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    Empfehlungen zum Essengeld

    Eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen von Kommunen, Landkreisen, Land, freien Trägern und Eltern im Land Brandenburg "AG 17" hat Empfehlungen und Orientierungen zur Erhebung des Zuschusses zum Mittagessen nach § 17 Abs. 1 KitaG BB erarbeitet und jetzt veröffentlicht. Die Empfehlungen können über diesen Link heruntergeladen werden:
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Entschuldigung ich bin formal schon gegen diese Empfehlung. Für mich ist es anrüchig, dass die Vorsitzende der LIGA Frau Böttcher Gesetzesvorschläge vorbringt, die als Lebensgefährtin des Ministers Herrn Baaske (MJBS) am Küchentisch ausgearbeitet worden sein können. Da hätte man eine bessere Lösung finden können und müssen. Es wäre besser, wenn die LIGA ihre Position noch einmal überdenkt.

    Zum Essengeld sollte man sich an das Gesetz und dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg (13.09.2016- 6 B 87.15) halten. Es ist zwar etwas aufwendig, aber trotzdem einfach. Ähnlich wird auch ein Mietspiegel erstellt, was teilweise Kommunen auch selbst vornehmen. Was ist so schlimm, sich einen Speiseplan für 4 Wochen vorzunehmen, die einzelnenen Preise der Komponenten für die Speisen im hiesigen Supermarkt zusammenzutragen, Energie, Wasser und teilweise Be- und Entsorgung dazu zu rechnen und dann die teuersten und billigsten Speisen herauszunehmen. Dann die Speisen summieren und durch die Anzahl zu teilen und das Ergbenis: die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen! Dauer max. 4 Wochen. Dabei können auch besondere pädagogische Konzepte wie Bioversorgung wunderbar einbezogen werden. Nur die Kommunen wollen nicht! Das ist das ganze Problem.

    Sorry da bin ich langsam echt ungehalten!

    Mit nicht ganz so freundlichen Grüßen

    Jens M. Schröder

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      #3
      Hallo Herr Schröder,

      ich habe an fast allen Sitzungen dieser Arbeitsgruppe teilgenommen und kann Ihre Vermutung überhaupt nicht bestätigen. Zwar leitet Frau Böttcher die Gesamt-AG 17, aber an der Unterarbeitsgruppe Mittagessen war sie überhaupt nicht beteiligt.

      Ich fand es einen großen Gewinn, dass wir in der UnterAG nicht nur sehr aufmerksam die Rechtslage zur Kenntnis genommen und die Folgerungen diskutiert haben (und uns dabei natürlich auch mit der vorliegenden Rechtsprechung befasst haben), sondern dass KollegInnen aus Gemeindeverwaltungen, von freien Trägern und Eltern sich um konstruktive und praktikable Lösungen bemüht - und aus meiner Sicht auch gefunden haben. Es handelt sich bei dieser AG auch keineswegs um eine LIGA-Veranstaltung, sondern der Teilnehmerkreis ging weit darüber hinaus un die MitarbeiterInnen aus dem LIGA-Kreis haben m.E. auch nicht zwangsläufig Verbandspositionen vertreten.

      Sie wissen doch selber, dass das OVG (ebenso wie das VG) natürlich keinen Leitfaden aufgestellt hat und dies auch nicht wollte, sondern sich ausschließlich mit dem vorliegenden Fall befasst hat. Schauen Sie doch mal rein in die Empfehlungen und wenn Sie konkrete Bedenken gegen einzelne Punkte haben, wären, denke ich, alle interessiert die zu lesen.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Anzumerken bleibt, dass einige Empfehlungen aus meiner Sicht mehr als bedenklich sind .

        Zum Beispiel wenn man als Berechungsgrundlage die Kosten für 12- 18 Jährige mit einrechnet .

        Immerhin biete diese Empfehlung dann ein weiteres Einfallstor für die Elternschaft um gleich die gesamten Platzkostenkalkulation gerichtlich überprüfen zu lassen .

        Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher

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          #5
          Gibt es weitere aus Ihrer Sicht bedenkliche Vorschläge? Gibt es Vorschläge, die Sie hilfreich finden?
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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            #6
            Auch eine Teurungrate wird schwierig darzustellen , wenn nach SGB Bezug die Kosten anteilig für Nahrungsmittel gesunken sind.

            In einen anderen Beispiel sind Kosten für Be- und Entsorgung aufgeführt. In meinen Haushalt fallen keine Entsorgungskosten für Lebensmittel meines Kindes an, da Papa die Essensreste selbst auf isst ( dies erklärt auch die Gewichtszunahme :-/) oder landen auf unseren Komposthaufen.

            Ebenfalls fahren wir nicht extra für Beschaffung der Lebensmittel unseres Kindes einkaufen, dies Erfolg ausschliesslich im Zusammenhang des wöchentlichen Familieneinkaufs. Also entstehen keine gesonderten Kosten .

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              #7
              In einen anderen Beispiel sind Kosten für Be- und Entsorgung aufgeführt. In meinen Haushalt fallen keine Entsorgungskosten für Lebensmittel meines Kindes an, da Papa die Essensreste selbst auf isst ( dies erklärt auch die Gewichtszunahme :-/) oder landen auf unseren Komposthaufen.

              Ebenfalls fahren wir nicht extra für Beschaffung der Lebensmittel unseres Kindes einkaufen, dies Erfolg ausschliesslich im Zusammenhang des wöchentlichen Familieneinkaufs. Also entstehen keine gesonderten Kosten .
              Klugerweise geht das KitaG deshalb von DURCHSCHNITTLICH ersparten Eigenaufwendungen aus, um keine Prüfung der Haushaltsbücher und der Einkaufsgewohnheiten vornehmen zu müssen.
              Es grüßt freundlich
              Detlef Diskowski

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                #8
                Ich werde mich hier noch genau zu der Empfehlung äußern. Leider habe ich zuviele Felder, die aufgeräumt werden müssen. Nur habe ich bei der ganzen Empfehlung Bauchschmerzen, auch wenn die Vorgehensweise hier moderat war. Jedoch merke ich zurzeit, dass der Einfluss der LIGA stark zugenommen hat und bei dieser Ansicht bin icht nicht allein. Die Kommunen dürfen, auch bei aller Kritik, nicht vergessen werden!

                Bis später!

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