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Erzieher allein in Früh oder Spätdienst?

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    Erzieher allein in Früh oder Spätdienst?

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    Es gibt ein Video bei you Tube von Kitarechtler, in dem die Empfehlung hin geht, dass ein Erzieher nie alleine Dienst in der gesamten Einrichtung haben sollte. Gibt es dazu rechtliche Grundlagen?

    Ich persönlich finde, dass es auf das Alter der Kinder ankommt aber bin durch aus der Meinung, wenn es sich inbesonders um Krippenkinder handelt, finde ich es diskusionsberechtig. Da man dann schon schauen muss Windeln wechseln oder komplett umkeiden weil eingenässt wurde, sich dann schwierig gestaltet. Geschweige das eigene Bedürfnis das manchmal unerwartet einen überkommt .

    #2
    Meiner Meinung nach sollen es mindestens 2 Personen in der Einrichtung sein - ein Erzieher und eine Kinderpflegerin.
    Viele Grüsse,[br]Paqua

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      #3
      Die Art und Weise wie dieses Thema verhandelt wird, trägt m.E. nicht zur Klarheit bei.

      Festzuhalten ist:

      1. Es gibt KEINE Vorschrift, dass immer zwei Erzieher (oder zumindest eine ErzieherIn und eine andere erwachsene Person) anwesend sein müssen. Es handelt sich m.W. um Empfehlungen einer Unfallkasse. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies eine Auflage sein sollte, bei deren Missachtung der Versicherungsschutz entfallen würde. Dies müsste dann anders als in einem Informationsblatt kommuniziert werden. Zudem ist fraglich, ob sich eine solche Auflagen durchsetzen ließe. Was sagen denn die anderen Unfallkassen dazu, denn die aus Baden-Württemberg ist ja nur eine.

      Falls tatsächlich eine Kita-Aufsicht eine solche Maßgabe durchsetzen wollte, dann finden sich sicherlich kluge Juristen, die verwaltungsgerichtlich gegen die Unhaltbarkeit einer solchen Auflage vorgehen, die mit einer Gefährdung des Kindeswohls begründet werden müsste. Schließlich müsste nämlich diese Kita-Aufsicht belegen, wieso eine solche Gefahr in Kitas gegeben ist - nicht aber in Tagespflegestellen, wo im Regelfall und über den ganzen Tag und nicht nur zu Randzeiten EINE Erwachsene Person anwesend ist. Dies wird wohl nicht gelingen.

      2. Wollte man wirklich ernsthaft über eine solche allgemeine Auflage nachdenken, müsste wohl zuerst über eine Beschäftigung von Beifahrern in den Bussen und Straßenbahnen (mit einer entsprechenden apparativen Ausrüstung wie bei Fahrschulwagen) entscheiden werden, weil bei einem Notfall des Fahrers/der Fahrerin sofort sehr viel mehr Menschen unmittelbar gefährdet wären. Also: Katastrophenvorstellungen, was alles passieren kann, führen häufig in die Irre!

      3. Es sind in vernünftigen Rahmen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen; und niemand kann mehr als solche erwarten und durchsetzen. Wenn ich also Tagesvater bin oder im Früh- oder Spätdienst mit zwei oder drei Kinder alleine in der Kita bin, hilft ein Handy um für 95% aller möglichen Notfälle vorzusorgen. Wer noch ein paar %-Punkte mehr Sicherheit möchte, kann einen Notfall-Beeper beschaffen (wie er bei pflegebedürftigen Personen oft zum Einsatz kommt). Dabei muss keine Telefonnummer gewählt werden, sondern nur ein Notfall-Knopf gedrückt und es wird ein entsprechender Ruf an eine vorprogrammierte Telefonnummer abgesetzt.

      4. Die Aussage von Paqua, was wünschenswert ist, ist nicht zu verwechseln mit der von den Kitarechtlern und anderen aufgemachten Frage, was ZULÄSSIG ist. In einer großen Kita und wenn viele Kinder im Spätdienst sind, ist es (je nach Anzahl und Alter der Kinder) u.U. geboten, dass zwei Erwachsene anwesend sind. Sind nur zwei Kinder da, kann kein vernunftbegabter Erwachsener (sei er Jurist oder Elternteil oder Mitarbeiter eine Unfallversicherung) verlangen, dass dann auch zwei Erwachsene da sind.

