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    Institutionelle Förderung

    Sehr geehrte Redaktion,

    Ich habe zur institutionellen Förderung durch den örtlichen Träger, der örtlichen Jugendhilfe folgende Fragen:

    1) Wer trägt hier die stärkste Last?Die Kreise oder das Land ?

    2) Wie hoch ist die Beteiligung des Landes ca (in Prozent) bei pädagogische Personalkosten von 1 Mio Euro in einer Kommune X für den durschnittlich Erziehungsdienst .

    Die Kommunen erhalten im Krippenbereich 88, 7 Prozent als Förderung der örtlichen Jugendhilfe . Wie setzen sich diese 88.7 Prozent In Kreis und überörtlichen Zuschüssen zusammen ?

    Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher

    #2
    1) Wer trägt hier die stärkste Last?Die Kreise oder das Land ?
    Wenn Sie wirklich die Landkreise meinen, dann ist der Anteil des Landes nach meiner Kenntnis etwas höher.

    2) Wie hoch ist die Beteiligung des Landes ca (in Prozent) bei pädagogische Personalkosten von 1 Mio Euro in einer Kommune X für den durschnittlich Erziehungsdienst .
    Das lässt sich nicht herausrechnen, weil der Zuschuss des Landes nach Kinderzahl verteilt wird ($ 16 Abs. 6 KitaG) und nicht nach belegten Plätzen; und wie Sie wissen, sind auch die Personalkosten pro belegtem Platz sehr unterschiedlich zwischen Krippe, Kiga und Hort in den beiden Betreuungszeitenstufen.

    Die Kommunen erhalten im Krippenbereich 88, 7 Prozent als Förderung der örtlichen Jugendhilfe . Wie setzen sich diese 88.7 Prozent In Kreis und überörtlichen Zuschüssen zusammen ?
    Die EINRICHTUNGEN (gemeindilchen wie freien) erhalten 88,6% für jedes betreute u3-Kind, 85,2% für jedes betreute Kiga-Kind und 84% für jedes betreute Hortkind. Wie schon zur vorherigen Frage beantwortet, lässt sich das so nicht herausrechnen.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Das Land gibt die Zuschüsse für Kinder in einen Landkreis für eine bestimmte Altergruppe weiter ohne zu wissen ob diese Kinder überhaupt eine Einrichtung besuchen ? Verstehe ich ihre Aussage richtig?

      Fixtive Beispiel 100 Prozent der Kinder in einen Landkreis besuchen eine Einrichtung im Krippenbereich. Wieviel Prozent der pädagogischen Personalkosten kommen dann von Land und vom Kreis? Ich meine einzeln ausgewiesen für Land und Landkreis? Was steckt hinter den 88.6 Prozent?

      Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher

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        #4
        Das Land gibt die Zuschüsse für Kinder in einen Landkreis für eine bestimmte Altergruppe weiter ohne zu wissen ob diese Kinder überhaupt eine Einrichtung besuchen ? Verstehe ich ihre Aussage richtig?
        Das verstehen Sie richtig. Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Aufgabe und das Land trägt zur Refinanzierung der Aufgabenwahrnehmung bei. Es handelt sich NICHT um eine anteilige Mitfinanzierung.

        Fixtive Beispiel 100 Prozent der Kinder in einen Landkreis besuchen eine Einrichtung im Krippenbereich. Wieviel Prozent der pädagogischen Personalkosten kommen dann von Land und vom Kreis? Ich meine einzeln ausgewiesen für Land und Landkreis? Was steckt hinter den 88.6 Prozent?
        Sehr geehrter Herr Fischbach, diese Frage habe ich bereits beantwortet und auch eine Nachfrage wird keine andere Antwort erbringen.

        Ob 100% der Kinder betreut werden oder 10%; der Landeszuschuss bleibt gleich.

        Die Anteile lassen sich nicht auseinanderrechnen, weil sie nach unterschiedlichen Parametern verteilt werden; s.o.

        88,6% ergeben sich, weil mit der Differenz zwischen 84% und 88,6% die Mehrkosten für die Personalsschlüsselverbesserungen bei den Einrichtungsträgern ausgeglichen werden.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Hm,

          also jetzt habe ich noch zwei Nachfrage:

          Wenn die Zuschüsse also pro Kinderzahl eines Landkreises) und nicht alle in eine Krippe gehen, weil die Eltern es zu Hause betreuen, dann dürften doch eigentlich die Elternbeiträge nicht steigen?

          Was machen denn die Landkreise mit dem Geld?

          BG

          janamike

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            #6
            Hallo Janamike,

            diese Frage verstehe ich nicht. Lesen Sie doch bitte noch einmal meine anderen Antworten; ich denke, die Frage wird beantwortet - oder konkretisieren Sie bitte die Frage noch einmal.
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #7
              Lieber Herr Diskowski,

              ich probiere, meine Frage anders zu formulieren.

              Die Zuschüsse erfolgen nach Kinderzahlen pro Landkreis.

              Jetzt betreuen Eltern teilweise die Kinder bis max 3 Jahre selbst und bringen sie nicht in die Krippe in den Kindergarten.

              Das Land stellt die Refinanzierung sicher.

              Was passiert mit dem Zuschuss, wenn nicht alle Kinder in der Krippe sind? (88,6%)? Der Landkreis bekommt die tatsächlichen Kinderzahlen der Städte im Landkreis gemeldet?

