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    www.Seminar "Mit knappen Ressourcen klug haushalten!"

    Die Personalbemessung pro Kind und Betreuungszeitraum an vier Stichtagen im Jahr schafft eine große Flexibilität in der Zusammensetzung der Gruppen und eine dreimonatige Planungssicherheit für die Finanzierung des Personals.

    Aber: Die Lage des Stichtags VOR dem Zahlungszeitraum und die bekannten jahreszeitlichen Schwankungen in der Belegung machen eine vorausschauende Personalplanung erforderlich, weil ein nicht gut geplanter Personaleinsatz zu Überlastungen der Mitarbeiter*innen und zur Minderung der Betreuungsqualität führen. Gerade weil die Personalausstattung noch verbesserungsfähig ist, muss das bemessene und finanzierte Personal möglichst effizient eingesetzt werden.

    Dazu muss der Planungblick über die Woche und den Monat auf das gesamte Jahr ausgeweitet werden und die Zeiträume der PersonalZUMESUNG und des PersonalEINSATZES entkoppelt werden, damit nicht die gerade finanzierte Personalmenge eingesetzt wird, sondern die jeweils erforderliche.

    Die notwendige Bereitschaft der Mitarbeiter*innen zu flexiblen Arbeitszeiten wird insbesondere beim Einsatz eines Jahresarbeitszeitmodels belohnt durch ein festes Monatsgehalt, das nicht an die sich verändernde Wochenarbeitszeit angepasst wird;

    für den Träger entfällt die Notwendigkeit, die Zeitumfänge von Arbeitsverträgen den jeweiligen Finanzierungen oder aktuellen Belastungsspitzen anzupassen;

    die Herausforderung für die Leitung, den Personaleinsatz in größeren Zeiträumen und vorausschauend zu planen wird belohnt, weil Belastungsspitzen vermieden und für erkennbar größeren oder geringeren Arbeitsanfall planend Vorsorge getroffen werden kann.

    Um Träger und Kita-Leitung bei der Umsetzung einer vorausschauenden Personalplanung, die gleichzeitig das zur Verfügung stehende Finanzvolumen im Auge hat, zu helfen, gibt es eine Excel-Personalsteuerungsdatei, deren Philosophie und Anwendung in zwei Webinaren (Seminare online im Internet) erläutert wird.

    Termine sind der

    27. April von 14:30 bis 15:30 Uhr zur Personalbemessung an den vier Stichtagen und der Notwendigkeit wie der Möglichkeit mit dieser Finanzierung eine Jahresplanung zu machen, und am

    4. Mai von 14:30 bis 15:30 Uhr zum konkreten Umgang mit der Excel-Personalsteuerungsdatei.

    Die Datei kann ab Mittwoch auf der Seite des MBJS heruntergeladen werden: http://www.mbjs.brandenburg.de/kita-startseite.htm

    Eine Anmeldung zum Webinar bitte ab sofort unter folgender Mailadresse: <a href="mailto:info@kita-brandenburg.de">info@kita-brandenburg.de</a>
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Die Webinarausschreibung und auch die Steuerungsdatei sind jetzt online auf der Seite des MBJS:


    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Die Excel-Steuerungsdatei selbst und eine bereits mit fiktiven Werten ausgefüllte Beispieldatei können Sie jetzt auch hier herunterladen.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Im Anschluss an das Webinar stellt sich die Frage, ob bereits bei der Stichtagsmeldung ein Dispositionsspielraum eine Rolle spielt.

        Bsp.: Entsprechend der Kinderzahlen benötigt die Kita 10,000 VbE npP. Tatsächlich sind auch 10 VbE vorhanden und werden finanziert. Unabhängig davon bringt der Träger nur 9,500 VbE zum Einsatz, weil er 5 % in der Arbeit mit Arbeitszeitkonten für schwierigere Zeiten einspart.

        Ist das so möglich?

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          #5
          Hallo, dann arbeitet die Kita ja aber mit weniger als den Soll - VbE, was ich problematisch finden, auch in Fragen der Haftung, falls was passieren sollte (was man ja nicht hofft). VG

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            #6
            Ich habe noch eine Frage zum Personalkostenzuschuss - Jahresausgleich.

