tatsächliche familiäre Situation und nicht ein irgendwie gearteter Status der Eltern. Es liegt also bei den Eltern glaubhaft zu machen, dass ihre familiäre Situation so aussieht, dass Kindertagesbetreuung erforderlich ist.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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