              Die Zuschüsse müssten ja von den umlagefähigen Betriebskosten zu den Elternbeiträgen abgezogen werden.

              Mir ist aus einer Gemeinde ein Beispiel bekannt, wo Stadtverordnete genau auf so etwas gestoßen sind und bisher keine Erklärung erhalten haben von der Stadt (bei den Kosten des pädagogischen Personals werden nicht die gesamten Landeszuschüsse kalkuliert, sondern weniger. Das führt zu einer entsprechend höheren Summe, die auf die Eltern umgelegt werden).

              Es klingt für mich so abstrakt und kontrovers, dass ich mir das nicht richtig vorstellen kann und daher nachfrage.

              Ein Beispiel wäre natürlich hilfreich.

              Lg

              Janamike

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                #8
                Die Zuschüsse erfolgen nach Kinderzahlen pro Landkreis.
                Die Zuschüsse des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte; ja!

                Jetzt betreuen Eltern teilweise die Kinder bis max 3 Jahre selbst und bringen sie nicht in die Krippe in den Kindergarten.

                Das Land stellt die Refinanzierung sicher.
                Wie sich aus o.g. ergibt und wie ich schon geantwortet hatte, ist das für den Zuschuss des Landes unerheblich. Und das Land refinanziert die Ausgaben der Kreise und kreisfreien Städte ZU EINEM TEIL (nämlich in der o.g. Art und Weise).

                Was passiert mit dem Zuschuss, wenn nicht alle Kinder in der Krippe sind? (88,6%)?
                88.6% der Personalkosten ist der Zuschuss DES KREISES nicht des Landes.

                Sie können davon ausgehen, dass beim Kreis erhebliche Kosten verbleiben, wenn er 88,6 - 84% der Personalkosten der Einrichtungen bezuschusst.

                Der Landkreis bekommt die tatsächlichen Kinderzahlen der Städte im Landkreis gemeldet?

                Die Zuschüsse müssten ja von den umlagefähigen Betriebskosten zu den Elternbeiträgen abgezogen werden.
                Beides ist richtig ... eine Frage kann ich hier nicht entdecken.

                Mir ist aus einer Gemeinde ein Beispiel bekannt, wo Stadtverordnete genau auf so etwas gestoßen sind und bisher keine Erklärung erhalten haben von der Stadt (bei den Kosten des pädagogischen Personals werden nicht die gesamten Landeszuschüsse kalkuliert, sondern weniger. Das führt zu einer entsprechend höheren Summe, die auf die Eltern umgelegt werden).
                Ich weiß noch nicht worauf die Stadtverordneten gestoßen sind; vermute aber dass hier etwas durcheinander gebracht wird. Sie müssen die verschiedenen Ebenen auseinander halten: Land - Kreis - Gemeinde - Träger. Dann sollte sich das auch aufklären.

                Es klingt für mich so abstrakt und kontrovers, dass ich mir das nicht richtig vorstellen kann und daher nachfrage.

                Ein Beispiel wäre natürlich hilfreich.
                Bitteschön; anklicken und öffnen:


                Es grüßt freundlich
                Detlef Diskowski

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                  #9
                  Guten Morgen,

                  meine Frage ist, ob es korrekt ist, wenn der Zuschuss insgesamt nach § 16 ff Kita-Gesetz sich auf 4 Mio € beläuft, aber bei der Summe xxx € der Betriebskosten tatsächlich nur 3 Mio € (Zuschuss) als umlagefähige Betriebskosten angesehen und abgezogen werden statt xxx € (Betriebskosten) abzüglich des tatsächlichen Zuschusses von 4 Mio €.

                  Die Betriebskosten sind selbstverständlich höher!

                  Differenz von 1 Mio € Zuschuss wird als Einnahmen Personalkosten aufgeführt.

                  Dadurch ist der umlagefähige Betrag für die Berechnung des Elternbeitrag höher, obwohl der Zuschuss von insgesamt 4 Mio € da ist.

                  Wie wird das gewertet?

                  LG

                  janamike

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                    #10
                    Guten Morgen,

                    ich bin nicht ganz sicher, worauf diese Diskussion hinausläuft.

                    Wenn tatsächlich 4 Mio € an Personalkostenzuschüssen eingenommen wurden, müssen diese bei der Kalkulation der Elternbeiträge auch in voller Höhe als institutionelle Förderung abgezogen werden.

                    Wenn Sie vermuten, dass Ihre Kommune bei der Kalkulation einen Fehler gemacht hat, dann fragen Sie dort nach, was sich hinter dem Posten Einnahmen Personalkosten verbirgt. Ihre Kommune muss Ihnen Auskunft darüber erteilen. Einfach zu unterstellen, dass die Kommune die Eltern übervorteilen will, bringt uns m.E. nicht weiter. Eine vernünftige Zusammenarbeit wird damit von vornherein ausgeschlossen. Besser wäre eine aufgeschlossene Haltung beider Parteien.

                    Viele Grüße

                    jazero

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                      #11
                      Guten Morgen Jazero,

                      Sie haben meine Frage beantwortet. Ich hoffe noch auf einen Kommentar von Herr Diskowski, aber im Grunde ist es damit auch erledigt.

                      Und die Gemeinde konnte diese Frage des Abzugs selber nicht beantworten, da es bisher "immer so gemacht" wurde. Es ist vorher keinem weiter aufgefallen.

                      Vielen lieben Dank!

                      Janamike

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