            Bsp.: Der Träger meldet zu den Stichtagen folgendes vorhandenes pädagogisches Personal:

            I. Quartal 90 %, Finanzierung von 90 %

            II. Quartal 110 %, Finanzierung von 100 %

            III. Quartal 95 %, Finanzierung von 95 %

            IV. Quartal 98 %, Finanzierung von 98 %

            Jahresmittel: 98,25 %

            1. Muss der Träger eine Forderung zum Jahresausgleich geltend machen oder ist der Landkreis verpflichtet, für alle Träger den möglichen Jahresausgleich zu prüfen? Muss er dem Landkreis anzeigen, dass er mit Jahresarbeitszeitmodellen arbeitet?

            2. Wie würde sich in diesem Beispiel der Jahresausgleich auswirken?

            Variante A: I., III., IV. Quartal = Aufstockung auf 98,25 %, II. Quartal = 100 % wie finanziert

            Variante B: Korrektur aller Quartale auf 98,25 %

            Variante C: Im I. Quartal wird der Dispositionsspielraum von 5 % unterschritten, eine Aufstockung von 5 % ist nur möglich, außer der Träger arbeitet mit Jahresarbeitszeitmodell. Die übrigen Quartale werden wie Variante A oder B finanziert.

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              #7
              Im Anschluss an das Webinar stellt sich die Frage, ob bereits bei der Stichtagsmeldung ein Dispositionsspielraum eine Rolle spielt.

              Bsp.: Entsprechend der Kinderzahlen benötigt die Kita 10,000 VbE npP. Tatsächlich sind auch 10 VbE vorhanden und werden finanziert. Unabhängig davon bringt der Träger nur 9,500 VbE zum Einsatz, weil er 5 % in der Arbeit mit Arbeitszeitkonten für schwierigere Zeiten einspart.

              Ist das so möglich?
              Ich bin nicht sicher, ob ich das Beispiel verstehe.

              Also:

              Gemäß Stichtag stehen der Einrichtung 10,0 VbE für dieses Quartal zu. Setzt der Träger in diesem Quartal 10 VbE ein oder 9,5 VbE?

              - Setzt er 9,5 VbE ein, so werden ihm nur 9,5 VbE finanziert (und gleichzeitig 0,5 VbE "gutgeschrieben" auf die er im Jahresverlauf zurückgreifen kann, wenn er angibt, das Personal im Jahresarbeitszeitmodell einzusetzen). Er könnte also z.B. im nächsten Quartal 0,5 VbE mehr einsetzen, als ihm nach Stichtagsmeldung zustehen.

              - Setzt er 10,0 ein, werden ihm diese finanziert.

              Schwieriger wird es, wenn er in den ersten Quartalen schon mehr Personal einsetzen will, als ihm nach Stichtagsmeldung zustehen (was i.d.R. in der Krippe und im Kindergarten auftreten wird). Also:

              - Dem Träger stehen nach Stichtagsmeldung 10,0 VbE zu, er will aber wg. der angestiegenen Kinderzahl 10,6 VbE einsetzen. (s. die Folien 8, 9 und 10 aus der Präsentation meines heutigen Webinars, die hier herunterzuladen ist: https://kita-brandenburg.edudip.com/w/238166#documents )

              > Hier könnte der Träger in Vorleistung gehen und bekäme diese fehlenden Personalmittel mit dem Jahresausgleich erstattet - oder es gibt mit dem Jugendamt ein vereinbartes Verfahren; § 3 Abs. 4 KitaBKNV sieht so etwas ausdrücklich vor. Hier stellt sich evtl. die Frage, ob ein Träger den ANSPRUCH sofortige Berücksichtigung seines Jahresarbeitszeitmodells (und damit die unmittelbare Bezuschussung von 10,6 VbE) durchsetzen könnte. Über diesen Fall, dass sich Jugendamt und Träger nicht einigen, müsste m.E. vertiefter nachgedacht werden.
              Es grüßt freundlich
              Detlef Diskowski

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                #8
                Hallo, dann arbeitet die Kita ja aber mit weniger als den Soll - VbE, was ich problematisch finden, auch in Fragen der Haftung, falls was passieren sollte (was man ja nicht hofft). VG
                Hallo Evelyn,

                Sie beziehen sich vermutlich auf dieses Beispiel.
                Bsp.: Entsprechend der Kinderzahlen benötigt die Kita 10,000 VbE npP. Tatsächlich sind auch 10 VbE vorhanden und werden finanziert. Unabhängig davon bringt der Träger nur 9,500 VbE zum Einsatz, weil er 5 % in der Arbeit mit Arbeitszeitkonten für schwierigere Zeiten einspart.
                Ich kann hier kein Problem nicht entdecken.