      5. Ich finde die vermeintliche Verrechtlichung der pädagogischen Institution Kita problematisch. Es scheint so, als ob es im Kern RECHTLICHE Kriterien für die Aufgabenerfüllung gäbe. Diese gibt es kaum, es sind vorrangig pädgogisch-fachliche. Wer glaubt, ein Jurist könnte die Frage beantworten, mit wieviel Kinder eine Erzieherin alleine einen Ausflug machen kann ... wird hoffentlich gute Juristen finden, die zurückfragen: Was ist Ihre Einschätzung? Wie alt sind die Kinder? Wie gut kennen Sie die und wie vertraut sind Sie mit den Kinder? Wie ist die aktuelle Situation in der der Ausflug begonnen wird? Wohin wollen Sie mit den Kindern? Ist der Weg von besonderen Gefahren gekennzeichnet....... Das sind alles Fragen, die sich kompetente ErzieherInnen selber stellen und selber beantworten müssen. Falls wirklich etwas passiert, und Vorfälle rechtlich aufgearbeitet werden müssen, werden PädagogInnen genau danach befragt und ihr Handeln wird genau danach bewertet.

      Es geht also um pädagogische Professionalität! Gute PädagogInnen verfügen über dieses Wissen und die Erfahrungen, die Vielfalt des Alltags einschätzen und bewerten zu können - und sind keine Regelanwender!
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Zuweilen wird auf eine Aussage von Prof. Hundmeyer verwiesen; auch dieser hielte es nicht für zulässig, wenn nur eine Erzieherin im Haus anwesend wäre.

        Weil oftmals unaufmerksames Lesen, oder bloßes Hörensagen zu anscheinend gesicherte Erkenntnis führen, möchte ich hier den fraglichen Artikel aus der Welt des Kindes zitieren (https://www.erzieherin.de/files/einr...-Recht.pdfEine pädagogische)

        Kraft allein im Haus

        Bei uns betreut im Frühdienst eine pädagogische Kraft vier bis sechs Kinder. Genügen wir damit der Aufsichtspflicht?


        Wie viel Personal nötig ist und wie groß die Gruppe sein darf, um sie ausreichend beaufsichtigen zu können, hängt nicht nur von der Zahl, sondern ebenso vom Alter und den Eigenheiten der Kinder sowie von den sonstigen Umständen ab. Einen allgemeingültigen Maßstab dafür gibt es nicht. Sofern im Frühdienst (dasselbe gilt für den Spätdienst) nur eine pädagogische Kraft im Hause ist, kann diese leicht überfordert sein, beispielsweise wenn ein Kind sich verletzt. Die Überforderung fällt als Organisationsmangel dann auf die Verantwortlichen der Einrichtung (Träger und Leitung) zurück.

        Mit dem engen Personalschlüssel kann sich der Kita-Träger nicht entlasten. Man erwartet von ihm und seiner Leitung, dass sie für einen solchen Fall vorsorgen, zum Beispiel in der Weise, dass im Notfall schnell jemand herbeigerufen werden kann (beispielsweise eine Mitarbeiterin oder Mutter aus der Nachbarschaft der Kita).


        Erkennen Sie den Unterschied zur Behauptung, es dürfe nie eine Erzieherin alleine sein?

        1. Es gibt keinen allgemeingültigen Maßstab, sondern es hängt von den Umständen und den Kindern ab.

        2. Eine Kraft allein kann leicht überfordert sein (z.B. wenn es zu viele Kinder sind, zu viele Kinder unterschiedlichen Alters, wenn sie die Kinder unzureichen kennt....)

        3. Es ist zu erwarten, dass Vorsorge getroffen wird (s.o. Handy oder Beeper).

        Damit ist deutlich, es handelt sich um eine pädagogische Frage, die pädagogisch eingeschätzt und beantwortet werden muss. Etwas mehr Zurückhaltung mit vermeintlich gesicherten rechtlichen Bewertungen!
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Zum Thema Tagespflege hab ich meine persönliche eigene Meinung und weil diese meist alleine sind war es mit ein Grund warum mein Kind keine Tagespflege besucht! Und dass finde ich kritisch da diese meist auch mehrer Krippenkinder haben. (Windeln wechseln und so)

          Heilpädagoge und Heilerziehungspflegen dürfen nicht als Regelpersonal in Regelkitas arbeiten, obwohl sie mehr als 3 Jahre pädagische und pflegerische Ausbildung haben aber jeder darf ein überschaubaren Kurs machen und Tagespflegeperson werden . Hmm ... Nagut kann ich nicht ändern wollte es aber auch noch mal gesagt haben.

          Beißt sich in meinen Augen.

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            #6
            Hallo Fritzi,

            das kann man sicher unterschiedlich fachlich diskutieren und bewerten. Hier ging es aber um die Frage, ob es RECHTLICH ZULÄSSIG ist, dass nur eine erwachsene Person mit Kindern alleine in der Kita ist.

            Beide Aspekte gehen auch im Podcast der Kita-Rechtler und in der Diskussion bei Facebook etwas durcheinander. Ob ich Situationen für sinnvoll erachte oder ob sie unzulässig sind, ist aber ein wesentlicher Unterschied.
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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