                Die Frage der Haftung ist nicht direkt gekoppelt mit dem notwendigen pädagogischen Personal, sondern mit der Erfülllung des Auftrages. Ein extremes Beispiel macht das deutlich: Ein Träger hat alle Stellen besetzt (also das n.p.P. wird gewährleistet), aber 80% der MitarbeiterInnen sind krank. Hier kann der Träger sich nicht entlasten, indem er auf die besetzten Stellen verweist, sondern er muss in jedem Fall den ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.

                Auch gegenüber dem Jugendamt oder dem MBJS ergibt sich kein Problem, weil die Möglichkeite des quartalsübergreifenden Personalausgleichs ausdrücklich in BKNV und PersV vorgesehen sind.

                Auch gegenüber den Eltern kann er deutlich machen, dass er im besten Interesse der Kinder handelt, indem er jeweils das Personal einsetzt, das für die tatsächlich betreuten Kinder erforderlich ist - und nicht das, was nach Stichtag finanziert wird.
                Es grüßt freundlich
                Detlef Diskowski

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                  #9

                  1. Muss der Träger eine Forderung zum Jahresausgleich geltend machen oder ist der Landkreis verpflichtet, für alle Träger den möglichen Jahresausgleich zu prüfen? Muss er dem Landkreis anzeigen, dass er mit Jahresarbeitszeitmodellen arbeitet?
                  Wie ich schon zu Ihrem ersten Beitrag schrieb, über die Frage der Verpflichtung und des Anspruchs würde ich mir gerne erst noch vertieft Gedanken machen - und andere TN bitte auch!!

                  Ich denke aber der Wortlaut der Regelung legt nahe, dass der Träger geltend machen muss, sein Personal entsprechend einzusetzen. Es wäre auch eine unbillige Forderung, wenn man dem Jugendamt eine solche Rechercheaufgabe aufladen würde.

                  2. Wie würde sich in diesem Beispiel der Jahresausgleich auswirken?
                  Das sind jetzt Ihre Varianten der Finanzierung durch das Jugendamt - also NICHT wie in Ihrem Beispiel als "Finanzierung" jeweils dargestellt, richtig?

                  Variante A: I., III., IV. Quartal = Aufstockung auf 98,25 %, II. Quartal = 100 % wie finanziert
                  Damit ergäbe sich im letzten Quartal eine Überzahlung für die ich keinen Grund sehe.

                  Variante B: Korrektur aller Quartale auf 98,25 %
                  Das scheint mir angemessen.

                  Variante C: Im I. Quartal wird der Dispositionsspielraum von 5 % unterschritten, eine Aufstockung von 5 % ist nur möglich, außer der Träger arbeitet mit Jahresarbeitszeitmodell. Die übrigen Quartale werden wie Variante A oder B finanziert.
                  Warum argumentieren Sie mit dem 5%-Modell, wo es doch so leicht ist ein Jahresarbeitszeitmodell zu reklamieren?
                  Es grüßt freundlich
                  Detlef Diskowski

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                    #10
                    ...der ist hier zu finden: http://kita-brandenburg.de/webinare/
                    Es grüßt freundlich
                    Detlef Diskowski

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                      #11
                      Im Anschluss an das Webinar stellt sich die Frage, ob bereits bei der Stichtagsmeldung ein Dispositionsspielraum eine Rolle spielt.

                      Bsp.: Entsprechend der Kinderzahlen benötigt die Kita 10,000 VbE npP. Tatsächlich sind auch 10 VbE vorhanden und werden finanziert. Unabhängig davon bringt der Träger nur 9,500 VbE zum Einsatz, weil er 5 % in der Arbeit mit Arbeitszeitkonten für schwierigere Zeiten einspart.

                      Ist das so möglich?
                      Guten Abend,

                      ja, das ist möglich und entspricht der Regelung zum Dispositionsspielraum. Die von Ihnen gewählte Formulierung "bringt der Träger nur 9,500 VbE zum Einsatz" könnte bspw. durch Anpassung der vertraglichen Arbeitsvertragsvolumen oder wie von Ihnen geschildert über die Arbeitszeitkonten erfolgen. In der nächsten Woche wird das im Webinar mit Hilfe der Excel-Datei dargestellt.
                      Bettina Stobbe
                      MBJS

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                        #12
                        Hier ist die Aufzeichnung des Webinars anzusehen:



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                        Es grüßt freundlich
                        Detlef Diskowski

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